Hallo, mein Name ist Volker. Ich hab da eine etwas diffizile Frage. Wir haben seit Beginn dieses Schuljahres unseren Sohn (14) an einer privaten Wirtschaftsschule angemeldet. Aus einigen Gründen haben wir uns für die Ganztagsbetreuung entschlossen. Diese endet um 16.15 Uhr.
Jetzt ist es so das wir zur Zeit Probleme in der Entwicklung unseres Sohnes haben. Er ist deswegen auch in Psychotherapeutischer Behandlung. Sein Problem möchte ich jetzt hier nicht darlegen. Fakt ist jedoch das er dadurch extrem in der Konzentration und der Eingliederung und Akzeptanz innerhalb der Gruppe gestört ist. Es macht ihm extrem viel zu schaffen sich ab Mittag weiterhin zu konzentrieren und dem Unterricht zu folgen. Bei einem Gespräch heute hat er den Wunsch geäußert in die „normale“ Halbtagsbetreuung wechseln zu wollen. Da wir glauben das dies wohl nicht möglich sein wird haben wir noch eine Alternative besprochen und zwar ob er den Nachmittagsunterricht, der meist aus Lernzeit und Wahlfächern besteht, 2 Schulstunden früher beendet. Also um 14.30 Uhr. Damit könnte er leben.
Wir denken nun das die Schulleitung darauf wohl nicht eingehen wird. Kann durch ein Attest der Psychologin in so einem Fall evtl. etwas bewirken?
Ich weiß - ziemlich verworren das Ganze. Aber ihr mach euch keine Vorstellungen was wir zur Zeit mit ihm durchmachen. Pubertät war früher glaub ich einfacher.
Vielleicht kann uns jemand helfen.
Gruß Volker
Hi,
also ich würde zur Schulleitung (SL) gehen und die Sache offen ansprechen. Die SL ist zur Verschweigenheit verpflichtet. Wie es an einer privaten Schule ist weiß ich nicht, nur bei jeder staatlichen Schule würde man einen solchen Wechsel problemlos durchkriegen. Wenn die Schulleitung „blöd“ macht das Schulamt einschalten, beim Schulpsychologen vorstellen und dann wird sich schon etwas regen.
Man muss manchmal leider diesen Weg gehen.
Viele Grüße
DT
Hallo, danke für die schnelle Antwort. Das Problem ist das es in seiner Jahrgangsstufe nur 2 Klassen gibt. Die Ganztagsklasse mit 27 Schülern eh schon an der Grenze ist. Bei der Halbtagsklasse weiß ich es nicht.
Wir sind momentan ziemlich ratlos.
Hallo,
wie in eurem Fall vorgegangen werden kann hängt unter anderem auch vom Bundesland ab.
Generell gilt aber eine bestimmte Stundentafel bzw. Mindeststundenzahl, die ein Schüler im jeweiligen Schuljahr leisten muss.
Es ist also die Frage, ob es sich bei dem Nachmittagsunterricht um ein zusätzliches Angebot der Privatschule handelt (wahlfrei im Sinne des Schulgesetzes), oder ob Vorgaben zum Jahrgang (Wahlpflicht).
Wenn bei der Anmeldung eine Wahl zwischen Halbtags- und Ganztagsbetreuung bestand, also bspw. Schüler in der Klasse eures Sohnes keinen Ganztagsunterricht haben, wäre das ein klarer HInweis darauf, dass das Nachmittagsangebot wahlfrei ist. Dann wäre ein Wechsel eine Sache der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Schule und euch. hier könnte man z.B. anbieten das Schulgeld weiter zu zahlen, die Leistung aber nicht in Anspruch zu nehmen.
Sollte es sich um ein Wahlpflichtangebot handeln, kann im Rahmen einer sog. Wiedereingliederungsmaßnahme die Stundenzahl zeitlich befristet reduziert werden. Es ist aber darauf zu achten, dass die Fehlzeit nicht insgesamt zu hoch wird. Auskunft dazu kann neben dem Rektor die zuständige Landesschulbehörde geben.
Ich kann Ihnen wie gesagt nur raten, mit der Schulleitung zu sprechen.
Wenn die sich Quer - Stellen holen Sie sich Hilfe und … auch wenns Hardcore ist, fragen Sie die Schulleitung mal, ob sie scharf auf schlechte Publicity ist. Es gibt genug lokale „Käseblätter“ die ganz wild auf solche Storys sind.
Viel Erfolg.
Grüße DT
Hallo, danke für die schnelle Antwort. Das Problem ist das es
in seiner Jahrgangsstufer 2 Klassen gibt. Die
Ganztagsklasse mit 27 Schülern eh schon an der Grenze ist. Bei
der Halbtagsklasse weiß ich es nicht.
Wir sind momentan ziemlich ratlos.
Hallo,
ich leite keine Privatschule und kenne den Vertrag nicht, den Sie unterschrieben haben, daher kann ich nicht fundiert antworten.
Jedoch stellts ich mir die Frage, warum Sie Ihren Sohn nicht früher gehen lassen und, falls es Probleme gibt, einfach weiter die volle Gebühr zahlen.
Zudem scheint mir die Betreuung im Nachmittagsbereich nicht optimal, wenn Ihr Sohn derart reagiert.
ich drücke die Daumen,
Stefanie
Hallo Volker
Mein Name ist Anja. Unsere Tochter ist 11 Jahre alt und auch wir wollten ihr immer eine gute Schulausbildung ermöglichen.
Drei Jahre war sie auf eine staatlichen Schule-welche uns nicht wirklich überzeugt hat.
Meine Meinung nach, war die Betreuung der Kinder, die hier in Berlin schon mit 5 Jahren eingeschult werden müssen, nicht genügend gewärleistet.
So wechselten wir auf eine Waldorfschule.
Im Nachhinein bin ich zwiegespalten, ob der Richtigkeit unserer Wahl. Doch ihr geht es sehr gut dort.
Wir mussten erkennen, dass Lernen und Lernpensum nicht alles im Leben ist.
Die Kinder brauchen Geborgenheit und guten Umgang, damit sie in der Pupertät nicht gänzlich aus dem Ruder laufen. Und so viel ich auch schimpfe-über Lehrnpensum und -geschwindigkeit-so sehr weiß ich doch, dass sie dort sehr gut (menschlich sehr gut) aufgehoben ist.
Sie geht gerne zur Schule und freut sich jeden Morgen.
Das ist doch auch schon viel Wert?!
Sie ist einMädchen, das heißt, sie ist jetzt schon großen Schrittes auf dem Weg in die Pupertät.
Sie hat ADHS, kann sich also sehr schlecht konzentrieren. Daher weiß ich, wie sich euer Sohn fühlemn muss…
Warum glaubt ihr, könnt ihr ihn nicht von dieser Wirtschaftsschule nehmen? Die Verträge können ja wohl nicht aussagen, dass ihr ihn bis zum Schuleende dirt halten müsst?
Das wäre meiner Meinung nach ein sittenwidriger Vertrag. Lasst das von einem Anwalt prüfen, bitte.
Den Kindern in dieser Entwicklungsphase ist oft der menschliche Kontakt viel wichtiger,- ist auch viel prägender für’s spätere Leben, als alle wirtschaftslehre und alle Karierechancen dieser Welt. Bedenkt das bitte
LG Anja (Fallada)