Private Haftpflichtversicherung

Hallo an Alle!

Habe eine mehr oder weniger allgemeine Frage:
Bei der Meldung eines Schadens und im Falle der Kostenübernahme wird die o.g. Versicherung die jährlichen Beiträgen höher anstellen? Z.B. eine Person zahlt pro Jahr 100 € an die private Haftpflichtversicherung, es wird einen Schaden geben und die Versicherung zahlt… Muss diese Person im nächsten Jahr einen höheren Beitrag als übliche 100 € an die Versicherung überweisen? (Der Schaden beläuft sich auf ca. 300 €)

Vielen Dank!

nein! der Beitrag bleibt gleich.

Gruß Jochen Wingerter

Hallo Klaus,

grundsätzlich nicht…

Sollten jedoch jährlich viele Schäden gemeldet werden, kann es durchaus sein, dass der Versicherer den Vertrag kündigt und zu neuen Konditionen anbietet.

Bei einem Schaden ist das jedoch mehr als unwahrscheinlich.

Viele Grüße
Nancy

Hallo an Alle!

Habe eine mehr oder weniger allgemeine Frage:
Bei der Meldung eines Schadens und im Falle der
Kostenübernahme wird die o.g. Versicherung die jährlichen
Beiträgen höher anstellen? Z.B. eine Person zahlt pro Jahr 100
€ an die private Haftpflichtversicherung, es wird einen
Schaden geben und die Versicherung zahlt… Muss diese Person
im nächsten Jahr einen höheren Beitrag als übliche 100 € an
die Versicherung überweisen? (Der Schaden beläuft sich auf ca.
300 €)

Vielen Dank!

Die Frage lässt sich nicht grundsätzlich beantworten. Denn ich kenne den Vertragsinhalt der Police nicht. Im Allgemeinen gibt es aber bei der Privathaftpflichtversicherung keine Rückstufung oder Prämienerhöhung wegen eines Schadens. Anders als in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung in der wir das Bonus Malus System kennen.

Hallo,

nein, der einzelne Vertrag steigt nicht im Beitrag nach Schaden / schäden.
Eine Erhöhung kann es wohl aber geben, wenn die Gesamtsumme des Schadenaufkommens bei diesem Versicherer gestiegen ist (min. um 5%).

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

da brauchen Sie sich höchst wahrscheinlich keine Sorgen zu machen. In der Regel gibt es bei der Privathaftpflicht nicht so etwas wie eine Höherstufung. Lediglich einige wenige Versicherer, wie z. B. die ARAG oder die Interrisk haben in ihren Haftpflichtversicherung ein Schadenfreiheits-System, so wie man es vom Auto kennt.

Wenn Sie so etwas nicht in Ihrem Vertrag haben, dann zahlen Sie auch nach der Regulierung keinen höheren Beitrag. Aber kündigen dürfte die Versicherung, wenn Sie wollte, ebenso wie Sie!

Beste Grüße aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Hallo Klaus Artur,

das kommt ganz auf deinen Vertrag an. Es gibt z.B. auch in der Haftpflichtversicherung Verträge mit Schadenfreiheitsklassen wie in der Kfz-Versicherung. In so einem Fall wird der Beitrag im nächsten Versicherungsjahr etwas teurer (weil die SF-Klasse angepasst wird.) Wenn du einen Vertrag ohne SF-Klassen hast, hängt die Beitragserhöhung vom gesamten Schadenverlauf für das Unternehmen ab. Nur auf Grund deines Schadens wird der Beitrag nicht teurer. Sollte die Versicherung den Beitrag anheben, hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht. Viele Grüße, Barbara

Bei der Privaten Haftpflicht gibt es so etwas nicht. Wenn häufiger Schäden audtreten, dann erhöht der Versicherer die Selbstbeteiligung von 0 auf XY EUR oder kündigt den Vertrag.

:wink:
pe sturm

aufgrund eines Schadens gibt es keinen Mehrbeitrag - es kann nur allgemein die Prämie angehoben werden, wenn ein Treuhänder feststellt,dass Schadenlasten aller Versicherer mehr als 5 % gestiegen sind. Wie gesagt, das gilt dann für alle Versicherer und hat nichts mit einem Einzelfall zu tun.
MfG
Dr.Schamberger

Hallo zurück,
ich kann Dich beruhigen, mit einer Beitragserhöhung ist nach einer Schadenmeldung grundsätzlich nicht zu rechnen, das regeln die Versicherer allgemein über eine jährlich von einem Treuhänder ermittelte Notwendigkeit einer Anpassung.
Allerdings ist der Verlauf eines einzelnen Vertrages dann relevant, wenn schon mehrere Schäden angezeigt und reguliert wurden, dann ist eine Kündigung durch den Versicherer möglich und beim Abschluss eines neuen Vertrages wird in der Regel danach gefragt.
Viele Grüße
Jürgen

Hallo und guten Tag!

Haftpflichtversicherungen überprüfen alljährlich wie die Schäden im Verhältnis zu den Beitragseinnahmen stehen. Das tun sie nicht bezogen auf den einzelnen Vertrag, sondern auf alle Haftpflichtverträge. Dadurch und durch die Veränderung des allgemeinen Preisindexes kommt es häufiger zu Erhöhungen des Beitrags. Das bezieht sich aber nicht auf einzelne, sondern auf alle Verträge.

Allerdings haben Versicherte, die häufiger Schäden melden ein anderes Problem. Viele Versicherer prüfen auch regelmäßig die Rentabilität der Versicherungsverträge und wenn sich herausstellt, daß Verträge wenig rentabel laufen, trennen sich Versicherer auch ganz gerne von solchen Verträgen.

Hallo auch!

Eine „Erhöhung“ des Beitrages trifft generell nur die Kfz-Haftpflichtversicherung (Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes). Dies gibt es in der privaten Haftpflichtversicherung nicht.

Besten Gruß
Chris