Ich hatte schwierigkeiten die Priv. KV zu zahlen. Mir ist im Nov.12 mitgeteilt, daß der Vertrag ruht. Mußte den Rückstand und normal fällige Beitrag zahlen. Im April wurde mir mitgeteilt das der Vertrag länger wie ein Jahr ruht und nun in den Basistarif umgestellt wird.(Ist noch 200.- teurer wie der normal priv. KV
Zählt der Zeitpunkt der Mitteilung (Nov.12) oder der Zeitpunkt wo die Beiträge nicht mehr regelmäßig gezahlt wurden (Feb.12).
Guten Tag,
sorry- Vertragsrecht ist nicht mein Spezialgebiet.
Sonst können Sie sich auch an den Ombudsmann wenden.
Mit freundlichem Gruß
Harald Wesely
den Basistarif umgestellt wird.(Ist noch 200.- teurer wie der
normal priv. KV
Zählt der Zeitpunkt der Mitteilung (Nov.12) oder der Zeitpunkt
wo die Beiträge nicht mehr regelmäßig gezahlt wurden (Feb.12).
Wenn ich die Frage richtig verstehe, geht es darum, ab wann der Vertrag in den Basistarif umgestellt wird?
Die Antwort ist: 1 Jahr nach Beginn des Rückstandes.
Bei sozialen Härten kann aber auch beantragt werden nur den halben Basistarif zu zahlen! Das müsste dann unter dem Strich günstiger sein!
Gruß Dirk
Da der PKV Beitrag ein Jahresbeitrag ist, zählt es ab der ersten Störung im Feb`12.
Hallo Bane-James Bond!
Eine Kündigung des Versicherungsunternehmens ist im Basistarif (und allen anderen substitutiven Krankheitskostenvollversicherungen) durch § 206 VVG ausgeschlossen - selbst dann, wenn der Versicherungsnehmer seiner Pflicht zu Zahlung des Beitrags nicht nachkommt. In diesem Fall kann das Versicherungsunternehmen den Vertrag gemäß § 193 Abs. 6 VVG bei zwei Monaten Beitragsrückstand nach vorheriger Mahnung und „Belehrung“ ruhend stellen. Sind ausstehende Beitragsanteile, Säumniszuschläge und Beitreibungskosten in Normaltarifen nicht innerhalb eines Jahres nach Beginn des Ruhens vollständig bezahlt, werden diese Versicherungen im Basistarif fortgesetzt.(Auszug Wikipedia)!.
Sie haben mit großer Sicherheit wie Sie mit 3 Monaten im Beitragsrückstand waren eine 2-wöchige Frist zur VOLLSTÄNDIGEN Begleichung der Beitragsschuld erhalten. Darin müßten die Folgen bei Nichtzahlung wie oben beschrieben vom
PKV-Versicherer drinstehen.
Steht nichts drin und haben Sie auch sonst kein zusätzliches Schreiben der Versicherung erhalten, also keine Kenntnis erlangt, gilt der Zugang vom Nov. 12.
Ich würde mal alles an Post nachschauen und mit Ihrer PKV in Verbindung setzen, denn der „Basistarif“ bedingt durch den Kontrahierungszwang „Annahmeverpflichtung“ ist für den Versicherer grundsätzlich ein schlechtes Geschäft, da die ja jeden und noch so Kranken annehmen müssen!!!. Sie könnten Ihren alten Vertrag ggf. umstellen auf wenger Leistungen oder höheren Selbstbehalt, dann wird der zu bezahlende Beitrag auch günstiger. (Das hätten Sie schon damals machen können, der PKV-Versicherer bietet Ihnen das nicht an, Sie haben/hätten aber nach VVG (Versicherungs-Vertrags-Gesetz) das Recht Ihren Tarif zu ändern oder in einen anderen tarif zu wechseln. Nehmen Sie den Außendienstmitarbeiter der Versicherung oder den Versicherungsmakler mal in die Pflicht, vorausgesetzt die wußten von Ihren Zahlungsschwierigkeiten.
Bei Fragen einfach ne neue Mail!
Viel Glück und freundlichen Gruß
-Leo!
Sorry, weiß ich nicht BaFin anmailen.
Hallo,
es zählt das Datum des Beginns des Beitragsrückstands.
Mit freundlichen Grüßen!
Frank
Hallo!
Ich bin echt genervt, dass mich dauernd irgendwelche Prolls, die des Deutschen nicht mächtig oder nicht bereit sind, sich schriftlich korrekt und verständlich auszudrücken, mit ihren niederen vermeintlichen Problemen des Prekariats (das bedeutet: die unterste Kante des Menschseins) belästigen. Lerne erst mal, Dich vernünftig zu artikilulieren, bevor Du in die Öffentlichkeit tritts.
Gruß
Ein Angepisster
Es zählt der gesamte Beitragsrückstand, also alle Schulden die du dort hast auflaufen lassen.
Hi Bane007
geregelt ist das im §193 des VVG, dort heißt es :
(6) Ist der Versicherungsnehmer in einer der Pflicht nach Absatz 3 genügenden Versicherung mit einem Betrag in Höhe von Prämienanteilen für zwei Monate im Rückstand, hat ihn der Versicherer zu mahnen. Ist der Rückstand zwei Wochen nach Zugang der Mahnung noch höher als der Prämienanteil für einen Monat, stellt der Versicherer das Ruhen der Leistungen fest. Das Ruhen tritt drei Tage nach Zugang dieser Mitteilung beim Versicherungsnehmer ein. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer in der Mahnung nach Satz 1 auf diese Folge hingewiesen worden ist. Das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person hilfebedürftig im Sinn des Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wird; die Hilfebedürftigkeit ist auf Antrag des Berechtigten vom zuständigen Träger nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu bescheinigen. Während der Ruhenszeit haftet der Versicherer ausschließlich für Aufwendungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Angaben zum Ruhen des Anspruchs kann der Versicherer auf einer elektronischen Gesundheitskarte nach § 291a Abs. 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vermerken. Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer für jeden angefangenen Monat des Rückstandes an Stelle von Verzugszinsen einen Säumniszuschlag von 1 vom Hundert des Beitragsrückstandes zu entrichten. Sind die ausstehenden Beitragsanteile, Säumniszuschläge und Beitreibungskosten nicht innerhalb eines Jahres nach Beginn des Ruhens vollständig bezahlt, so wird die Versicherung im Basistarif fortgesetzt.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com
Hallo, Bane007,
hattest Du nicht erst kürzlich eine ganz andere Frage gestellt? Da ging es darum ob man noch 1 Jahr weiter Beiträge zahlen muß, wenn man in die GKV kommt. Was ist denn nun Deine genaue Situation?
Die Zwangsumstellung in der Basistarif erfolgt, nachdem der Beitrag für mehr als 1 Jahr rückständig ist. Das ist also so zulässig. Ich kann nur empfehlen, mit dem Versicherer in Verhandlungen zu treten, und einen Ratenzahlungsplan einzugehen. Vielleicht im Zusammenhang mit einer Tarifumstellung.
Wenn das nicht geht, sieht es schlecht aus. Dann sammeln sich Deine Schulden in der Tat noch schneller an, als bisher. Es wird vom Gesetzgeber und der PKV angestrebt, daß ein günstiger Tarif für Nichtzahler angeboten werden kann.
Das könnte dann um die 100,- Euro monatlich kosten, und soll dann wenigstens einen knappen Schutz für Notfälle bieten. Es hilft der PKV nämlich auch nicht wirklich, wenn die Außenstände, die ohnehin nicht gezahlt werden können, immer schneller ansteigen. Aber bisher ist es noch nicht soweit, und es kann auch noch etwas dauern.
Mehr zu dem Thema Beitragszahlung in der PKV, Beitragsentwicklung, sowie Beitragslast im Alter gibt es auf: http://www.pkv-netz.com/pkv.htm
Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.
Liebe Grüße
PKV-Spezialist
Michael Rischer
Schenk Dir doch einfach solche Bemerkungen. Solche Klugscheißer gibt es schon mehr als genug im Netz.