Private Karnkenvericherung

Munsetrmann hat eine ergänznede Frage für seine Frau!

Gibt es eine Frist, Jahre, biswohin einen PKV die Mitgliedschaft kündigen kann, bzw. Krankheistbilder ablehnen kann oder darf!?

Könnten das 3 jahre sein!?

Gruß und Dank!

Ja, die gibt es.

Nach zehn Jahren erlischt das Recht auf Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.

Bei unverschuldeter Anzeigepflichtsverletzung beträgt die Frist 5 Jahre.

Beides im VVG nachzulesen.

Grüße
Claude Burgard
http://www.versicherung-saarbrücken.de
freier Versicherungsmakler

Ergänzung:

Eine ordentliche Kündigung durch den Versicherer, ohne dass eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt, gibt es in der Vollversicherung nicht.

Hallo Barmer.

Das stimmt. Wobei ich ja auch auf eine VVA-Verletzung hingewiesen habe.

Du hast mich aber auch noch auf die Idee gebracht, dass der Fragesteller eine PKV-Zusatzversicherung meinen könnte.

Hier gibt es in der Tat Verträge, die der Versicherer innerhalb einer Frist von 3 Jahren kündigen darf.

Viele Versicherer/Tarife verzichten zwar auf das einseitige Kündigungsrecht, aber nicht alle.

Viele Grüße
Claude Burgard
Versicherungsmakler
http://www.versicherung-saarland.de