Muß ich eine Generalvollmacht jedes Jahr mit Datum und Unterschrift beim Notar erneuern? mfg
Servus,
nein. Es ist aber nützlich, wenn sie privatschriftlich öfter mal, z.B. jährlich, vom Vollmachtgeber bestätigt wird (hat mir der Notar seinerzeit empfohlen).
Alldieweil es aber bei diesem Thema wohl keinen Text gibt, der in allen Punkten über die Jahre weg trotz Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen wirksam bleibt, ist es im Zweifelsfall nicht verkehrt, so eine Vollmacht ab und zu von einem Profi durchsehen und ggf. aktualisieren zu lassen.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo
ähm… was heißt denn eine „private“ Generalvollmacht?
Wenn Herr A. eine Generalvollmacht zugunsten Frau B. beim Notar ausfertigen lässt, ist diese bis über seinen Tod des gültig.
Gruß
Fronk
P. S. Ich Vermute, von Dir wird man hier nie wieder was hören! Überzeug’ mich bitte vom Gegenteil.