Munsetrmann hat eine ergänznede Frage für seine Frau!
Gibt es eine Frist, Jahre, biswohin einen PKV die Mitgliedschaft kündigen kann, bzw. Krankheistbilder ablehnen kann oder darf!?
Könnten das 3 jahre sein!?
Gruß und Dank!
Munsetrmann hat eine ergänznede Frage für seine Frau!
Gibt es eine Frist, Jahre, biswohin einen PKV die Mitgliedschaft kündigen kann, bzw. Krankheistbilder ablehnen kann oder darf!?
Könnten das 3 jahre sein!?
Gruß und Dank!
Ja, die gibt es.
Nach zehn Jahren erlischt das Recht auf Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
Bei unverschuldeter Anzeigepflichtsverletzung beträgt die Frist 5 Jahre.
Beides im VVG nachzulesen.
Grüße
Claude Burgard
http://www.versicherung-saarbrücken.de
freier Versicherungsmakler
Ergänzung:
Eine ordentliche Kündigung durch den Versicherer, ohne dass eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt, gibt es in der Vollversicherung nicht.
Hallo Barmer.
Das stimmt. Wobei ich ja auch auf eine VVA-Verletzung hingewiesen habe.
Du hast mich aber auch noch auf die Idee gebracht, dass der Fragesteller eine PKV-Zusatzversicherung meinen könnte.
Hier gibt es in der Tat Verträge, die der Versicherer innerhalb einer Frist von 3 Jahren kündigen darf.
Viele Versicherer/Tarife verzichten zwar auf das einseitige Kündigungsrecht, aber nicht alle.
Viele Grüße
Claude Burgard
Versicherungsmakler
http://www.versicherung-saarland.de