Hallo die Experten,
der Tankstelleninhaber ist (aus gutem Grund) verpflichtet, seine Kraftstoffpreise von der Straße aus sichtbar anzuzeigen.
Otto Normalfahrer lässt sich nun im guten Glauben dieses besonders günstigen Angebotes auf den Hof und an die Säule locken.
Nun dämmert es dem Tankstelleninhaber angesichts des sich immer mehr füllenden Hofes , dass er mit seinen Preisen wohl zu tief gegriffen hat. Schwupps - per Knopfdruck - stellt er den Preis höher ein. Und Otto Normalfahrer fühlt sich getäuscht. Plus 8 Cent pro Liter.
Diesen Mechanismus gibt es auch im Supermarkt, wenn der Geschäftsinhaber seinen Preis umstellt. Es gibt nämlich eine nicht unbeträchtliche Zeitspanne zwischen der Preishinterlegung im Kassensystem und der Auszeichnung am Regal, bzw. auf der Ware. Und der Kaufmann ist doch an das gebunden, was er ( per Preisschild ) angeboten hat. Es sei denn, es handelt sich um einen ganz offensichtlichen Fehler.
Gibt es dafür eine rechtliche Regelung in unserer Republik ? Oder ist das dem freien Spiel der Kräfte überlassen ? Nach der Devise, es muss ja nicht alles geregelt sein. Siehe die neue Kassenbon-Pflicht.
Freue mich auf eine lebhafte spitzfindige Diskussion.
Gruß
Karl