Hallo,
leider bin ich kein BWL’er deshalb eine Frage:
mal angenommen Kunden zahlen jetzt 11€ für eine Hauswirtschaftsstunde, die MA bekommen 6,25€/Stunde Brutto.
Wenn der Mindestlohn von 8,50€ gezahlt wird, mit welchem neuen Preis müsste ich als Kunde rechnen?
Das könnte man ganz statisch-matehmatisch herleiten. Wie das dann jedoch in der Praxis aussieht, wird sich zeigen.
Bei 6,25€/h und einer sv-pflichtigen Beschäftigung kann man nochmal 20% AG-Anteil aufschlagen, macht also 7,50€/h. Allerdings bekommt der AN die auch an Feiertagen, im Urlaub und während Krankschreibungen. Das macht ungefähr nochmal 20% aus, die drauf müssen, also jetzt 9€ Lohnkosten je Stunde. Der Rest seien mal fixe Kosten wie Verwaltungskram, Fahrgeld etc. pp. und auch ein bißchen Gewinn.
Nun also nochmal mit 8,50€ * 1,2² = 12,24€ + die 2€ „Nebenkosten“ = 14,24€.
In der Praxis kann es aber sein, dass sich der Arbeitnehmer nun für das Geld mehr anstrengt und weniger krank ist, weil er mehr motiviert ist und sich für dieses Geld mehr Leute bewerben etc., so dass er jetzt mehr schafft also die Lohn"stück"kosten nicht ganz so stark steigen. Vielleicht lohnt sich auch die Investition in ein Auto, so dass der MA in seiner Arbeitszeit mehr Kunden erreichen kann als zu Fuss oder mit dem Fahrrad. Vielleicht muss der AG im Wettbewerb auch etwas vom Gewinn aufgeben, wenn die Lohnerhöhungen nicht so einfach beim Kunden durchzusetzen sind und der eine oder andere Kunde es für 14€ lieber selbst macht oder schwarz machen lässt.
Also irgendwo zwischen 11 und 14,24 wird man da rauskommen.
Grüße