Privat verkauf pkw

Hallo erstmal ich habe vor ca. 8 monaten ein auto verkauft und habe einen ganz normalen kaufvertrag genommen da wo das nicht mit der gewährleistung steht .weil ich ja auch keinen schaden hatte und das Fahrzeug auch gekauft habe von einen händler auch ohne unfallschaden so steht es zumindestens in meinen kaufvertrag.und jetzt nach ca.8 monaten ruft mich der käufer meines fahrzeugs an und behauptet das dass fahrzeug einen grossen schaden hat,und heute bekomme ich einen brief von seinen anwalt und er meint das er zwei jahre garantie hat. Was kann ich jetzt machen bitte antwortet mir so schnell wie möglich .

Privat verkauft, keine Garantie.
Gewerblich, ein Jahr.

Sollte es ein normaler privater Kaufvertrag sein, müsste es drin stehen. Zumal es auch auf den schaden ankommt.

Schwer, das ohne genauen Einblick in den Sachverhalt und die Papiere zu beurteilen. Gewöhnlich wir im Kaufvertrag unter Privaten die Gewährleistung ausgeschlossen - gekauft wie gesehen,
Wenn nach so langer Zeit ein Schaden auftritt, sollte zunächst die Beweislast auch beim Käufer liegen. Ich würde vermutlich als erstes widersprechen und Beweise fordern und falls die weiter Druck machen einen Anwalt einschalten.
Vllt. gibt das hier mehr Aufschluss:http://www.autorecht24.de/Autokauf/autokauf.html

Im Zweifel empfehle ich, zum Anwalt zu gehen und eingehend beraten lassen. In jedem Fall aber unbedingt reagieren und der Forderung im ersten Schritt fristgerecht widersprechen!

Geh zum Händler von dem Du gekauft hast.

Informier den Anwalt, über den Namen des Händlers

Geh zum eigenen Anwalt

Hallo
in 8 Monaten kann vieles geschehen, ich würde mir auch einen Rechtsbestand nehmen und die Anwälte das ausfechten lassen. Ansonsten weiß ich auch nicht wie die Rechtslage ist - leider. Persönlich glaube ich nicht dass Privatleute eine Garantie abgeben.
Viel Glück.

Bin kein Experte für Rechtsfragen, sorry…

MfG LD

Wenn im Kaufvertrag keine Garantie vereinbart wurde, besteht auch kein Anspruch. Nur beim Verkauf durch Fachhändler besteht ein Anspruch. Du solltest in jedem Fall Deinen Anwalt einschalten.
Viel Erfolg
Hans-Otto Jochem

Hallo, bitte entschuldigen Sie, dass ich mich auf Grund einer Krankheit erst heute melde!

Zu Ihrer Frage würde ich Ihnen empfehlen, einen Anwalt mit dem Spezialgebiet Vertragsrecht zu kontaktieren!

Ich selbst kann Ihnen sonst keine weiteren Tipps geben, außer, dass Sie darauf achten, dass Sie alle Schreiben innerhalb der Fristen beantworten und gegebenenfalls um Zeitaufschub bitten!

Ihnen viel erfolg und ein besinnliches und friedliches Weihnachtsfest!

Ralf Wacker