Sorry, aber das ist vollkommener Blödsinn! Man muss sich erkundigen, was mit diesem Land machbar ist, und was nicht. Wenn es kein Bauland ist, und auch absehbar nicht wird/eine Bebauung dauerhaft ausgeschlossen ist, dann ist es vollkommen unsinnig, hier über Baulandpreise zu sprechen.
In jedem anständigen Gutachten über ein Hausgrundstück wird sehr genau bestimmt, welche Grundstücksanteile wie nutzbar sind, und werden dann auch die anhand der Nutzungsmöglichkeit angemessenen Preise bestimmt/angewendet und dann zum Gesamtwert des Grundstücks addiert.
D.h. erster Schritt wäre hier der Weg zum zuständigen Bauamt, um in Erfahrung zu bringen, was man mit diesem Stück Land absehbar machen könnte, und was für Konsequenzen es für die Nutzung des eigenen und des Nachbargrundstück hätte, wenn dieses den Eigentümer wechselt.
Und genau letzterer Punkt ist oft spannend, weil ein Grundstück im Zusammenhang mit einem anderen ggf. diesbezügliche Konsequenzen hat. Z.B. weil dadurch dort neue Baufenster geöffnet werden, da nunmehr neue Abstandsflächen entstehen, oder sich aufgrund der neuen Gesamtgröße nunmehr Erweiterungsmöglichkeiten für das vorhandene Objekt ergeben, weil sich das Verhältnis bebauter zu unbebauter Fläche ändert, sich abwasserrechtlich zusätzliche nicht versiegelte Anteile ergeben, die eine weitere Bebauung zulassen, … Und umgekehrt gilt dies natürlich auch für das eigene Grundstück. D.h. man kann sich durch so einen Verkauf auch selbst ins Knie bzgl. künftiger eigenen Erweiterungen schießen.
Ebenfalls sollte man mal an die weitere Umgebung des fraglichen Grundstücksteils denken. Was wäre, wenn der Käufer noch weitere angrenzende Flächen Dritter erwerben würde? Gerade angesichts des aktuellen Wohnraummangels wird momentan in vielen Orten eine bislang verbotene Hinterbebauung zugelassen, d.h. durch den Kauf einiger Enden von großen Gärten könnte ein künftig getrennt bebaubares Grundstück entstehen. Da muss man dann mal etwas um die Ecke denken, um sich nicht selber einen Strick zu drehen.
Mögliche Gefahren kann man ggf. durch passende grundbuchrechtliche Absicherung mindern/ausschließen. Und wenn der Käufer bei genau solchen Wünschen dann die Lust verliert, weiß man, dass es hier nicht nur um etwas zusätzlichen Garten geht.
Wenn alles „sauber“ ist, und es wirklich nur um Gartenland geht, sind je nach Lage ein bis zweistellige Quadratmeterpreise durchaus angemessen.