Privat Grundstück zum kostenpflichtigen Parkplatz

Hallo liebe Leute,

Ich besitze ein großes Grundstück mit Halle & Haus in NRW. Hier in meiner nähe ist eine Event Halle wo jedes Wochenende ne Party statt findet. Wegen den großen Ansturm mit vielen vielen Autos aus aller Welt, herrscht mangel an Parkplätzen.

Mein Gelände ist öffentlich nicht abgezäunt & jedes Auto kann praktisch darauf fahren, was auch die meisten machen und ihre Auto’s unerlaubter weiße auf mein Grundstück parken. Nur die wenigsten Fragen ob sie bei mir parken dürfen. Wer nicht fragt wird abgeschleppt.

Soweit die Vorgeschichte, meine Fragen nun:

Darf ich eine Parkgebühr verlangen als Privat Person von fremden Leuten?

Sind diese Auto versichert auf mein Grundstück?

Was habe ich zu beachten, sollte es zu einem Unfall kommen auf mein Grundstück, Wer haftet? Beispiel: Fahrendes Auto rammt bereits ein parkendes Auto.

Wenn ich das Geld „abknöpfe“ herrscht dann Vertrag?

Ich biete nur die bereit Stellung eines Parkplatzes und möchte mir am Wochenende ein bisschen was dazu verdienen.

Helft mir ^^ hoffentlich weiss eine/r mehr…

Danke.

Hallo.

Vorab: Das Folgende stellt keine Rechtsberatung dar, sondern lediglich eine Meinungsäußerung bezüglich des vorgebrachten Sachverhalts!

Meiner Ansicht nach darf man auch als Privatperson etwas vermieten, verkaufen oder verpachten. Nichts anderes wird ja auch schon bei ebay angeboten. Ob es nun vermieten (wie in ihrem Fall) statt verkaufen ist, spielt also keine Rolle. Das Grundstück gehört ja schließlich Ihnen und nach § 903 BGB können sie mit Ihrem Eigentum nach Belieben verfahren, soweit nicht Gesetze oder Rechte Dritter entgegenstehen.
Und in Ihrem Fall fällt mir kein Gesetz ein, das dem entgegenstehen könnte.

Ob ihre Versicherung Schäden an Autos Dritter abdeckt, wenn Sie bereits die Stellplätze an eine Vielzahl von Dritten vermieten wage ich zu bezweifeln. Ein einfaches Schild, wie „Parken auf eigene Gefahr!“ nimmt Sie zwar aus der Haftung raus, wenn Sie aber eine Parkgebühr verlangen, dann entsteht ein Mietvertrag zwischen Ihnen und dem Parkenden und Sie haften für Schäden die schuldhaft von Ihnen verursacht worden sind (auch wenn etwa ein morscher Baum von Ihrem Grundstück auf ein Auto fällt o.Ä.). Eine Halftungsbefreiung mit einem Schild ist da leider nicht mehr möglich.

Zu der Haftungsfrage bei einem Unfall auf Ihrem Grundstück meine ich, dass es hier mit einem einfachen Schild („Hier gilt die StVO“), wie dies auch auf Parkplätzen von Supermärkten oft zu finden ist, geregelt ist, soweit sie gekennzeichnete Parkflächen mit ausreichend Platz anbieten um das Auto problemlos zu bewegen (Ein- und Auszuparken).
Etwas anderes wäre die Beweisfrage, wer denn tatsächlich den Unfall verursacht habe, außer Sie haben den Parkplatz unter ständiger Beobachtung.

Jetzt weiß ich leider nicht in welcher Größenordnung wir uns bewegen, also wieviel Grundstück genau sie für Parkplätze zur Verfügung stellen möchten. Je größer und unübersichtlicher das Grundstück ist umso mehr Vorkehrungen müssten Sie meiner Meinung nach treffen zur Ordnung des Parkgeschehens (Absperrungen,Markierungen, usw.).

Fazit: vermietet man Grundstück als Parkfläche, so muss man dafür sorgen, dass das Grundstück auch problemlos als Parkfläche benutzt werden kann.
Die parkenden müssen aber auch erkennen, dass es sich um einen kostenpflichtigen Parkplatz handelt, was bei mangelnder Abzäunung nicht möglich ist. Deshalb wird es schwer die Parkgebühren nachträglich einzufordern.

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Hallo Gaunerto,

Grundsätzlich kann man das so nicht alles beantworten. Um einen Parkplatz zu betreiben, der kostenpflichtig ist, müsstest Du Dir das genehmigen lassen. Für die Einnahmen fallen natürlich auch Steuern an, da es sich ja um ein Gewerbe handelt. Zudem musst Du allgeimeine Geschäftsbedingungen aushängen, die über Haftung etc. auf dem Parkplatz informieren. Ich denke, Du solltest Dich mal bei der Gemeinde erkundigen, was Voraussetzungen zum Betreiben eines gebührenpflichtigen Parkplatzes sind.

Für die Haftung gilt das Verursacher Prinzip. Solange der Schaden an den geparkten Fahrzeugen nicht von Dir oder durch Deinen Parkplatz verursacht wurde, haftet der Halter des Unfallverursachers.

Wenn Du Geld nimmst für eine Leistung, dann hast Du einen Vertrag. Fraglich nur ob Dienstleistungs- oder Mietvertrag. Daraus entstehen Dir neben den Rechten auch Pflichten. Ich würde mich da mal mit einem Anwalt zusammensetzen. Das kostet in der Erstberatung nicht viel und gibt Dir Sicherheit.

Wenn Du es so laufen lässt, dann ist das „Grauzone“ und geht nur solange gut, bis es Ärger gibt. Würde ich nicht riskieren.

Viele Erfolg…

Darf ich eine Parkgebühr verlangen als Privat Person von
fremden Leuten?

-> Auf diesem Gebiet bin ich nicht so gut, würde pauschal aber sagen: nein. Vielleicht als Kleingewerbe anmelden…? Möglw. weiß hier jemand anderes mehr?

Sind diese Auto versichert auf mein Grundstück?

-> Wenn Sie dort einfach so parken - ohne deine Genehmigung: vgl. Autofahren lernen auf Privatgrund/Supermarkt-Parkplatz… :wink:

Was habe ich zu beachten, sollte es zu einem Unfall kommen auf
mein Grundstück, Wer haftet? Beispiel: Fahrendes Auto rammt
bereits ein parkendes Auto.

-> Solltest Du dich für ein „Kleingewerbe“ oÄ entscheiden wäre es sinnvoll diesbezüglich AGBs auszuarbeiten und diese deutlich sichtbar aufzustellen.

Wenn ich das Geld „abknöpfe“ herrscht dann Vertrag?

-> Aber selbstveständlich!

Ich biete nur die bereit Stellung eines Parkplatzes

-> Scheinbar bietest du nicht nur die Bereitstellung an, sondern offerierst ein Mietangebot: Mieten von Parkfläche…

Tipp: Google einfach mal nach einschlägiger Rechtsprechung des BGH. Soweit ich mich erinnere gibt es hier eine breite Palette von genau solchen Parkplatzfällen. Vielleicht ist da was für Dich dabei :wink:

Sorry, dass es nicht besonders hilfreich war, aber vielleicht bringt es Dich ja dennoch weiter!

LG

Hier in Luxemburg sehe ich dass viele Leute das machen. Für Deutschland bin ich da überfragt. Sorry

zugegeben - meine meinung basiert nur auf gesundem menschenverstand und erlebtem, aber ich empfehle folgendes:

  1. das Abschleppen ist ok, es ist Privatgrund.
  2. zum Kern des Themas - ja, eine Gebühr ist statthaft, es ist eine Kurzzeitmiete von Platz, vergleichbar mit gemieteten Parkplatzen, die zu Wohnungen gehören oder in Tiefgaragen
  3. nein, die autos sind nicht versichert, aber warum auch? erstens schließen sie das doch durch anschlag unten folgender sprüche aus und zweitens hat jedes auto, das das gelände befährt, eine haftpflichtversicherung
  4. sie haften im grunde nur für schäden, die das grundstück den autos zufügt. oder sie selbst.
  5. ein vertrag existiert, und zwar zur überlassung von abstellfläche. d.h. sie müssten sicherstellen, dass eine parkordnung eingehalten wird und sie nur dementsprechend abgezählte auto einfahren lassen. so bekommt jeder seinen platz geliefert und ist im gegenzug zur zahlung der gebühr verpflichtet,
  6. folgendes sollten sie durch schilder gut sichtbar machen:
  • Es gilt die StVO
  • Befahren auf eigene Gefahr
  • kein Winterdienst (wenn sie den Platz nicht beräumen wollen)
  • und einen Preisaushang

ich glaube, das geht soweit alles recht unkompliziert. bitte beim dazuverdienen die steuerlichen aspekte bedenken. vermietung von parkflächen ist von art und umfang her schnell ein gewerbe…

Hallo Gaunerto, ich glaube, daß ist ein Thema für einen
Versicherungsfachmann - gibt doch genügend Büro´s dieser Sorte. Einfach mal rein gehen und fragen.
Gruß Lennonmc

Hallo, ich würde in der Gemeinde/Stadt nachfragen, ob es möglich ist. Wenn ja können Sie Parkgebühren verlangen. Aber wahrscheinlich sind dann bestimmte Auflagen (z.B. Gelände muss eingezäunt sein). Wegen der Versicherung würde ich dann bei der Einfahrt ein entspechendes Hinweisschild anbringen (Privatgrundstück - befahren auf eigene Gefahr; oder ähnlich). Bei einem Unfall sind dann nur die beteiligten (Versicherungen) zuständig.
Ja, es ist dann ein Vertrag.
MfG

Ich würde sagen, bei der Vermietung entsteht ein Vertrag. Haftbar wäre in erster Linie der Verursacher des Schadens.

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