EIn Wohnwagen wurde vor 3Montaten mittels eines adac Kaufvertrages privat verkauft. Der Käufer will nun aufgrund von (angeblichen) Schimmelbefall unter einer von ihm demontierten Abdekung den wohnwagen zurückgeben. Nach seiner Aussage würde man im Boden des Wohnwagens erkennen das dort einmal Wasser gestanden hätte. Der Wohnwagen war bis zum Verkauf immer in einem sehr gutem Zustand und noch nie gab es Probleme mit Feuchtigkeit oder Schimmel… (der Käufer hat sich vor dem kauf selber davon überzeugt das der Wohnwagen keinerlei feuchte oder undichte stellen aufweist) muss der verkäufer diesen zurück nehmen oder ist das nun das Problem des Käufers?
Hallo,
ich bin zwar kein Experte was rechtliche Probleme angeht, jedoch existiert doch beim Gebrauchtwagenkauf die „Floskel“ - Gekauft wie gesehen. Vorallem wenn es ein Privatkauf war…Ich gehe mal davon aus das die Kaufabwicklung privat verlaufen ist, ansonsten müsste dem Händler nachgewiesen werden das der Schaden schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war - was ziemlich schwerfallen dürfte.
Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.
Mfg.
Es tut mir Leid aber ich kann in der Sache nicht helfen.
EIn Wohnwagen wurde vor 3Montaten mittels eines adac
Kaufvertrages privat verkauft. Der Käufer will nun aufgrund
von (angeblichen) Schimmelbefall unter einer von ihm
demontierten Abdekung den wohnwagen zurückgeben. Nach seiner
Aussage würde man im Boden des Wohnwagens erkennen das dort
einmal Wasser gestanden hätte. Der Wohnwagen war bis zum
Verkauf immer in einem sehr gutem Zustand und noch nie gab es
Probleme mit Feuchtigkeit oder Schimmel… (der Käufer hat sich
vor dem kauf selber davon überzeugt das der Wohnwagen
keinerlei feuchte oder undichte stellen aufweist) muss der
verkäufer diesen zurück nehmen oder ist das nun das Problem
des Käufers?