Preisfindung - Teil des Grundstücks verkaufen

Hallo zusammen,

bisher habe ich leider keinen Beitrag gefunden der meine Frage beantworten kann.

Wir haben ein Haus gekauft mit insgesamt ca 875qm Grundstück. Davon sind ca. 500qm Garten, der Rest ist Hof und das Haus. Nun überlegen wir einen Teil des Garten (ca 100-150qm von den 500qm) an unseren Nachbarn zu verkaufen. Leider haben wir keine Idee welchen Quadratmeterpreis wir annehmen können. Im Internet liest man alles von 5€ für ein Gartengrundstück bis 240€ Bodenrichtwert. Auf dem Teil, den wir verkaufen wollen ist nichts gebaut, es ist wirklich nur Garten mit Nadelbäumen.

Ich weiß, dass ich im Prinzip einen Preis nennen kann, den ich für angemessen halte, da es da keine gesetzlichen Vorgaben gibt. Ich möchte aber dem Nachbarn keinen Dumpingpreis vorschlagen, verschenken möchte ich den Garten aber auch nicht. Könnt ihr meine eine Richtung nennen?

Vielen Dank!

Was man verlangen kann hängt doch ursächlich davon ab wo das Grundstück liegt! In München Bogenhausen und Meckpom auf dem flachen Land unterscheiden sich die qm Preise um ein Vielfaches.
Um Deine Frage auch nur annähernd beantworten zu können wären also mehr Infos Deinerseits nötig. ramses90

in der Regel gibt es ( je nach Bundesland heisst das aber etwas anders) den Bodenreichtwert im Internet abzurufen, zum Teil kostenfrei. Dieser muss bzw kann noch auf die Speziellen Eigenschaften des Grundstücks interpoliert werden.

Schwirge kann es aber werden, wenn euer Garten sich um ein Flurstück handelt, bzw die zu verkaufenten Fläche von dern Flurstücken abweicht, dann muss das Ganze neu amtlich vermessen werden und in die Grundbücher und Liegenschaftskarte eintragen werden.

Je nach Bebauungsplan kann dies daran scheitern, dass dann euer Grundstück überbaut ist (hier anhand der Grundstücksgröße vermutlich nicht der Fall), somit wäre dann ein Verkauf nicht möglich.

Hi,

danke für deine Antwort.

Ja da hast du natürlich vollkommen recht. Was mir wichtig wäre zu wissen ist, ob ich den Bodenwert (liegt bei uns bei ca 220 -240€/qm) annahmen kann oder ob dieser Preis nur herangezogen wird, wenn man das komplette Grundstück mit Gebäuden kauft

Liebe Grüße

Hi,

danke auch für deine Antwort.

Die Nachbargrundstücke auf der rechten Seite sind schon entsprechend kurz. Nur zur linken sind die Grundstücke so lang wie unseres. Daher gehe ich davon aus, dass es rein theoretisch gehen müssten.

Es kann natürlich sein, dass es vermessen werden muss. Das muss ich dann klären.

Aber aus deiner Antwort lese ich heraus, dass man den Bodenrichtwert für den Teil von dem Garten annimmt. Liege ich da richtig?

Der Bodenrichtwert ist ein Durschschnittswert auf qm, diesen kann man hierfür zu rate Ziehen, kann aber auch einen Preis frei verhandeln.

zur Preisfindung kann man auch in div. Immobilienportale nachschauen was dort aufgerufen wird, muss aber eben Hinsichtlich Lage größe ect die Preise etwas anpassen. Gerade auch weil dieser Teil wegen der nicht bebaubarkeit weniger wert sein dürfte.

Moin,

wenn Du morgen verkaufst und der Nachbar übermorgen, dann wird er ganz gewiss den ortsüblichen Preis für Baugrund ansetzen, nicht den für Ackerfläche.

In so ziemlich jeder Gemeinde gibt es einen „Gutachterausschuss für Grundstückswerte“, in dem sitzen auch Makler. Frag dort an.

Gruß
Ralf

Mach ich, danke schön!

Hallo,
es gibt Bodenrichtwerte fuer Bauland.
Der verkaufte Teil ist vielleicht kein Bauland. Selbst wenn doch, muesste Bauen erlaubt sein, sprich rundum 3 Meter frei und solche Sachen. Ein kleiner Streifen bietet das nicht, pro qm eher billiger.
Verkaufen nach Grundstuecks-Teilung, zwei Grundbuecher.

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Sorry, aber das ist vollkommener Blödsinn! Man muss sich erkundigen, was mit diesem Land machbar ist, und was nicht. Wenn es kein Bauland ist, und auch absehbar nicht wird/eine Bebauung dauerhaft ausgeschlossen ist, dann ist es vollkommen unsinnig, hier über Baulandpreise zu sprechen.

In jedem anständigen Gutachten über ein Hausgrundstück wird sehr genau bestimmt, welche Grundstücksanteile wie nutzbar sind, und werden dann auch die anhand der Nutzungsmöglichkeit angemessenen Preise bestimmt/angewendet und dann zum Gesamtwert des Grundstücks addiert.

D.h. erster Schritt wäre hier der Weg zum zuständigen Bauamt, um in Erfahrung zu bringen, was man mit diesem Stück Land absehbar machen könnte, und was für Konsequenzen es für die Nutzung des eigenen und des Nachbargrundstück hätte, wenn dieses den Eigentümer wechselt.

Und genau letzterer Punkt ist oft spannend, weil ein Grundstück im Zusammenhang mit einem anderen ggf. diesbezügliche Konsequenzen hat. Z.B. weil dadurch dort neue Baufenster geöffnet werden, da nunmehr neue Abstandsflächen entstehen, oder sich aufgrund der neuen Gesamtgröße nunmehr Erweiterungsmöglichkeiten für das vorhandene Objekt ergeben, weil sich das Verhältnis bebauter zu unbebauter Fläche ändert, sich abwasserrechtlich zusätzliche nicht versiegelte Anteile ergeben, die eine weitere Bebauung zulassen, … Und umgekehrt gilt dies natürlich auch für das eigene Grundstück. D.h. man kann sich durch so einen Verkauf auch selbst ins Knie bzgl. künftiger eigenen Erweiterungen schießen.

Ebenfalls sollte man mal an die weitere Umgebung des fraglichen Grundstücksteils denken. Was wäre, wenn der Käufer noch weitere angrenzende Flächen Dritter erwerben würde? Gerade angesichts des aktuellen Wohnraummangels wird momentan in vielen Orten eine bislang verbotene Hinterbebauung zugelassen, d.h. durch den Kauf einiger Enden von großen Gärten könnte ein künftig getrennt bebaubares Grundstück entstehen. Da muss man dann mal etwas um die Ecke denken, um sich nicht selber einen Strick zu drehen.

Mögliche Gefahren kann man ggf. durch passende grundbuchrechtliche Absicherung mindern/ausschließen. Und wenn der Käufer bei genau solchen Wünschen dann die Lust verliert, weiß man, dass es hier nicht nur um etwas zusätzlichen Garten geht.

Wenn alles „sauber“ ist, und es wirklich nur um Gartenland geht, sind je nach Lage ein bis zweistellige Quadratmeterpreise durchaus angemessen.

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Hallo,

wenn du weist was der Grund kostet, so kannst locker 25% draufschlagen.

Gruß

WDS55

Danke für deine Antwort. Dann werde ich mir wohl einen Termin beim Bauamt holen.

Sein Grundstück ist im Prinzip eingekreist mit Gärten. Wie das damals entstanden ist, weiß ich nicht aber vermutlich auch durch den Aufkauf von verschiedenen Gartengrundstücken. Um ihn herum müssten ca 8-9 Gärten sein. Einer davon ist unserer mit einer Breite von ca 14 Metern. Ich schätze momentan hat er so um die 1500qm und würde dann nochmal 150 dazu bekommen

Das heißt ich müsste das Grundstück erst teilen lassen?

Was will er mit so viel Fläche? vermute mal Wirtschaftlich Nutzen.

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Nein das nicht. Er ist zwar Unternehmer, das Grundstück ist aber (so weit ich weiß) rein für private Zwecke vorgesehen.

Na ja, ein „Privathaus“ wäre ja auch ein privater Zweck :wink:

Ganz ehrlich: Wer in so einer Lage so viel Fläche kauft, macht das mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht, um da nur mal ein paar Gartenstühle drauf zu stellen. Das riecht massiv nach Bebauung. Ggf. nicht morgen, und ggf. aktuell noch nicht möglich, aber möglicherweise. mit dem Insiderwissen, dass dort bald ein Verbot von Hinterbebauung aufgehoben werden soll.

Und da stellen sich dann eben zwei Fragen: Willst Du unter diesen Voraussetzungen zum Gartenlandpreis verkaufen? Willst Du den Umfang einer Hinterbebauung durch Verkauf der zusätzlichen Fläche fördern?

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Also es ist schon bebaut und sie wohnen dort schon lange. Ja, es ist ein großes Grundstück und auch ein großes Haus, das weit über meinem Budget liegt :wink: Ob er dort bauen will, weiß ich nicht. Es ging in erster Linie um die Bäume die dort stehen, die wir nicht haben wollen, sie aber gerne behalten hätten.

Nach allem was ich jetzt gelesen habe, habe ich nicht vor das Land als reines Gartenland zu bepreisen. Ich hab ja selbst gerade erst gekauft und wesentlich mehr dafür bezahlt. Ich gehe auch davon aus, dass er es bebauen könnte wenn er wollte, da das in die Vorhandene Struktur passen würde. Vielleicht macht er das irgendwann, wenn die Kinder größer sind und ihre eigenen vier Wände haben wollen.

Hallo,

in einen Notarvertrag, der ja sowieso notwendig ist, kann man ja nun alles mögliche einbauen. In diesem Fall bietet sich doch eine Klausel an, in der festgelegt wird, daß sich bei einer Bebauung innerhalb der nächsten x Jahre der Kaufpreis nachträglich um einen bestimmten Betrag erhöht. Natürlich muß man sich mit dem Käufer auf konkrete Zahlen und Fristen und ein paar andere Details einigen, aber wenn man erst einmal so weit ist, kann man den Notar beauftragen, eine solche Klausel zu entwickeln und an passender Stelle in den Vertrag zu integrieren.

Dann wäre zumindest sichergestellt, daß Du bei der Nummer nicht völlig über Tisch gezogen wirst. Daß in Deinem früheren Garten später mal ein Haus steht, daß Dir ab September ab 16 Uhr die Terrasse verdunkelt, verhinderst Du damit natürlich nicht.

Gruß
C.

Nach der bisherigen Diskussion und dem, was dabei an Sachinfos rausgekommen ist, vermute ich rein gefühlsmäßig einen Haken, der bei Verkauf nicht zu Gunsten von Dir ausfällt. Um die wirkliche Absicht des kaufwilligen Nachbarns zu erkunden, würde ich ihm anbieten, den Streifen zu mieten oder zu pachten.
Für pure Grünlandnutzung reicht das sus.
LG