Private Abzahlung von Mietschulden bei laufender Privatinsolvenz

Stellen wir uns folgendes Szenario vor:

Ein unverheiratetes Paar bewohnt eine Wohnung zur Miete. Beide stehen als Mieter im
Mietvertrag.
Im Verlauf der Mietzeit ergeben sich Mietschulden in Höhe von 700€. Mieter und Vermieter besprechen mündlich eine Einigung, dass die Mietschulden in Raten von 50€ angezahlt werden sollen.

Noch bevor die erste Rate erfolgt, heiratet das Paar und sie meldet nach der Eheschließung Privatinsolvenz an.

  1. Frage:
    Kann ein Verheirateter in bestehender Ehe allein Privatinsolvenz anmelden?
    Meines Wissens nach, gehen bei vorliehender Ehe doch beide in Insolvenz, oder?

Der Vermieter wird durch den Insolvenzverwalter über die Insolvenz informiert. Die Mietschulden werden dort nicht erwäht, weil die Mieterin dieses dort bislang nicht angegeben hat.
Auf Nachfrage seitens der Vermieterin gibt die Mieterin an, sie wolle nun die private Vereinbarung umsetzen und ab jetzt die 50€/monatlich an die Vermieterin zahlen.
Laut Schreiben des Insolvenzverwalters müssen eventuelle Mietschulden in einer gewissen Frist mitgeteilt werden.

  1. Frage:
    Darf so eine Absprache parallel zu einer laufenden Privatinsolvenz laufen?

  2. Frage:
    Macht sich der Vermieter evtl. sogar strafbar, wenn er einer inoffiziellen Absprache parallel zur laufenden Privatinsolvenz zustimmt, weil das Geld nicht in den offiziellen Gläubigertopf gekommen ist?

  3. Frage:
    Verliert der Vermieter seine Ansprüche, wenn er die Forderungen nicht offiziell geltend macht?

  4. Frage:
    Macht es einen Unterschied, ob eine dementsprechende Vereinbarung schriftlich vor oder nach dem Insolvenzantrag verfasst wurde?

Sofern tatsächlich die Frau allein in Privatinsolvenz gegangen ist, könnte der Mann aber doch trotzdem noch voll als Schuldner in die Pflicht genommen werden, da er gleichberechtigter Mieter ist.

  1. Frage:
    Wäre es daher vielleicht sinnvoll, den Mann mochmal als Schuldner in die Verantwortung zu nehmen? Schlimmstenfall würde die Forderung gegenüber der Frau ja verpuffen, wenn ihrerseits gar kein Geld da wäre.

Danke für alle Eure Infos!
Frau Schmitz

Hallo!

Ja.

Nein. Verbindlichkeiten kann man ohne Ehepartner eingehen, ebenso kann ein Verheirateter insolvent werden, ohne dass der Ehepartner davon berührt wird. Ist übrigens kein seltener Fall. Nicht der Regelfall, aber durchaus möglich, dass sich ein insolventer Mensch vom Chauffeur mit Rolls-Royce zum riesigen Anwesen kutschieren lässt, aber bei ihm/ihr nichts zu holen ist, weil alles dem Ehepartner gehört.

Wenn aber beide Ehepartner einen Vertrag unterschrieben und ein Ehepartner geht in die Insolvenz, hält sich der Gläubiger an den anderen Ehepartner.

Gruß
Wolfgang

Wenn beide im Mietvertrag stehen dann schuldet jeder allein die volle Summe und auch die alten Schulden ! Man nennt das gesamtschuldnerische Haftung.

Vermieter kann also diese Forderung auch an den Mann stellen. Der muss zahlen.
Er kann selbst von der Frau den halben Anteil fordern(wenn die zahlen kann und will)

Mit der Insolvenz wird man also die Mietschulden nicht los .