Preiserhöhung für Kunden nach Einführung des Mindestlohnes

Hallo,

leider bin ich kein BWL’er deshalb eine Frage:

mal angenommen Kunden zahlen jetzt 11€ für eine Hauswirtschaftsstunde, die MA bekommen 6,25€/Stunde Brutto.

Wenn der Mindestlohn von 8,50€ gezahlt wird, mit welchem neuen Preis müsste ich als Kunde rechnen?

Danke für Eure Antworten

FG aus LE

Hallo,

leider bin ich kein BWL’er deshalb eine Frage:

mal angenommen Kunden zahlen jetzt 11€ für eine Hauswirtschaftsstunde, die MA bekommen 6,25€/Stunde Brutto.

Wenn der Mindestlohn von 8,50€ gezahlt wird, mit welchem neuen Preis müsste ich als Kunde rechnen?

Das könnte man ganz statisch-matehmatisch herleiten. Wie das dann jedoch in der Praxis aussieht, wird sich zeigen.
Bei 6,25€/h und einer sv-pflichtigen Beschäftigung kann man nochmal 20% AG-Anteil aufschlagen, macht also 7,50€/h. Allerdings bekommt der AN die auch an Feiertagen, im Urlaub und während Krankschreibungen. Das macht ungefähr nochmal 20% aus, die drauf müssen, also jetzt 9€ Lohnkosten je Stunde. Der Rest seien mal fixe Kosten wie Verwaltungskram, Fahrgeld etc. pp. und auch ein bißchen Gewinn.
Nun also nochmal mit 8,50€ * 1,2² = 12,24€ + die 2€ „Nebenkosten“ = 14,24€.
In der Praxis kann es aber sein, dass sich der Arbeitnehmer nun für das Geld mehr anstrengt und weniger krank ist, weil er mehr motiviert ist und sich für dieses Geld mehr Leute bewerben etc., so dass er jetzt mehr schafft also die Lohn"stück"kosten nicht ganz so stark steigen. Vielleicht lohnt sich auch die Investition in ein Auto, so dass der MA in seiner Arbeitszeit mehr Kunden erreichen kann als zu Fuss oder mit dem Fahrrad. Vielleicht muss der AG im Wettbewerb auch etwas vom Gewinn aufgeben, wenn die Lohnerhöhungen nicht so einfach beim Kunden durchzusetzen sind und der eine oder andere Kunde es für 14€ lieber selbst macht oder schwarz machen lässt.
Also irgendwo zwischen 11 und 14,24 wird man da rauskommen.

Grüße

Hallo!

Achtung! Bitte zuerst einmal nicht die Mehrwertsteuer vergessen bei der Berechnung :smile: Von einem höheren Preis muss nämlich dann auch ein höherer Absolutbetrag an MwSt. abgeführt werden. Bitte also immer mit Nettowerten rechnen!

Um den derzeitigen Gewinn zu sichern, sollten die bisherigen Deckungsbeiträge pro Stunde ermittelt und in die Zukunft fortgeschrieben werden. Auf dieser Grundlage kann man dann anhand der neuen Arbeitgeberkosten pro Stunde rechnerisch direkt einen neuen Soll-Umsatz pro Stunde ermitteln, der den gleichen Gewinn entstehen läßt wie bisher.

Einbezogen werden sollte dabei auch eine gewisse Preiselastizität (Reaktion der Kunden auf höhere Preise), auch wenn diese nur schätzungsweise eingebracht werden kann. Die allgemeine jährliche Kostensteigerung kann mitttels Verbraucherpreisindex eingerechnet werden.

Die MwSt. erst ganz am Ende wieder zuschlagen.

Die Berechnung genau zu beschreiben, würde den Rahmen dieser Website sprengen. Dazu gibt es ein ausführliches eBook speziell für Friseure auf unserer eLearning-Website. Die dort genau beschriebene Rechenmethode ist selbstverständlich auf andere Dienstleistungsbranchen übertragbar. Sie ist so beschrieben, dass auch Nicht-BWLer sie leicht nachvollziehen können. Zusätzlich gibt es für unsere Mitglieder einen Lohn-Preis-Kalkulator im Excel-Format, der nach dem Füttern mit einigen Daten die komplette Preisliste automatisch neu berechnet. Hier werden das eBook und der Kalkulator vorgestellt: http://www.friseur-unternehmer.de/pages/das-richtige…iele Grüße
Guido Scheffler

Hallo ElBuffo,

wenn die Berechnung so stimmt, dann wärs ja gar nicht so schlimm wie ich dachte.

Übrigens weiß ich dass zwischen Brutto der MA und dem Gesamtlohn (einschl. AG-Anteil) 36% Unterschied liegen. Könnte man da nicht einfach die jetzigen Stundensätze bei den Kunden um 36% erhöhen?

Freundliche Grüße und vielen Dank vorab

Sind die MA Minijobber, wegen HW-Bereich oder normale Angestellte? Das wäre zu differenzieren.

Online gibt es auf den Seiten für Unternehmensgründer auch Tools zur Berechnung von Stundenlöhnen, die würde ich nutzen.

Gruß

Angel

Hallo Angel,

die MA sind sozialversicherungspflichtig angestellt, und arbeiten im Schnitt 25 Stunden/Woche. Steuern sind nicht fällig weil gemeinnütziger Verein nach §53 AO.

Danke für den Hinweis mit den Tools auf Existenzgründerseiten. Was ich gesehen habe muss man sich aber erst mal anmelden und löhnen…

Danke schon mal für weitere Tipps.

Hallo,

wenn die Berechnung so stimmt, dann wärs ja gar nicht so schlimm wie ich dachte.
Übrigens weiß ich dass zwischen Brutto der MA und dem Gesamtlohn (einschl. AG-Anteil) 36% Unterschied liegen.

Gut, wenn das im konkreten Fall schon so festgestellt wurde, kann damit natürlich gerechnet werden.

Könnte man da nicht einfach die jetzigen Stundensätze bei den Kunden um 36% erhöhen?

Wenn die das bezahlen, könnte man das. Wird denen denn nur die reinen Arbeitslohn in Rechnung gestellt? Es fallen doch auch noch Kosten für die Verwaltung (Rechnung schreiben, Steuererklärungen machen, Meldungen an die SV-Träger etc. pp.,) und andere Dinge an. Die werden extra bezahlt oder sind irgendwie im Kundenpreis schon einkalkuliert. Da zwischen den 6,25€ Brutto + den angenommenen 36% und den 11€ Kundenpreis noch eine Differenz besteht, würde ich Letzteres vermuten. Diese Differenz muss durch ja nicht steigen.
Im Grunde müste man einfach die erwarteten Lohnkosten (und die diversen zusätzlichen Kosten) durch die erwartete Anzahl tatsächlich geleisteter/in Rechnung gestellter Stunden teilen, um auf das Ergebnis zu kommen. Es wird sich erst hinterher rausstellen, ob das genau passt.

Grüße