Hallo,
die Steuern schaffen mich. Trotz Steuerprogramm…Handwerkerleistung kann ich absetzen, wenn Zaun gekauft und aufgestellt wird. Ich habe den Zaun im Baumarkt gekauft. Können diese Kosten angegeben werden??
Hallo,
die Steuern schaffen mich. Trotz Steuerprogramm…Handwerkerleistung kann ich absetzen, wenn Zaun gekauft und aufgestellt wird. Ich habe den Zaun im Baumarkt gekauft. Können diese Kosten angegeben werden??
Hallo,
nein. Steuerbegünstigt sind die Arbeitskosten, Maschinen- und Fahrtkosten sowie Kosten für Entsorgungen und Verbrauchsmittel, aber eben nur, wenn man einen Handwerker beauftragt.
Gruß
C.
Lieferungen sind keine Leistungen.
Zudem muss eine Rechnung geschrieben worden sein und die Zahlung auf das Konto des Empfängers erfolgt sein.
Wenn die Immobilie vermietet wird, könnten die Aufwendungen für den Zaun steuermindernd wirken.
Und auch nur dann, wenn die Rechnung per Überweisung beglichen wird.
Servus,
für die USt schon: Leistungen im Sinn des UStG werden unterteilt in Lieferungen und Sonstige Leistungen, aber das gehört eigentlich doch nicht hier her.
Im gegebenen Zusammenhang § 35a EStG ist konkret von Dienstleistungen und Handwerkerleistungen die Rede, und darunter fällt irgendwas, was man irgendwo käuft, natürlich nicht.
@China2011 hat den richtigen Begriff ja schon irgendwo aufgeschnappt - er sucht bloß nach Möglichkeiten, ihn falsch anzuwenden.
Schöne Grüße
MM
Na endlich ist er wieder da.
Servus,
er ist die ganze Zeit da, bloß eben in größeren Abständen, zeitlich und auch örtlich: Da weicht er vor allem Frl. Anneliese Steiner und ihrem alten Egon aus, die unmittelbaren Anlass zu seiner Zurückhaltung boten.
Glück auf!
MM