Private BU-Rente KK Abgabe trotz Pflichtv

Hallo ich habe einen langen Krankheitsfall hinter mir.
In der Zeit wurde mir der Anspruch meiner privaten BU gewährt, die beläuft sich auf knapp 1200 Euro.( ausgezahlt 920 nach Abgabe an die KK)
Nun arbeite ich wieder und bekomme Gehalt und bin wieder pflichtversichert und bezahle auch KK… Von meiner BU werden aber weiterhin die knapp 300 Euro abgezogen und an die KK bezahlt…? Ist das so ok?
Ich habe versucht danach zu googeln aber nichts gefunden.
Es wäre nett ein paar Tipps usw. Zu bekommen damit ich nicht so unbedarft in eine Unterhaltung mit der KK einsteige…

Danke und Gruss
Sascha

Hallo,
die Frage klingt für mich nicht schlüssig.
Um was für eine Art private BU handelt es sich? Zahlt der Träger der BU-Rente tatsächlich direkt Beiträge an die Krankenkasse? Könnte es sich nicht vielmehr um Steuern handeln? Selbst angenommen Beitragssatz 15,5 zzgl. 2,3 Pflege ergibt nicht 280 Euro…
Ist die Wiederaufnahme Tätigkeit bei der privaten BU nicht meldepflichtig??
Irgend wie passt das alles aus meiner Sicht nicht zusammen; verwirrend…
Gruß J.K.

Hallo,

nein, wenn Sie pflichtversichert sind und die Berufsunfähigkeitsversicherung privat abgeschlossen wurde, muss auf die BU-Rente nicht noch zusätzlich ein GKV-Beitrag gezahlt werden.
Der BU-Versicherer kann aber nicht ahnen, dass Sie wieder am arbeiten sind.
Demnach wäre das Vorgehen, dem BU-Versicherer die Aufnahme der neuen Arbeit anzuzeigen - was im übrigen laut vieler BU-Versicherungsbedingungen auch eine Pflicht ist.

Der BU-Versicherer wird dann vermutlich eine Nachprüfung durchführen: Also feststellen wollen, ob sich etwas in einem Maße geändert hat, dass die BU-Rente nicht mehr gezahlt zu werden braucht. Besteht weiterhin eine Berufsunfähigkeit laut der vorliegenden Versicherungsbedingungen, wird die BU-Rente weitergezahlt, ohne Abzug für die Krankenkasse.

Viel Erfolg!

Herzliche Grüße
Matthias Helberg