Hallo M-W,
ich kenne leider den Wert nicht, um den es hier geht.
Normalerweise schreibt man in den Kaufvertrag. " wie besichtigt und probegefahren". Dein Hinweis auf keine bekannte Mängel ist schon recht gut.
Ich hoffe, Du kannst über Bekannte und Freunde in irgend eine Form belegen, daß das Moped bis her einwand rei lief.
Es wäre hier auch noch zu untersuchen, warum daß Moped einfach ausging ( Benzinmangel ) ???
Den tatsächlichen Zustand des Mopeds kannst Du am besten selbst beurteilen; es ist ja immerhin schon über 30 Jahre alt.
Wenn Du Dir keine Vorwürfe machen mußst über Täuschung und Fehlinformation, einfach alles abwehren und abwarten.
Hast Du aber ein Schnäppchen machen wollen: Vorsicht und evtl. Schwanz einziehen.
Wenn der Käufer massiv wird oder gar ein Anwalt schreibt, auch nicht gleich Panik.
Dann kannst Du mir ja evtl. den Schriftverkehr an [email protected] senden.
Aber ich mache keine Rechtsberatung, kann nur miene Meinung sagen.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, gehe direkt zum Anwalt.
Letzendlich ist alles eine Frage, wer kann seine Behauptung beweisen; ein Richter fällt auf dieser Beweislage ein Urteil; er spricht aber Recht ???
MfG
Stefan Seidel