Private Haarverlängerung gegen Warengutschein

Ist es grundsätzlich möglich bzw rechtens eine Dienstleistung gegen einen Warengutschein oder eine Ware einzutauschen?
Wenn diese Dienstleistung (Haarverlängerung) in einer Zeitung ausgeschrieben wird, zB „Tausche Haarverlängerung gegen 200.- Euro IKEA Gutschein“? oder „Tausche Haarverlängerung gegen Hilfiger T-Shirt“. Macht man sich da strafbar wenn man kein Gewerbe angemeldet hat? Ist das dann Schwarzarbeit? Oder ein „harmloses“ legales Tauschgeschäft?

DP - Hobby
.