Eine Bekannte hatte sich mit einer UG selbstständig gemacht. Geringes Stammkapital von 300 Euro. Natürlich ist sie als Geschäftsführerin der UG auch Kontobevollmächtigt.
Nun muss sie als Privatperson die EV abgeben. Freilich wurde immer brav die UG angegeben. Jetzt wird sie aufgefordert (durch neue Gesetze) auch das Unternehmenskonto anzugeben, da sie die Vollmacht hat.
Stammeinlage gehört ihr = privates Vermögen und ist durchaus pfändbar.
Die Gewinne gehören jedoch der UG, sie wird nur durch den einst festgehaltenen Vertrag, provisionsmäßig vergütet.
Ist nun davon auszugehen, dass das Unternehmenskonto gepfändet wird? Wenn ja, wird die Bank das Unternehmenskonto mit sofortiger Wirkung kündigen, das ist gängige Praxis bei den Banken, auch wenn immer das Gegenteil behauptet wird.
GV riet ihr dringend zu einem Geschäftsführerwechsel sowie Entziehung der Kontovollmachten.
Das wiederum täte bedeuteten, dass sie selbst nicht mehr arbeiten könne. Jemand anderes als Geschäftsführung einzustellen ist nicht möglich.
Kennt sich jemand aus? Ist das neue Gesetz wirklich so? Kann jemand Tipps oder Erfahrungen geben?