Privat insolvenz - früher den Restbetrag zahlen

Hallo,
ich bin seit Oktober 2008 in einer außergerichtlichen Privatinsolvenz. Nun habe ich eine Frage.
Laut der Vereinbarung zahle ich meine Rate bis Oktober 2014.
Nun habe ich eine Frage Laut meinen Zahlungsplan habe ich jetzt noch 9550,-€ und laut Schufa wären es 17540,-€.
Kann ich z.B. nächstes Jahr im November den Restbetrag von ca. 5200,-€ durch erspartes auf einmal abzahlen? Dann wäre ich schon 1 Jahr früher fertig.

Hoffe das mir jemand weiterhelfen kann?

Danke

Gruß
Matthias

Hallo,
zunächst: Bedenken Sie bei allen Entscheidungen, dass Ihre Zahlungsvereinbarungen ja nur zustande gekommen sind, weil man Sie für zahlungsunfähig hielt - und nun haben Sie Erspartes :wink: Wer böse denkt kann das auch ganz anders auslegen. Das nur als kleiner Tipp am Rande.

Für die Neuentwicklung Ihrer Kreditwürdigkeit wäre es m.E. natürlich ein Pluspunkt, wenn Sie die Zahlungsvereinbarung früher abwickeln. Allerdings gilt das nur sofern der Betrag der ursprünglich volle Betrag ist. Falls das eine Quote ist, sollten Sie die Quotenvereinbarung nicht gefährden, und schlicht die Vereinbarung zuverlässig einhalten.

Viele Grüße
Klaus Marwede
http://marwede.inhalt.com

Was bedeutet ausergerichtlich? Hast du einen insoverwalter? Wenn nicht, hast du nur eine Einigung mit deinen gläubigern? Bischen wenig Info für die frage. Mfg Lucy

Was bedeutet ausergerichtlich?
Außergerichtlich heißt das ich bei einem Rechtsanwalt war und wir uns da mit den Gläubigern außergerichtlich einigen konnten. (Leider ist dieser Rechtsanwalt verstorben und die Kanzlei wurde nicht weiter geführt)

Hast du einen insoverwalter?
Habe keinen Insoverwalter

Wenn nicht, hast du nur eine Einigung mit deinen gläubigern?

Der Rechtsanwalt hat damals in einem Buch geschaut was bei einer gerichtlichen einigung Pfändbar wäre, das teilte er den Gläubigern mit. Darauf hat der Gläubiger bestätigt das wir uns außergerichtlich einigen und ich monatlich den Betrag für die dauer von 6 Jahren bezahle.
Ich fragte den Anwalt wie es sei wenn ich Heirate oder mehr verdiene?
Sagte er mir da passiert gar nichts Sie zahlen den genannten Betrag so wurde es vereinbart.

Nun bin ich Beruflich versetzt worden und verdiene etwas mehr und spare immer wieder ein paar Euro.

Daher meine Frage ob ich vielleicht den restlich geforderten Betrag nächstes Jahr schon bezahlen kann?

Hallo,

eine außergerichtliche Privatinsolvenz wird vertraglich geschlossen worden sein. Läuft diese über einen Rechtsanwalt? In der Regel sind sämtliche Modalitäten vereinbart, so auch Restzahlungen. In der Regel sollte kein Gläubiger etwas dagegen haben, wenn die Schuld eher beglichen wird.
Ich hoffe für Dich, dass Du danach schuldenfrei bist und Dich nicht die Differenz zur Schufa wieder einholt, die mir nicht ersichtlich ist.

LG

Der Rechtsanwalt (leider verstorben und Kanzlei nicht weiter geführt) hat damals nur mitgeteilt was man mir Pfänden kann.
Der Gläubiger stimmte das zu sodass wir uns außergerichtlich einigen konnten.

Ansonsten frag ich einfach mal bei Gläubiger nach was die dazu sagen.

Ja! Das ist dann die beste Lösung.

LG

Hallo Matthias,
eines vorweg: NIN!
das liegt schon an dem Wort"WOHLVERHALTENSPHASE". Du musst Dich also 6 Jahre „Wohlverhalten“.
Zum Ersparten:
Wenn es DEIN Erspartes ist, dann darf es
a) vor der Insolvenz nicht vorhanden gewesen sein und
b) es muss sich um „ERSPARTES“ aus Deinem Einkommen handeln, dass während der WVP angespart wurde. Also keine Geschenke,Erbschaften etc.
Aber selbst wenn Dein Ehegatte/Lebensparter(in) Dir die Kohle zur Verfügung stellt, scheitert es an der W…

Gruss
Knauffi

Hi, wenn das so ist, kannst du zahlen wie und an wehn du möchtest. kann dir keiner zwischen reden.
lg
lucy

Hallo ,
Leider kenne ich mich mit "außergerichtliche Privatinsolvenz " nicht aus , wusste nichtmal , dass es sowas gibt !
Sorry !

Vorsichtig. Gebühren für den Treuhändler nicht vergessen.
Aber natürlich ist es möglich, das Geld vorzeitig zurückzuzahlen. ( Aber Obacht: es könnte eine Frage auftauchen: wo kommt das Ersparte her?

Sie sind ja Vermögenslos.
Vielleicht können Sie ja eine nahestehende Person vorschicken, die für Sie einen Teil der Schuld begleichen will.(offziell)

Hallo,
dieses heisst für mich, Deine Gläubiger haben Deinen Schuldnerbereinigungsplan angenommen.Also, Deine Raten Vorschläge akzeptiert.Du hast die Raten pünktlich und in voller Höhe regelmässig gezahlt.Das heisst es gilt nicht das was in der Schufa steht sondern was vereinbahrt wurde.