Hallo an alle,
also ich habe da mal eine Frage. Ich habe ein Gewerbe angemeldet für einen Versandhandel. Ich bin gerade mal 2 Monate dabei und bisher hab ich soweit alles Buchalterisch hinbekommen. Jetzt gibt es aber ein paar Fragen die aufgetaucht sind, die allerdings vielleicht etwas doof sind. Nunja, ich hoffe ich werde aus Euren Beiträgen schlauer:smile:
kann bzw darf ich rechtlich gesehen auch in meinem Grosshandel für Private Zwecke einkaufen? Das diese Dinge dann natürlich auch Privat gezahlt werden ist selbstverständlich. Ich meine nur ob ich den Nutzen eines Gewerbescheines auch privat nutzen darf?!?
Wie würde ich dann z.b. eine bestellung bei meinem Internethändler aussehen? Oder muss ich die sachen getrennt von einander bestellen, damit es keine gemeinsamen Rechnungen gibt? könnte ich nicht alles zusammen bestellen und dann nachher die sachen aufteilen und getrennt abrechnen? Wie würde diese Variante genau aussehen, damit ich nicht nachher ärger mit dem Finanzamt bekomme? Oder ist das alles illegal?
Kann/ darf ich mir eigene Ware zum einkaufspreis abkaufen, oder dann nur zum verkaufspreis, bzw. sogar den von evtl händler vorgeschriebenen empfohlenen Verkaufspreis?
Lg Sternlibelle