Preisskat und gleichzeitiger Bargeldskat

Hallo Skatspieler,

wie haltet ihr es eigentlich beim Preisskat, wenn die Personen am 4er-Tisch auch gleichzeitig um Bargeld spielen wollen?

Bis vor kurzem hätte ich gesagt, dass für den Preisskat nach Seeger und Fabian abzurechnen sei und das Bargeld einzelnd zwischen den am Einzelspiel beteiligten Personen. So hab ich das auch die ca. letzten 40 Jahre gehalten. Niemals hat eine der am Tisch sitzenden Personen eine andere Abrechnungsweise für das Bargeld verlangt.

Nun gilt gemäß der deutschen und internationalen Skatordnung seit mindestens 1936 aus nicht ganz einfach einzusehenden Gründen aber eine Parteienbildung, die sowohl den Geber am 4er-Tisch als auch eine offiziell mögliche 5. Person am 5er-Tisch (wie man dann mit Seeger/Fabian abrechnen will, ist mir nicht klar) zu der Gegenpartei zählt. In anderen Worten: Der Alleinspieler zahlt oder erhält Geld an einem 4er-Tisch an/von 3 Personen, an einem 5er-Tisch an/von 4 Personen, mithin also auch an/von Personen, die an dem eigentlichen Einzelspiel gar nicht beteiligt sind.

Frage an die Skatspieler: Wird diese Parteienbildung tatsächlich beim Spielen um Bargeld bei offiziellen Preisskats in Deutschland irgendwo in Deutschland angewandt?

Und so nebenbei für meine Statistik: Haltet ihr es als Skatspieler für gerecht, dass der Geber (am 4er-Tisch) bzw. der Geber und eine weitere Person (am 5er Tisch) - obwohl gar nicht am Spielgeschehen beteiligt - pekunär am Erfolg oder Misserfolg der Gegenpartei teilhaben ?

Gruß
BW

Hallo,

die Skatordnung regelt in keinster Weise irgendetwas in Sachen Geldskat-Abrechnungen. Laut Skatordnung ist lediglich bei Regelverstössen wie zB Kartenverrat oder Spielaufgabe der Geber als Gegenpartei des Alleinspielers anzusehen.
5er-Tische gibt es bei offiziellen Turnieren des DSkV nicht.

Daß aber bei „Privatabrechnung“ der nicht am Spiel beteiligte 4. Mensch ebenfalls als Teil der Gegenpartei angesehen wird und somit mitzahlt oder -kassiert, ist im Umfeld des DSkV gang und gäbe.

Da auch ein Geber durch Regelverstöße den Spielausgang nicht nur beeinflußen, sondern entscheiden kann, halte ich die „Mithaftung“ für akzeptabel, um somit u.a. Manipulationen einzuschränken.

&Tschüß
Wolfgang

Howdy,

Nein. Die Skatordnung definiert in §VIII (1936) oder aktuell in § 3.5 eindeutig die Gegenpartei. Es ist nicht nur lediglich bei Regelverstössen.

Das liegt aber nur daran, dass Fabian für derartige Situationen keine Vorgaben für den Abrechnungsmodus gemacht hat. Die Skatordnung sieht explizit 5er oder größere Tische vor. Sie definiert sogar, wie dann gegeben werden soll.

Wie gesagt, ich spiele über 40 Jahre Preisskat und bis vor kurzem wurde noch an keinem, auch vom DSkV ausgerichteten, Preisskat, an dem ich beteiligt war und zusätzlich um Geld gespielt wurde, derart abgerechnet.

Und dieser Spieleinfluss ist so eindeutig in Richtung der Gegenpartei? Kann der Geber nicht auch Einfluss in Richtung des Einzelspielers nehmen, insbesondere diesem durch seinen Gesichtsausdruck beim Kiebitzen Karten verraten?

Gib mal ein paar Beispiele für Regelverstösse, die du hier meinst.

Gruß
BW

Hallo

Eine Frage: wo wird so etwas veranstalltet?
Privat kannste abrechnen, wie Du willst. Bei einer offiziellen Veranstalltung rechnet allerdings Paragraph 284StGB ab.
Sch

in Deutschland.

Ich zitiere mal

Preisskat zählt gemeinhin nicht zu den Glücksspielen im Sinne des § 284 StGB und darf deshalb um Geld gespielt werden. Dies rührt daher, dass Preisskat ein turniermäßig veranstaltetes Spiel ist, das genügend lang stattfindet, um eine Kategorisierung als Glücksspiel ausschließen zu können

aus https://de.wikipedia.org/wiki/Preisskat

Hallo,

diese Regelungen (3.5.3 bzw. 5.3.4 ISkO) sind zwar noch enthalten, kommen aber bei Punktturnieren, Liga-Skat und Meisterschaften des DSkV nicht mehr zur Anwendung, da es bei diesen Spielbetrieb grundsätzlich keine Spielabrechnung mehr gibt, sondern lediglich die Strafzahlung für verlorene Spiele.

Lediglich bei „freien“ Turnieren, also bei Preisskaten die „nach den Regeln des DSkV“ stattfinden, kommen diese Regelungen noch über Nr. 3.3 Skatwettspielordnung zur Anwendung, wenn der Veranstalter eine Abrechnung in seiner Ausschreibung vorsieht.

Was darüber hinaus „privat“ noch am Tisch stattfindet, ist freie Vereinbarung.

3.2.7 ISkO ist ein „Relikt“, daß bei der Vereinigung von DSkV und ISPA auf Wunsch der ISPA in der Skatordnung verblieben ist. Die Skatwettspielordnung sieht in Nr. 7.1.1 ausdrücklich nur noch 4er- und eine begrenzte Anzahl 3er-Tische vor.

Ich spiele seit fast 40 Jahren in Clubs des DSkV, kenne den Spielbetrieb in mehreren Landesverbänden, war einige Jahre Schiedsrichter und kann mich nicht erinnern, daß bei irgendeinem Turnier oder Preisskat der Geber nicht mit in der „Haftung“ war, wenn um Geld gespielt wurde.

Das mag in Einzelfällen so sein, aber durch die Punktabrechnung nach Skatwettspielordnung hat der Geber in erster Linie ein Interesse am Spielverlust des Alleinspielers.

  • Einblick in den Skat
  • Bemerkungen bei der Skataufnahme des Alleinspielers
  • Einblick in mehr als eine Karte
  • Bemerkungen zum Spielverlauf, solange das Spiel noch nicht abgeschlossen oder zumindest entschieden ist
  • Bemerkungen, die als Spielaufgabe zu verstehen sind

&Tschüß
Wolfgang

Hi,

ja, das sind Regelverstösse und auch laut Skatordnung sanktioniert. Aber die meisten davon sind unabhängig davon, ob man den Geber nun zu der Spielerpartei oder der Gegenpartei zählt oder außen vorlässt.

Es mag sein, dass die derzeitige Punktabrechnung (die ja auch nicht der Weisheit letzter Schluss ist) dazu führt, dass einem Geber hier mehr unterstellt wird, er würde mehr auf den Verlust des AS aus sein (um die 30 bzw 40 Punkte für das verlorene Spiel gutgeschrieben zu bekommen). Nur: Die Zuordnung des Gebers zur Gegenpartei gab es bereits 1936 … und da gab es den von dir genannten Vorteil für den Geber, der ja erst 1962 mit den Fabian Mods des Seeger Systems eingeführt wurde, noch gar nicht.

Gruß
BW

Ich verstehe das ehrlich gesagt nicht. Dann müsste man ja bei jedem Spiel irgendeine Extra-Abrechnung machen, denn es ist ja unterschiedlich, wer alleine spielt.

Für den Preisskat selbst wird nach Seeger/Fabian aufgeschrieben.
Das ist eindeutig definiert.

Es geht um den Punkt, an dem die Personen am Tisch zusätzlich Geldbeträge fließen sehen wollen. In diesem Fall wäre der Geber per Definition aus der Skatordnung ein Teil der Gegenpartei und an den Zahlungen beteiligt, obwohl er an dem Spiel an sich gar nicht teilnimmt.

Ich persönlich hielt und halte das, selbst mit Wolfgangs Einwänden, für sehr fragwürdig.

Beispiel:
Alleinspieler spielt einen Grand mit 2 und verliert den durch geschickte Kunst der beiden Mitspieler mit 61. Er muss nun: Mit 2 Spiel 3 verloren 6 * 24 = 144 Einheiten (sagen wir Cent) an die drei am Tisch sitzenden zahlen. Was hat nun der Geber dazu beigetragen, dass er dieses verdient?

Gruß
BW