Hallo,
ich lagere bei meinem Schwiegervater im Keller meine Skiausrüstung.
Nach dem Urlaub bin ich zu ihm gefahren und er hat meine Dachgepäckbox ausgeräumt. Dabei ist ein Bein der 3-stufigen Leiter eingeknickt (GS-Geprüft).
Der Schwiegervater fällt mit den Skischuhen in der Hand mit der kleinen Leiter um.
Beim Umfallen zerkratzt die Leiter meine Autotür im unteren Bereich so stark, dass diese Lackiert nun werden muss.
Seine private Haftpflichtversicherung meinte nun am Telefon, dass dies wohl nicht übernommen werde, Fahrzeugschäden wären nicht eingeschlossen, da müsste der Geschädigte (also ich) seine eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen.
Meine Frage lautet nun: Meine Schwiegervater hat diesen Schaden verursacht. Somit ist dieser Schadenersatzpflichtig. Gibt es dahingehend allgemeingültige Ausschlussgründe, dass eine Versicherung nicht bezahlen muss?