Preisminderung Ferienwohnung wegen Baulärm und ggf. Verschmutzung?

Guten Tag,

wir haben vor ca. 4 Monaten eine Ferienwohnung für 1 Woche gebucht.

3 Wochen vor der Reise bekommen wir vom Anbieter Bescheid, dass in den nächsten Monaten eine rießige Fläche bebaut wird.

Der Baubeginn ist 1 Woche vor unserer Anreise am 17.07.

In 3 Monaten sollen rießige Erdmassen entfernt und bewegt werden.

Wir haben bis zum 11.07.2021 die Möglichkeit kostenlos zu stornieren, überlegen uns das gerade noch, da wir keine Alternativen gefunden haben.

Jetzt meine eigentliche Frage, wenn die Belästigungen ein bestimmtes Maß übersteigen, kann ich dann einen Teil meines Geldes zurück verlangen?

Oder hat der Vermieter mit diesem Angebot einen ‚Freifahrtschein‘?

Danke für Rat!

Hallo,
abgesehen von rechtlichen Möglichkeiten, zu denen ich nichts sagen kann, könnte man doch mit dem Vermieter vorar einen Sonderpreis ausmachen. Für den Vermieter wäre es dann immer noch besser als eine Stornierung und leerstehende Wohnung.
Scjhöne Grüße
Alfons

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Hallo,
das AG München hat 2015 in einem ähnlichen Fall so entschieden:

Der Reiseveranstalter muss dem Kunden mitteilen, wenn es zu Lärm- und Sichtbelästigungen kommen kann.

Hierfür genügt ein Hinweis in der Buchungsbestätigung

Die Mitteilung von Mängeln wie Baulärm und Sichtbelästigung muss spätestens vor Reiseantritt erfolgen und es muss dem Kunden die Möglichkeit zur Umbuchung eingeräumt werden um der Mitteilungspflicht Genüge zu tun.

Hat der Reiseveranstalter seine Mitteilungspflicht ordnungsgemäß erfüllt, dann steht dem Reisenden kein Reiseminderungsanspruch, wegen der ihm gemeldeten Mängel zu.

(Zeichensetzungsfehler aus dem Original übernommen.)

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