Hallo,
der Auftraggeber hat ein Lastenheft, sprich Anforderungspezifaktion, zu erstellen. Darin muss klar die Zielrichtung des Projektes definiert sein. Ein „sollte“, könnte", oder „vielleicht“ hat da keinen Platz. Danach haben die potentiellen Auftragnehmer je ein Pflichtenheft zu erstellen, in dem sie beschreiben, wie das ganze („muss“) detailiert realisiert wird. Ein globales „das machen wir, wie im Lastenheft beschrieben“ genügt in keinem Fall.
Der Auftraggeber hat nun zu entscheiden, ob er das jeweilige Pflichtenheft annimmt oder verwirft.
Durch die vertragliche Festlegung und Verifizierung von Teilzielen muss gewährleistet werden, dass der Auftragnehmer nicht am Ziel vorbeischießt.
Aus leidige Erfahung
Culles