Hallo
Vorab, K.= Kunde, VK=Verkäufer (eigentlich logisch, oder? ^^)
Folgendes Beispiel:
In einem Online-Shop entdeckt K. mehrere Artikel zu einem anzunehmend falschem Preis, welche er auch bestellt. Er bekommt eine Bestellbestätigung mit dem falschen Preis und eine Lieferbestätigung (mit Direktlink zur Sendungsverfolgung) mit dem falschen Preis. Die Sachen werden daraufhin geliefert. Eine Rechnung soll per Email folgen. Kann der Verkäufer noch nachträglich Geld einfordern, obwohl sowohl Bestellbestätigung als auch die Lieferbestätigung mit dem falschen Preis ausgewiesen war und K auch keine sonstige Information über eventuelle Preisänderungen vor der Lieferung erhalten hat?
Hätte der VK in dieser Situation noch das Recht auf Rückabwicklung des Vertrages, sprich Rückgabe der Ware / Geldes oder würde hier der Erklärungsirrtum als Grund zur Anfechtung fehlen, da die Anfechtung unverzüglich hätte stattfinden müssen?
Inhalts-, Identitäts- und Eigenschaftsirrtum dürften, so wie ich es verstanden habe, nicht von Belang sein.
Vielen Dank und liebe Grüße,
Balindys