Private Karnkenvericherung

Munsetrmann hat eine ergänznede Frage für seine Frau!

Gibt es eine Frist, Jahre, biswohin einen PKV die Mitgliedschaft kündigen kann, bzw. Krankheistbilder ablehnen kann oder darf!?

Könnten das 3 jahre sein!?

Gruß und Dank!

Hallo,

bitte schildern Sie den Sachverhalt konkreter. So ist keine Antwort möglich.

Beste Grüße

Also habe vor 5 jahren meine PKV gewechselt, nun nach 5 Jahren, ohne Grund wollen die kündigen, weil Ihnen Krankheitsbilder aufgefallen sind, die sie nicht kannten, die allerdings auch nicht chronisch sind, sondern durch Umstände eintraten, Psyche, durch zwei Todesfälle usw.!? Gibt es hier eine Frist zum Einhalten der PKV, falls da Probleme sind, oder können die theoretisch nach 20 jahren noch kommen und sagen, neee, ist nicht, Kündigung!? Klar soweit!?

sorry, besten dank im Voraus, Gruß Ralf d.

Ja, bei Arglist 10 Jahre.
Sie sollten sich einen Rechtsbeistand nehmen.
Wenn keine Arglist vor liegt, beträgt die Frist nämlich nur drei Jahre.

Das ist von PKV zu PKV verschieden, manche verlangen Auskunft für die vergangenen 3 Jahre oder 5 Jahre. Ebenso für stationäre Aufenthalte für die letzten 5 oder sogar 10 Jahre. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen und evtl. einen Beitragszuschlag in Kauf nehmen. Dieser kann, wenn nichts mehr von den alten Krankheiten auftaucht laut VVG (Versicherungs-Vertrags-Gesetz) dann verringert werden, oder ganz wegfallen. Sie haben das Recht, daß die Versicherungsgesellschaft das auf Ihr Verlangen hin überprüft.

Noch einen schönen Rest-Sonntag

Mit freundlichen Grüßen
-Leo!

Ergäntung-Da habe ich falsch geantwortet:

Entscheidend ist der Gesundheitszustand bei Antragstellung. Was zwischen Antragstellung und Ausfertigung der Police an Krankheiten eintritt müssen Sie nachmelden. Nach Policierung ist das dann das Risiko des Krankenversicherers. Ich würde das von einen Fachanwalt für Versichrungen prüfen lassen (den gesamten Ablauf, wann was eingetreten ist.

MfG -Leo!

hey

du willst dich PKV versichern ? oder bist schon ?

bzw beschreib mal bitte genau deinen aktuellen status

bis dann

Eine Krankenversicherung darf seit Beginn der Versicherungspflicht in Deutschland überhaupt nicht mehr kündigen (es sei denn, Sie verweigern die Beitragszahlung).

Man kann Sie aber aus dem regulären Tarif schmeißen, muß Ihnen dann aber den s.g. Basistarif anbieten (extrem teuer).

Das alles ist - wenn der Verwurf der s.g. arglistigen Täuschung im Raum steht - noch 10 Jahre nach Vertragsbeginn möglich.

Grüße

Stefan Koziol
Versicherungsmakler

Hallo, dreyer3,

ich vermute, Du meinst in dem Fall die Möglichkeit des Rücktritts. Die PKV kann nämlich gar keine Kündigung aussprechen. Was sie aber kann, ist, den Rücktritt vom Vertrag auszusprechen, falls sie später darauf trifft, dass im Antrag keine vollständigen, wahrheitsgemäßen Angaben gemacht wurde. Dazu zählen auch evt. auch beschönigende Angaben.

Ja, gemäß dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kann der Versicherer nur innerhalb der ersten 3 Jahre so handeln. Danach bleibt ihm nur noch die Möglichkeit, mit Hilfe von Arglist den Vertrag anzufechten. Das ist deutlich seltener. Da müßte dann schon etwas richtig Heftiges bis dahin verschwiegen worden sein.

Hast Du bzw. Deine Frau so ein Problem, oder fragst Du vorbeugend, bzw. aus allgemeinem Interesse? Da gibt es ja evtl. noch mehr zu tun oder zu klären.

In größeren Abständen habe ich mit solchen Vorgängen immer wieder mal etwas zu tun, besonders bei Verträgen, die ich nicht selbst aufgenommen habe.

Notfalls muß man dann einen neuen Versicherer finden, wen der eigene Versicherer nicht eine Fortführung unter Auflagen vorschlägt.

Weitere umfangreiche Info`s zu Kündigung einer PKV (auch durch die Versicherungsgesellschaft gibt es hier:
http://www.pkv-netz.com/kuendigung.htm

Vielleicht hilft Dir das einstweilen etwas weiter.

Liebe Grüße von M.Rischer
PKV-Spezialisten H.-G. & Michael Rischer
Home: www.pkv-net

Gibt es eine Frist, Jahre, biswohin einen PKV die Mitgliedschaft kündigen kann, bzw. Krankheistbilder ablehnen kann oder darf!? Könnten das 3 Jahre sein!?