Hallo, ihr Lieben
Sagt mal, darf eine Lehrerin ihre (und fremde) Kinder zu Hause unterrichten?
Oder müssen die Kleinen in eine offizielle Schule gehen?
Bin gespannt…
Grüße und vielen Dank von
H.
Hallo, ihr Lieben
Sagt mal, darf eine Lehrerin ihre (und fremde) Kinder zu Hause unterrichten?
Oder müssen die Kleinen in eine offizielle Schule gehen?
Bin gespannt…
Grüße und vielen Dank von
H.
Hallo,
Sagt mal, darf eine Lehrerin ihre (und fremde) Kinder zu Hause
unterrichten?
Oder müssen die Kleinen in eine offizielle Schule gehen?
grundsätzlich ja:
Schulpflicht
In ganz Deutschland besteht Schulpflicht. Für deren Einhaltung sind die Erziehungsberechtigten zuständig, in der Regel also die Eltern. Verstöße werden bestraft. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche können zwangsweise der Schule zugeführt werden. In anderen Ländern, z.B. in England, ist es dagegen möglich, nach einem bestimmten Antrags-und Genehmigungsverfahren die eigenen Kinder auch zu Hause selbst zu unterrichten.
Die Pflicht zum Besuch einer allgemeinbildenden Vollzeitschule umfasst 9 oder 10 Jahre. Anschließend muss der Jugendliche drei Jahre lang eine Berufsschule in Teilzeitform neben der praktischen Berufsausbildung besuchen. In den meisten Bundesländern kann die Berufsschulpflicht auch durch den Besuch einer einjährigen beruflichen Schule in Vollzeitform abgegolten werden. Die Schulpflicht endet immer mit der Erreichung der Volljährigkeit.
(http://www.medi-kids.de/schule_4.htm)
und
http://www.netzwelt.de/lexikon/Schulpflicht.html
Genaueres findest du in den Landesverfassungen.
Gruß
Kreszenz
Hallo,
Sagt mal, darf eine Lehrerin ihre (und fremde) Kinder zu Hause
unterrichten?
Oder müssen die Kleinen in eine offizielle Schule gehen?grundsätzlich ja:
hallo,
ich muß Sie ein wenig korrigieren. In England kann man seine Kinder ohne Genehmigung von der Behörde zu hause unterrichten. Man muß es noch nicht einmal erklären. In allen anderen europäischen Ländern herrscht eine sog. Bildungspflicht anstatt die Schulpflicht. Deutschland ist das einzige eur. Land, was noch auf diese besteht. Es gibt jedoch anderen Möglichkeiten, die wiederum (wie Sie erwähnt haben) in den verschiedenen Landesverfassungen stehen.
www.homeschooling.de
www.leben-ohne-schule.de
www.clonlare.org