Hallo,
folgender Fall:
K ersteigert einen Kinderhochstuhl (Buchenholz, klar lackiert). Das einzige Bild in der Versteigerung zeigt Gebrauchsspuren die akzeptiert werden.
Nach Erhalt stellt K fest, daß die Sitzfläche und vor allen Dingen die Trittfläche sehr stark an der Unterseite abgenutzt sind (grau/schwarze Flächen). Somit kommt die Idee die Flächen umzudrehen nicht in Frage, da die schon vom VK gemacht wurde.
Daher möchte K vom privat-Kauf zurücktreten oder zu mindestens den Preis auf ein angemessen Betrag reduzieren. Kaufpreis war 50% vom Neupreis…aber in der regel sehen solche Stühle viel besser aus !