Private Haftplicht - Lack zerkratzt beim Ausladen

Hallo,

ich lagere bei meinem Schwiegervater im Keller meine Skiausrüstung.
Nach dem Urlaub bin ich zu ihm gefahren und er hat meine Dachgepäckbox ausgeräumt. Dabei ist ein Bein der 3-stufigen Leiter eingeknickt (GS-Geprüft).
Der Schwiegervater fällt mit den Skischuhen in der Hand mit der kleinen Leiter um.

Beim Umfallen zerkratzt die Leiter meine Autotür im unteren Bereich so stark, dass diese Lackiert nun werden muss.

Seine private Haftpflichtversicherung meinte nun am Telefon, dass dies wohl nicht übernommen werde, Fahrzeugschäden wären nicht eingeschlossen, da müsste der Geschädigte (also ich) seine eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen.

Meine Frage lautet nun: Meine Schwiegervater hat diesen Schaden verursacht. Somit ist dieser Schadenersatzpflichtig. Gibt es dahingehend allgemeingültige Ausschlussgründe, dass eine Versicherung nicht bezahlen muss?

In diesem Fall müsste Ihr Schwiegervater in seiner Haftpflichtversicherung „Gefälligkeitshandlungen“ mitversichert haben.

http://www.versicherung-peine.de/privathaftpflichtve…

Hallo,

als Be - und entladeschaden würde ich das jetzt nicht sehen, das Fahrzeug war nicht verliehen und nicht in Bewegung, jedoch liegt hier nicht das eigentliche Problem.

Der einzig wirkliche Grund den Schaden abzulehnen wäre die Gefälligkeitshandlung des Schwiegervaters, diese wäre erst mal nicht versichert.

Nun gibt es Versicherer (im Maklerbereich üblich) die solche Schäden mitversichern. Ich müsste wissen um welchen versicherer und welchen Tarif es sich handelt um genaueres sagen zu können.

Dann schauen wir mal weiter.

Viele Grüße

Zahao

Nun, ich weiß nur, dass er bei der HDI versichert ist. Den Tarif kenn ich nicht.

lg
Grabbel1970

Möglicherweise hat die Versicherung recht. Beim Be- und entladen handelt es sich um fahrzeugspezifische Tätigkeiten. Da greift die sog " kleine Benzinklausel" - google mal .
Wenn Dein Schwiegervater aber vorher nicht mit dem Fzg gefahren ist und auch nicht Halter ist , hast Du aber vielleicht doch ne Chance .
Richte dich aber auf jeden Fall auf eine Besichtigung ein .

Hoffe, dass Dir das weiterhilft

Gruß
Glitzerauge

Hallo Grabbel,

grundsätzlich ist es so, dass Schäden die beim Be- und Entladen eines Kfz entstehen in der Kfz-Versicherung abgesichert sind. Wenn Dein Schwiegervater, also das Auto von einem 3. beschädigt hätte würde dieses über die Kfz-Versicherung reguliert. Auch wenn er nicht der Fahrer war. Bei dem von Dir beschriebenen Schaden handelt es sich allerding um einen Eigenschaden. Es gibt Versicherer, die ein erweitertes Deckungskonzept anbieten, in dem auch Eigenschäden mitversichert sind. Dieses könntest Du also prüfen. Dadurch das diese Schäden in der Kfz-Versicherung eingeschlossen sind werden sie von vielen Haftpflichtversicherern ausgeschlossen. Allerdings gibt es auch Haftpflichtversicher die Kfz Schäden mit einschließen. Was ich durchaus für eine attraktive Geschichte halte, denn wird ein Schaden beim Be- oder Endladen über die Kfz-Versicherung abgewickelt, führt dieses zur Hochstufung. Das scheint aber bei Deinem Schwiegervater nicht eingeschlossen zu sein. Des Weiteren ist es so, dass es dann auch wichtig wäre, dass Gefälligkeitsschäden mit eingeschlossen sind. Es gibt viele Haftpflichtversicherer die diesen Schaden nicht begleichen würden, da Dein Schwiegervater Dir geholfen hat. Vom Gesetz her ist dein Schwiegervater nämlich nicht haftbar zu machen, da er Dir geholfen hat. Was ich Dir jetzt raten würde, hängt ein wenig von der Höhe des Schadens ab. Was soll die Reparatur den kosten?

Beste Grüße

Hallo,
die Auskunft stimmt. Das Be- und Entladen von Fahrzeugen zählt zum Gebrauch des Fahrzeuges.
Deshalb kommt für diese Art Schäden die Vollkasko auf, nicht die private Haftpflicht.
Einen schönen Tag.

Die Versicherung kann sich nicht auf die Vollkasko des Geschädigten berufen, da dieser den Schaden nicht verursacht hat. Nach Schilderung der Sachlage muss die HP ihres Schwiegervaters den Schaden am KFZ bezahlen. Hat Ihr Schwiegervater allerdings noch eine sehr alte hafptlficht in denen diese Schäden ausgeschlossen sind, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen. Das denke ich aber nicht. Meistens sind in den Bedingungen der privaten Haftpflichtversicherung nur Schäden die Im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines KFZ stehen ausgeschlossen.

Es gibst da eine besondere Klausel…
Be- und Entläde Schäden…

Aber was ist das für eine Versicherung?
Ich würde tippen HUK…

Gruß Philipp

Die Versicherung ist die HDI.

Ich habe jetzt im speziellen keine solche Klausel in den Versicherungsbedingungen gefunden.
Na, jetzt habe ich die Sachen soweit fertig, um sie der Versicherung zu senden.

Ich bin mal gespannt