Wenn man ein handgeschriebenes Testament beim Nachlassgericht einreichen würde,
und dann die Eröffnung stattfindet (Klärungen nicht nötig; alle Erben bekannt;
kein Erbschein erforderlich):
das errechnet sich nach der Gerichtskostentabelle, je nach Höhe des Nachlasses. Aber wie kommst Du darauf, daß kein Erbschein benötigt wird? Bei einem handgeschriebenen Testament werden die Banken und Versicherungen die Vorlage eines Erbscheines verlangen, bei Umschreibungen im Grundbuchamt ist auf alle Fälle ein Erbschein notwendig. So weit ich weiß ist nur bei einem notariellen Testament die Ausstellung eines Erbscheins nicht notwendig.
Aber wie kommst Du darauf, daß kein Erbschein benötigt wird?
Selbst vor 2 Jahren erlebt.
Wurde vom Nachlassgericht sogar extra darauf hingewiesen, dass der teure ES bei vorhandenem Testament nur dann nötig ist, wenn Grundbesitz oder Landwirtschaft vorhanden ist.
Bei einem handgeschriebenen Testament
werden die Banken und Versicherungen die Vorlage eines
Erbscheines verlangen,
Nein.
Es genügte die Vorlage des mit Eröffnungsstempel versehenen Testaments.
Sie haben natürlich erst mal nch dem ES gefragt, aber ich habe ihnen dann den Spruch vom Nachlassgericht gesagt.
Sie haben sich dann das T. kopiert.
danke für Deine Ausführungen, so unterschiedlich sind Gerichte
und Banken. Beim nächsten Mal bin ich schlauer!
Zudem sollte man sich mal BGH XI ZR 311/04 ansehen. Wer unnötigerweise einen Erbschein verlangt, darf auch die Kosten tragen. Mit diesem BGH-Urteil auf den Lippen verliert sich bei Banken und Versicherungen, etc. das Bedürfnis einen Erbschein sehen zu wollen üblicherweise recht schnell.
Obwohl immer wieder Leute sterben, herrscht bei dem Banken (und manch anderen Einrichtungen) eine erstaunliches Unwissen für diese Fälle.
Es muss ja nicht jeder Schaltermensch alles im Kopf haben. - Aber wenn sie doch wenigstens eine Checkliste für diese Fälle unter der Theke hätten, damit si nicht ganz so viel Unfug reden!
Mit diesem BGH-Urteil auf den Lippen verliert sich bei
Banken und Versicherungen, etc. das Bedürfnis einen Erbschein
sehen zu wollen üblicherweise recht schnell.