"Pranger" - Warnung - was könnte passieren?

Mir flattert grad ein Posting auf einem sozialen Medium ins Haus. Da hat doch der namentlich genannte Herr x sich also einen überaus süssen Welpen gekauft, und nach nur zwei Wochen fand „man“ (es ist unklar, wer der Verfasser ist) den Welpen (grad noch lebendig) aber in wirklich schlimmem Zustand. Der Welpe hat nicht überlebt, der Herr x wurde von „man“ mehrfach erfolglos kontaktiert, weil er - so der empörte Text - bereits dabei sei, einen neuen Welpen zu erwerben. Und man bat, diesen Screenshot doch zu teilen.

Bitte, Tierquälerei ist eine überaus scheußliche Sache und ich hoffe, dass Herr x seine gerechte Strafe dafür bekommt und dass Maßnahmen gefunden werden, sowas in Zukunft zu vermeiden. Das möge bitte nicht Thema dieser Diskussion sein (wer das Bedürfnis danach hat, darf gerne einen eigenen Thread eröffnen).

Was mich aber interessiert: der Herr x ist da mit Klarnamen erwähnt, ein (wenig schmeichelhaftes) Foto, das vermutlich ihn darstellt ist ebenfalls dabei. Was könnte der tun, wenn er den Verfasser dieses Textes entsprechend verklagen würde? Gingen wir mal der Einfachheit davon aus, die Vorwürfe wären korrekt, es geht mir nur drum, was den Verfasser und ggf. auch die lieben Menschen, die das teilen erwarten könnte. Ich meine, den Pranger haben wir ja auch schon vor ner Weile abgeschafft :wink:

Nur ein paar Stichwörter:

  • Namensrecht bzw. Persönlichkeitsrecht
  • Recht am eigenen Bild

Was erwartet werden könnte: u.a. Freiheitsstrafen

Grüße,
Tomh

Ich ergänze noch mit der „Üblen Nachrede“:
https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html

Nein. Und zwar deswegen:

Deswegen ist auch

hier nicht relevant.

hingegen schon. § 22 KunstUrhg. Die Ausnahmeregelungen des § 23 Abs. 1 KunstUrhg treffen hier wegen Abs. 2 offensichtlich nicht zu.

Bis zu einem Jahr (in diesem Fall mE eher unwahrscheinlich), ansonsten Geldstrafe. §33 KunstUrhG.

Freundliche Grüße,
Ralf

Doch. Denn es geht darum, dass die Vorwürfe auch „erweislich“ sind. Der Prangerer muss also beweisen, nicht der Geprangerte. Wenn er nicht kann, darf er auch nicht behaupten - auch nicht, wenn’s wahr ist.
Oder verstehst du das:


anders?

Aber sicher doch. Lies mal:
http://www.internet-law.de/2012/04/darf-man-stalker-offentlich-anprangern.html

Abgesehen davon weiß niemand hier, wer das Foto eigentlich gemacht hat.

Btw halte ich die ganze Geschichte für einen Fake. Aber das ist ja nun ein ganz anderes Thema.

Meinst Du meine? Wenn Du magst, schicke ich Dir nen Screenshot :slight_smile: Es sollte aber klar sein, dass ich den Text hier genau nicht veröffentlichen werde…

Oder meinst Du den Text als solchen? Da der erwähnte Name jetzt nicht sooo exotisch ist, würde ich davon ausgehen, dass es „zufällig“ jemanden genau dieses Namens gibt… Dann wär’s ja noch schlimmer, dann wäre das ja sogar noch schlimmer, wenn man da den Namen eins Unbeteiligten verwenden würde…

Ja. Nicht von dir, aber trotzdem eine der vielen, vielen Fake-Stories. „Teil mal, dann fühle ich mich wichtig“.

Aber selbstverständlich kannst du das viel besser beurteilen. Ich weiß schließlich nur das, was du hier berichtet hast.

Du hast PN…

An Deiner Stelle würde ich mit dem Posting zur nächsten Polizeidienststelle gehen, denen das Ding zeigen und einfach fragen, was zu tun ist.
Zumindest handelt es sich m. E. .
um „Verletzung der Persönlichkeitsrechte“ der genannten Person. Vermutlich auch um üble Nachrede ( bis zum Beweis des Gegenteils).
Vielleicht auch um Tierquälerei. Was aber nicht bewiesen ist.
Na klar habe ich auch was dagegen, mit Tieren unachtsam umzugehen.
Nahezu schlimmer sind aber Menschen, die überhaupt keine Bedenken haben, massiert eine einzelne Person an einen öffentlichen Pranger zu stellen!
Das ist Selbstjustiz per sozialem Druck.
Ich würde an Deiner Stelle bei der Polizei leibhaftigen Protest gegen diese Form des vermeintlichen Tierschutzes geltend machen. Und darum bitten, dass dem Tierschutzverein dennoch nachgegangen wird.
LG
Rebekka