Private Haftpflichtversicherung - Leihbegbühren

Ich habe zum Geburtstag eines Freundes auf dessen Hof ein wenig Musik gemacht und dafür Verstärker, Boxen und ein paar Discolampen aufgestellt. Es handelte sich hierbei um kein Vertragsverhältnis, ich habe dies aus eigenen Stücken / eigenem Antrieb getan um ihn damit zu überraschen und eine Freude zu machen. Auch habe ich die Musik selbst abgespielt. Trotz aller Umsicht meinerseits fuhr im Verlauf des Abends ein Kind meines Freundes mit seinem Fahrrad gegen die Anlage. Dabei wurde eine Lautsprecherbox und eine Overhead-Lampe zerstört.
Mein Freund meldete den Schaden seiner privaten Haftpflichtversicherung, die auch Schäden abdeckt, die durch seine Kinder verursacht werden. Nach anfänglichen Beteuerungen seines Vericherungsvertreters, den Schaden schnell und unbürokratisch direkt im Versicherungsbüro abzuwickeln, kam es bislang zu keiner Regulierung. Der Versicherungsvertreter rief vor einiger Zeit bei mir an und fragte mich, ob ich eine Person X und eine Person Y kennen würde (beide kannte ich nicht) und deutete durch die Blume an, die beschädigten Dinge ja vielleicht bei diesen Personen möglicher Weise deffekt gekauft zu haben um sie jetzt über die Versicherung abzurechnen. Als ich mich darüber erboste, beruhigte er mich am Telefon entschuldigend und meinte, es sei ja nur eine Frage gewesen und er wolle mir ja garnichts unterstellen. Ich solle Fotos von den deffekten Dingen und ein paar Angaben zu diesen machen und ihm per Email senden, was ich auch sofort tat. Einige Zeit später rief der Versicherungsvertreter bei mir an und bat mich, meinen Freund mit den beschädigten Dingen in sein Büro zu schicken, da er sich diese ansehen wolle. Zum vereinbarten Termin begab sich mein Freund in das Büro, aber es war keiner da. Am Telefon teilte der Anrufbeantworter des Büros mit, dass man für eine Woche auf Schulung wäre und daher nicht erreichbar sei. Ich schickte dem Vertreter eine weitere Email und beschwerte mich bei ihm über diese Vorgehensweise und auch gleich noch mal über seine vorangegangenen angedeudeten Unterstellungen, worauf ich einen bitterbösen Anruf von dem Versicherungsmenschen erhielt mit dem Hinweis, meine Email sei ja unterste Schublade.
Kurzum, heute nun konnte mein Freund die beschädigten Dinge im Büro vorstellen und erhielt zur Antwort, dass er den ganzen Kram nun erst mal einem Gutachter überlassen wolle.
Okay … alles deren Recht, sollen sie machen. Nun aber zu meiner Frage: Ich hatte bereits am 01.05. ein Stadtgebietsfest bei dem ich die Musik machte. Hierfür musste ich mir nun wenigstens zwei Boxen ausleihen, da meine ja kaputt ist und der Schaden noch nicht reguliert war. Eine einzelne Box auzuleihen war mir nicht möglich … erstens werden die nur im Paar ausgeliehen und zweitens kann ich nicht zwei Boxen unterschiedlicher Leistungen betreiben. Desweiteren habe ich am 01.06. erneut ein Stadtgebietsfest zum Kindertag und mache dort die Musik. Wenn der Schaden bis dahin nicht reguliert ist muss ich mir erneut Boxen ausleihen. Kann ich meinem Freund (und somit er gegenüber seiner Haftpflichtversicherung) die Ausleihgebühren für die Boxen in Rechnung stellen? Bei einer KFZ-Haftpflichtversicherung werden doch im Schadenfall auch die Leihgebühren für ein Unfall-Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reapratur / der Wiederbeschaffung getragen.

muss ich mir erneut Boxen ausleihen. Kann ich meinem Freund
(und somit er gegenüber seiner Haftpflichtversicherung) die
Ausleihgebühren für die Boxen in Rechnung stellen?

Du kannst sie Deinem Freund, nicht seiner Versicherung, in Rechnung stellen.
Wie Dein Freund versichert ist, spielt für deinen Schadensersatzanspruch keine Rolle.

Ich weiß, denn schließlich ist ja ER der Versicherungsnehmer und nicht ich. Meine Frage zielt darauf ab, ob er als Versicherungsnehmer die Leihgebühren, die ich ihn in Rechnung stellen würde, an seine Versicherung weiter leiten kann und ob eine Prifate Haftpflichtversicherung hierfür aufkommt.

Ich weiß, denn schließlich ist ja ER der Versicherungsnehmer

Das ist nicht die richtige Begründung. Ein Schädiger ist ersatzpflichtig, egal ob er versichert ist und wie er versichert ist. Mit anderen Worten: Ein Geschädigter kann eine berechtigte Forderung haben, die nicht von der Versicherung des Schädigers gedeckt ist.

Versicherungsnehmer die Leihgebühren, die ich ihn in Rechnung
stellen würde, an seine Versicherung weiter leiten kann und ob

Natürlich kannst Du das.

eine Prifate Haftpflichtversicherung hierfür aufkommt.

Das läßt sich aus der Ferne nicht beurteilen.

Hallo Rockylinie,

Kann ich meinem Freund
(und somit er gegenüber seiner Haftpflichtversicherung) die
Ausleihgebühren für die Boxen in Rechnung stellen?

Aufgrund der Schadenschilderung könnte man hier durchaus von einem (unechten) Vermögensschaden ausgehen, der i.a.R. auch versichert ist…
Generell gilt, dass es grundsätzlich erlaubt ist, im ersten Schritt jedwede Ansprüche geltend zu machen. Im zweiten Schritt wird dann seitens der Versicherung geprüft, inwieweit diese a) zu Recht bestehen und b) auch vom Versicherungsvertrag gedeckt sind…

Ach ja, und das geschilderte Verhalten des Versicherungsvertreters ist einerseits ohne Worte und andererseits ein Grund, warum ich ganz persönlich dagegen bin, Wald-und-Wiesen-Vertretern Regulierungsvollmachten zu erteilen.
(Wobei mir i.d.T. sogar neu ist, dass die Damen und Herren mittlerweile auch Haftpflichtfälle regulieren (dürfen)…)

Viele Grüße
Loroth

Hi Loroth,

Ach ja, und das geschilderte Verhalten des
Versicherungsvertreters ist einerseits ohne Worte

Für den Fall, dass hier Worte gebraucht würden, hätte ich im Angebot: „Unter aller…Kanone!“

andererseits ein Grund, warum ich ganz persönlich dagegen bin, Wald-und-Wiesen -Vertretern Regulierungsvollmachten zu erteilen.

Ja, Wälder und Wiesen gibt er hier zuhauf und das ist gut. Die Bewirtschafter derselben haben ja 1896 unseren Verein gegründet.

(Wobei mir i.d.T. sogar neu ist, dass die Damen und Herren
mittlerweile auch Haftpflichtfälle regulieren (dürfen)…)

Haftpflichtfälle reguliere ich seit 1997 und bin bis dato noch nie aufgefallen. :smile:

Schlussendlich ist das für das Unternehmen eine Rechenaufgabe. Bei Fall abschliessender Schadenbearbeitung durch die Agentur können die in der Schadenabteilung freiwerdenden Ressourcen bei der Policierung des Neugeschäfts eingesetzt werden. :smile:

Gruß Keki

(Wobei mir i.d.T. sogar neu ist, dass die Damen und Herren
mittlerweile auch Haftpflichtfälle regulieren (dürfen)…)

Da kann ich mich dem Kollegen nur anschließen. Ich reguliere nicht nur Privat- sondern auch Betriebshaftpflichtschäden. Nur bei KFZ-Haftpflicht halte ich mich zurück.

Hallo Keki (und Nordlicht),

Haftpflichtfälle reguliere ich seit 1997 und bin bis dato noch
nie aufgefallen. :smile:

Schlussendlich ist das für das Unternehmen eine Rechenaufgabe.
Bei Fall abschliessender Schadenbearbeitung durch die Agentur
können die in der Schadenabteilung freiwerdenden Ressourcen
bei der Policierung des Neugeschäfts eingesetzt werden. :smile:

Bitte nicht missverstehen:
Es ging mir nicht darum, eine ganze Vermittlergruppe pauschal abzuwatschen.

Es ist aber nunmal Fakt, dass neben den vielen seriösen Vermittlern immer noch (und immer wieder) auch jede Menge Grobzeug rumläuft, das weitestgehend befreit vom lästigen Balast des Fachwissens die tagtäglich einzige Befriedigung seiner beruflichen Aufgabe in dem steten Füllen des Provisionskontos sieht.

Und wenn genau diese Herrschaften auch noch Regulierungsvollmachten erhalten, dann vollbringen sie all die verwerflichen Taten, die unsere ganze Branche in Misskredit bringen, auch noch in zwei Bereichen: in der Vermittlung UND der Schadenbearbeitung.

Da ist ja der im Ursprungspost geschilderte Fall noch einer der harmlosen…

Kurz und gut: Wenn Ihr beide, Nordlicht und Keki, Eure Regulierung so seriös macht, wie Eure im Schnitt stets guten Antworten hier im Forum vermuten lassen, dann ist mir nicht bange, dass da alles seinen geregelten Gang geht (*schleim*). Aber leider trifft das halt nicht auf alle zu - nicht mal auf alle Forenteilnehmer *g*.

@keki: Dass Du zu den Münsteranern gehörst, wusste ich gar nicht. Aber ich sag´s ja: Vertrauensleuten sind auch gute Antworten in Versicherungsforen zuzutrauen… *g*

Viele Grüße
Loroth

Bitte nicht missverstehen

Hi Loroth,
keine Sorge, ich habe dich gut verstanden und fühlte mich auch nicht angesprochen. Wald und Wiese haben mich halt an die Wurzeln des Vereins erinnert :smile:

Es ist aber nunmal Fakt, dass neben den vielen seriösen
Vermittlern immer noch (und immer wieder) auch jede Menge
Grobzeug rumläuft, das weitestgehend befreit vom lästigen
Balast des Fachwissens die tagtäglich einzige Befriedigung
seiner beruflichen Aufgabe in dem steten Füllen des
Provisionskontos sieht.

Unschönes sehr schön formuliert und leider hast du Recht.

…(*schleim*).

Vom Feinsten…wo sind meine Kleenex :wink:

@keki: Dass Du zu den Münsteranern gehörst, wusste ich gar
nicht.

Das war ja nicht mehr sehr schwierig zu ermitteln :smile:
Wobei ich geografisch eine ganze Ecke weiter südlich zu finden bin. In der Diaspora, nahe der bayerischen Grenze.

Gruß Keki