Privat- bzw. Haus-/Grundbesitzerhaftpflicht

Guten Tag,

ich habe derzeit keine eigene Haftpflichtversicherung (war bis vor kurzem mitversichert).
Für mein vermietetes Zweifamilienhaus habe ich eine Haus- u. Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Jetzt habe ich die Immobilie aber selbst bezogen. Bzw. teilweise und die andere Wohnung ist weiterhin vermietet. Also muss nun auch eine Privathaftpflicht her. Hierbei wäre die Immobilie in Sachen Haftpflicht dann aber doch mitversichert, sofern ich mich richtig informiert habe.
Kann ich in einem solchen Fall die Haus- u. Grundbesitzerhaftpflicht außerordentlich kündigen oder kann die Versicherungsgesellschaft meiner Haus- u. Grundbesitzerhaftpflicht mich „zwingen“ dort meine Privathaftpflicht abzuschließen bzw. die bisherige Versicherung auf eine Privathaftpflicht aufzuwerten? Oder muss ich doppelt zahlen, wenn ich keine Privathaftpflicht bei der selben Versicherung abschließen möchte? Die HuG-Haftpflicht läuft vertraglich bis September 2022.

Danke im Voraus.
Grüße

Nein, zwingen kann Dich niemand. Du kannst die wichtige Privathaftpflicht beliebig wo anders abschließen. Sie reguliert die Schäden die bei anderen (auch deinem Mieter etwa) anrichtest. Wichtiger aber ganz allgemein für Schäden überall im Alltag für die du verantwortlich gemacht wirst.

Die bisherige Haus-und Grund-VS brauchst Du auch weiterhin.

MfG
duck313

Nein. Privathaftpflicht hat mit Immobilienhaftung nichts zu tun. Schau doch mal in den Versicherungsvertrag, was genau da eigentlich versichert ist.

Danke erstmal für die Antworten.

Ich war der Meinung, dass wenn man sein Eigentum bewohnt, man nur eine Privathaftpflicht benötigt.

Ich habe mich ja bereits nach einer Versicherung umgesehen.
Wenn ich jetzt beispielsweise dieses Angebot annehmen würde.

Schäden an meinen Mietern sind versichert und an dritten auf dem Grundstück/Gehweg. Wofür brauche ich dann die HuG-Haftpflicht?

Die braucht man, wenn man ein Grundstück mit oder ohne Immobilie hat, das bzw. die man nicht selbst bewohnt. In Deinem Fall bewohnst Du zwar das Haus, aber eben nur zum Teil. Nun kennen wir die Gegebenheiten vor Ort nicht, aber es ist durchaus denkbar, daß Teile des Gebäudes eindeutig dem Teil der Immobilie zugerechnet werden können, die Du nicht bewohnst. Wenn also bspw. bei einem Sturm die Markise vom Balkon der Mieter abgerissen wird und zwei Häuser weiter in einen Wintergarten einschlägt, wäre so eine HuG-Versicherung schon gut, denn die Privathaftpflicht wird den Schaden höchstwahrscheinlich nicht übernehmen. Oder wenn ein Fenster aus dem Rahmen der Mietwohnung kippt und einen Passanten erschlägt. Usw. usf.

Ich halte es jedenfalls für extrem unwahrscheinlich, daß die Situation so ist, daß für Dritte unter keinen Umständen eine Gefahr vom vermieteten Teil der Immobilie ausgeht.

Gruß
C.

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Hm, leider sind wir wohl etwas vom Thema abgewichen.

Also ich weiß wofür eine HuG-Haftpflichtversicherung ist. Deswegen habe ich diese ja auch abgeschlossen, als die Immobilie voll vermietet war.

Meine ursprüngliche Frage war ja eigentlich, wenn ich jetzt eine Privathaftpflicht abschließen würde, aufgrund eines guten Angebots, und welche mich zusätzlich automatisch (weil es im Angebot enthalten ist) auch als Hauseigentümer in der selbstbewohnten Immobilie absichert (klassisches Beispiel, im Winter rutschen Passanten auf dem Gegweg aus), sowie auch in der Rolle des Vermieters versichert (der Mieter wird durch die Mietsache geschädigt).

In diesem Falle besteht doch eine Doppelversicherung oder nicht? Welche Versicherung nehme ich denn dann im Schadenfall in Anspruch?

Ich möchte wissen, ob ich früher aus der HuG-Haftpflicht austreten kann (Doppelversicherung), wenn meine Privathaftpflicht ebenfalls alles abdeckt, welche ich jedoch nachträglich abgeschlossen habe.

deine Privathaftpflicht wird wohl kaum zahlen, wenn dein Mieter nicht geräumt hat.

Vielleicht solltest du dir die Versicherungsbedingungen doch mal vom Versicherungsmakler erklären lassen. Insbesondere die Unterschiede zur bisherigen HuG.

Selbstverständlich nicht. Darf ich ein Zeitungsabo vorzeitig kündigen, wenn ich eine andere Zeitung abonniere?

Es gibt sehr wohl Privathaftpflichtversicherungen, welche mich auch in der Rolle des Vermieters schützen. Genau das ist ja der Grund, wieso mich das überhaupt interessiert, bzw. ich mir darüber Gedanken. Es ist kein Standard, aber in einem Versicherungsvergleich den ich gemacht habe, hatten locker 50% der Angebote, genau das beinhaltet, was ich in meinem letzten Beitrag bereits geschrieben habe. Mein selbstgenutztes Eigentum, sowie mich in der Rolle des Vermieters.

Und ich denke nicht, dass man das mit einem Zeitungsabo vergleichen kann.
Dann kann ich mich ja auch auf den Standpunkt stellen, dass ich beide Versicherungen bezahle, und kassiere im Schadenfall von beiden? Beim Zeitungsabo darf ich ja auch beide Zeitungen lesen.

Auch in anderen Fällen können Versicherungsverträge aufgrund einer Doppelversicherung außerordentlich gekündigt werden. Da ein und die selbe Sache nicht mehrfach versichert werden darf/kann. Ob es nun die Krankenkasse im Falle einer Heirat ist oder die Hausrat, wenn ich mit jmd. zusammenziehe.

Kannst du machen. Ist aber halt Unsinn.

Niemand hindert dich, für zwei Versicherungen die Beiträge zu bezahlen. Aber selbstverständlich kann man im Schadensfall immer nur das ersetzt bekommen, was man an Schaden hatte. Schau halt mal in die Versicherungsbedingungen rein.

Nö.
Die kann man kündigen, wenn das vertraglich oder gesetzlich so vorgesehen ist.

Aber mach nur, du weißt das ja offensichtlich besser. Ich dagegen weiß nicht mal, warum du überhaupt gefragt hast.

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Ich weiß es ja eben nicht, denn sonst würde ich nicht fragen.

Ich habe mir nur auch meine Gedanken dazu gemacht. Und habe auf eine fachkundige Information gehofft, ob ich total auf dem Holzweg bin oder vllt. doch nicht.

Stattdessen wurde thematisiert, dass meine zukünftige Privathaftpflicht das Risiko nicht absichert, was definitiv nicht stimmt. Denn viele bieten genau das mit an. Oder ob ich ein Zeitungsabo kündigen kann, oder ob ich dafür verantwortlich bin, dass meine Mieter den Winterdienst machen.

Und genau das ist doch mein Frage…

Habe ich eine Möglichkeit, oder gibt es eine Regelung, wie und ob ich vorzeitig den Vertrag beenden oder aufheben lassen kann, weil ein und die selbe Sache nicht doppelt versichert sein kann?

Und wenn nein, welche Versicherung nehme ich im Schadenfall in Anspruch? Die ältere oder kann ich mir das aussuchen, denn bezahlt werden ja beide?

Und die hat man dir jetzt mehrfach beantwortet. Glaub’s oder lass es halt.

Vielleicht verlinkst Du mal auf das gute Angebot, anstatt nur ein Foto abzuladen. Das wäre nur in Deinem Interesse, damit man sich die Versicherungsbedingungen mal anschauen kann. Aber, um nur die Frage zu beantworten, natürlich ist es so, daß man nicht zwei Versicherungen braucht, die die gleichen Risiken abdecken. Blöd wäre es halt, wenn Du etwas übersehen hast und eine sehr gefährliche Lücke entsteht. Das wäre aber dann Dein Problem und nicht unseres.

Voraussetzung wäre natürlich, dass ich auf der sicheren Seite bin. Und alles versichert ist, was versichert sein muss oder sollte.

Seite 9
XIX und XX

oder

Seite 6
6.3

Aber das sind ja auch nur Beispiele.

Aber wie bereits gesagt, ich suche ja nicht nach Rat, um mich vor einem mangelhaften Versicherungsschutz zu schützen.

Die Frage ist ja, WENN alle Voraussetzungen stimmen, was passiert mit der HuG-Haftpflicht?

Bei diesen scheint es tatsächlich so zu sein, daß die die Risiken aus Haus- und Grundbesitz mit übernehmen. Ich würde an Deiner Stelle sicherheitshalber die Bedingungen der HUG-Haftpflicht daneben halten und die Positionen abgleichen.

Wenn Du Deine Privathaftpflicht bei der gleichen Versicherung hast, läßt sich da vielleicht etwas regeln. Andernfalls kannst Du nur ordentlich kündigen bzw. den Ablauf des Vertrages abwarten. Nur, weil bestimmte Risiken auch über eine andere Versicherung abgesichert sind, führt das ja nicht zu einem Sonderkündigungsrecht oder gar einer sofortigen Auflösung des Vertrages. Im Schadensfall hast Du dann das große Vergnügen, die Diskussion mit den Versicherungsgesellschaften zu führen, welche denn nun den Schaden übernehmen darf.