Hallo,
Sagen wir mal ich könnte einen neuen gegenstand billiger als der eigentliche prei ist erstehen,
müsste ich den gewinn versteuern wenn ich ihn in ebay als privat sofortkauf auktion zum einkaufspreis verkaufen will?
Hallo,
Wenn Sie nur ein paar Artikel,vor allem neue,bei Ebay verkaufen gibt es kein Problem.Ab ca.50 - 100 Artikel im Jahr und alle neu sind, werden Sie automatisch von Ebay angeschrieben und aufgefordert ihr Geschäft anzumelden. Tun Sie das nicht innerhalb kurzer Zeit meldet Ebay das dem Finanzamt.Die sind dazu verpflichtet.
Verkaufen Sie zwischendrin andere gebrauchte Artikel die Sie nicht mehr brauchen fällt das nicht so schnell auf.
Gruß
monika61
Hallo Milhouse87,
Gewinne aus dem An- und Verkauf sind grundsätzlich nach dem Abzug aller Kosten steuerpflichtig.
Wenn Du jetzt einmalig aus einer günstigen Gelegenheit als Privatperson ein solches Geschäft tätigst, sollte es steuerfrei sein.
Dagegen spricht aber Deine klare Absicht, Gewinn zu erzielen.
Ruf doch einfach Dein Finanzamt an und erkundige Dich.
Denn Steuerhinterziehung willst Du ja keine begehen, sonst hättest Du nicht gefragt.
MfG
Stefan Seidel
Hallo,
ein solcher Gewinn wäre nach § 23 EstG zu versteuern.