Ist es grundsätzlich möglich bzw rechtens eine Dienstleistung gegen einen Warengutschein oder eine Ware einzutauschen?
Wenn diese Dienstleistung (Haarverlängerung) in einer Zeitung ausgeschrieben wird, zB „Tausche Haarverlängerung gegen 200.- Euro IKEA Gutschein“? oder „Tausche Haarverlängerung gegen Hilfiger T-Shirt“. Macht man sich da strafbar wenn man kein Gewerbe angemeldet hat? Ist das dann Schwarzarbeit? Oder ein „harmloses“ legales Tauschgeschäft?
DP - Hobby
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