Hallo Peter
Ob das ein Glück ist, wird du bei Deinem nächsten
Zahnarztbesuch feststellen. Wenn Dir Zahnarzt für das neue
„Esszimmer“ den 2,5 - 4 fachen Satz vom Kassenbetrag
berrechnet.
Bei mir wirkt sich das nicht aus: ich bin privat versichert.
Doch etwas zu Deiner Prognose: Ärzte (also auch ZÄ) müssen sich an die Regelsätze halten. Wollen sie mehr, dürfen Sie ungefragt (also ohne Dich zu fragen) bis auf 3,5 GOÄ gehen. Das müssen sie aber begründen.
doch auch das dürfte dann dem Kassenpatienten gleich sein: er wird ja dann zwangsversichert (also eine private Zusatzversicherung)
Oder in Zahlen ausgedrückt, ein einfaches
Kunststoffgebiss kostet dann zwischen 4.500 - 8000 € und das
musst aus eigener bezahlt werden.
nein, ew wird beim alten bleiben: Behandlung 100 % und Zahnertsatz 55 - 65 %. doch dann nach Rechnungsbetrag und nicht wie es heute noch üblich ist: 65 % vom Grundmodell = bei einem besseren nur noch 45 %.
Sonderwünsche werden noch
extra berechnet. Dann biste schnell weit über 10.000 €.
Dafür gibt es auch heute Zusatzversicherungen. Alles kein Problem. Du kannst auch heute schon 80 bis 100 % der Rechnung erstattet bekommen. natürlich nicht umsonst, klar. Wir sind ja kein Wohlfahrtsstaat. Das hatten wir mal vor…25 Jahren (?). Da zahlten die Kassen 100 % vom grundmodell. Ergebnis: Mustafa brachte seine 50 Kinder und seine Oma, seine Mutter, Vater Opa… nach Deutschland: Familienhilfe oder wie das alles eingestuft wurde. Die Kassen stöhnten und es wurde wieder abgeschafft. Günter hat bestimmt genaue Zahlen aus der Zeit.
Überiges die KV wird nicht enfallen. Sie ist eine ähnliche
Institution wie die IHK. Zwar sind beide überflüssig, nur
werden sie von Staat geschützt.
still, sonst kommt mir wieder die Galle hoch! Regelmäßig bekomme ich diese IHK-Zeitung und regelmäßig werfe ich sie ungeöffnet weg. Es steht nur Schrott drin. Außer, dass ich die Arbeitsplätze der AN mitfinanziere, habe ich noch nicht herausbekommen, warum ich da einzahlen muss. Vor kurzem haben sie mir mit Prozess gedroht, wenn ich nicht bald meinen Beitrag entrichte.
Aber zur KV: ob die dann wesentlich günstiger wird?
Traumtänzer, ich weiß!
Es wird evtl. nach alter Kaufmannsmethode gemacht: erst schlägt man 10 % auf und dann senkt man den Beitrag um 5 %. Damit kann man sagen: Beitragsenkung! …und hat trotzdem noch seinen Schnitt gemacht.
Grüße
Raimund