Ich habe aus der Vergangenheit hohe Schulden, die jetzt immer noch wegen Zahlungsunfähigkeit steigen, mit in meine jetztige Ehe (0hne Ehevertrag, gesetzliche Zugewinngemeinschaft)gebracht. Wenn ich eine Privatinsolvenz anmelde, und diese „anerkannt“ wird, wird dann nur mein Einkommen zur Berechung herangezogen oder wird das Einkommen meiner Frau, die nichts mit meinen Schulden zu tun hat, mit einberechnet? Wieviel würde uns übrig bleiben?
Hallo, es werden nur deine Sch8ulden und dein einkommen berücksichtigt.
Das deiner Frau nicht.
Guten Morgen,
ob sie in gesetzliche Gütergemeinschaft leben oder nicht, hat für die Schuldverhältnisse keine Bedeutung, dass heißt, dass Ihr Partner keinesfalls für IHRE Schulden haftet, wenn sie keinen Ehevertrag haben, weil dieses nur im Innenverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Partner wirken würde.
Darüber hinaus macht es m.E. nach Ihrer Schilderung keinen Sinn, Insolvenz anzumelden. Dadurch werden Ihre Schulden auch nicht bezahlt. Ob Sie am Schluss der sogenannten Wohlverhaltensphase überhaupt eine Restschuldbefreiung erhalten, bleibt natürlich einer Entscheidung am Ende des Verfahrens (nach ausdrücklicher Anhörung aller Gläubiger) abzuwarten.
Wenn Sie den „Unsinn“ der Privatinsolvenz wirklich gehen wollen, werden Sie so gestellt, als stünde Ihnen der gesetzliche Pfändungsfreibetrag zur Verfügung.
Machen sie’s doch anders: vermeiden Sie die Entstehung neuer Schulden und setzen Sie sich mit Ihren Gläubigern in Verbindung. Wenn Sie das nicht können, dann suchen Sie sich einen Profi (aber einen richtigen Profi). Der kostet sicher eine Stange Geld. Das ist aber sicher gut angelegt.
Viel Glück.
Die Berechnung der Pfändungsbeiträge betrifft nur den Insolventen, der Partner bleibt unberührt. Beim Insolventen gelten Pfändungsgrenzen ( sowohl nach unten als auch nach oben). es gibt dazu eine Tabelle im Internet. Wenn man Familie hat, werden Freibeträge für Unterhaltspflichtige mit einbezogen, wenn allerdings die Ehefaru verdient, wird sie wahrscheinlich nicht als Unterhaltspflichtige berücksichtigt (kommt auf die Höhe des Verdienstes an). Vorsicht jedoch bei Vermögen: Gibt es ein Haus, Auto etc., das dem Insolventen gehört ( auch nur zum Teil), so ist dies zu verkaufen ( macht der Insoverwalter ), der auf den Partner anfallende Betrag darf nicht auf das Treunhandkonto gehen - allerdings hat man dann erst einmal kein Haus etc. mehr. Rückübertragung ist bei drohender Insolvenz zwecklos, da auch rückabgewickelt wird …
LG kerstinml
Jeder haftet für seine eigenen Schulden. Bei einer Zugewinngemeinschaft kann aber das gepfändet werden was gemeinsam angeschafft wurde. Wenn alles dem Ehepartner gegört, dann muss man das auch nachweisen können.
Das Einkommen der Frau wird bei einer Inso nicht mit herangezogen. Schon ein eigenes P Konto eröffnet?
Obwohl Deine Schulden nicht mit dem Ehegatten zu tun haben (hat nichts zu befürchten) wird der ehegatte zur Berechnung Deines Pfändungsfreibetrages mit heran gezogen.
Dies ist der einzige „Berührungspunkt“
Wenn der Ehegatte nichts verdient wird er als Unterhaltsberechtigte Person angesehen und erhöht den Pfändungsfreibetrag.
Die Liste der Freibeträge und was übrig bleibt findest Du hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/sitemap.html
NIEMAND haftet jemals für die Schulden eines anderen. Auch nicht die eigene Ehefrau. (Es sei denn, sie hat gebürgt; aber dann haftet sie ja für die EIGENE eigegangene Verpflichtung und nicht für die Schulden eines anderen).
Eine Privatinsolvenz muss nicht „anerkannt“ werden. Sie wird eröffnet oder nicht. Warum sollte sie in ihrem Fall aber nicht eröffnet werden.
Das Einkommen Ihrer Frau spielt für die Abzahlung keine Rolle, denn Ihre Frau hat mit Ihren den Schulden grundsätzlich nichts zu tun.
Das Einkommen Ihrer Frau spielt aber für 2 Dinge eine Rolle: 1. Wird Ihre Frau bei Ihnen als Person eingestuft, denen Sie zum Unterhalt verpflichtet sind. 2. In seltenen Fällen (dazu muss man Details kennen) kann es vorkommen, dass der Ehepartner statt der Staatskasse die Kosten vorstrecken muss.
Wieviel Ihnen übrig bleibt hängt davon ab, was Sie verdienen. Um die Frage also zu beantworten muss ich wissen:
- Sind Sie angestellt oder selbständig.
- Was verdienen Sie?
- Was verdient Ihre Frau?
- Zahl und Alter der Kinder?
leider kann ich da nicht weiterhelfen, versuchs mal bei der verbraucherzentrale
Melde mich die Tage bei Ihnen, da ich noch ca. 25 Anfragen vor Ihrer offen habe. Danke für Ihr Verständnis.
Ihre Frau hat damit nichts zu tun, es kann allerdings das Einkommen mit angerechnet werden, da sie Ihnen gegenüber Unterhaltspflichtig ist. Darum könnte es sein, dass Ihr Einkommen höher gepfändet wird.
Es hängt von vielen Faktoren ab, so z.B. ob sie aus einer früheren Beziehung Unterhalt zahlen müssen.
Auch sollten Sie bedenken, eine Privatinsolvenz wird ein Leben lang an einem haften. Sie sind die Schulden vielleicht los, aber die Schufa hat die Info nun einmal.
Sollte Sie irgendwann mal Geld brauchen, dann stehen Sie da und bekommen niergenwo welches.
Gruss
Hallo Uwe-Hof,
nein, Schulden die in die Ehe mitgebracht werden können nicht übertragen werden.
Alles Gute
Gruß Lore
mh ???
überfragt im moment !
Hallo,
bei der Privatinsolvenz wird nur das Einkommen des Schuldners gerechnet. Es sei den, deine Frau verdient mehr wie du. Deine Freigrenze wird nach den Unterhaltsberechtigen Personen gerechnet. So war es jedenfalls bei mir. Ich bin seit 2 Jahren in der Privatinsolvenz (Dies führte aber aus der Firmeninsolvenz (Hatte eine eigene Firma als GbR)
Ein freundliches Hallo !
Also, ich denke - ich weiß es nicht hundertprozentig - dass deine Frau nicht mit zur Tilgung deiner Schulden in deinem Privatinsolvenzverfahren herangezogen wird.
Was Euch nach Abzug gemäß der ZPO-Pfändungstabelle bleibt, bzw. was Du von deinem Einkommen zahlen mußt, sagt dir die Tabelle. Du bekommst aber Hilfe, wenn Du zur Verbraucherzentrale oder zu einer Schuldnerberatung bei der Arbeiterwohlfahrt gehst. Ich würde dir das eh ganz dringend raten und dir ans Herz legen. Du kannst so keine Fehler machen. Erkundige dich bitte.
Ich hoffe, ich konnte dir/euch erstmal mit meiner Info weiterhelfen.
Viel Glück ! und lass dich nicht unterkriegen.
Lieben Gruß
sagt
die Frau des Busfahrers
DAS IST EINE Gute Frage für IHREN Insolvenzanwalt