Hallo zusammen,
mich beschäftigt die Frage, ob ich im Rahmen einer Privatklage eine Chance habe, wenn der Staatsanwalt die Beweislage für unzureichend hält.
Mir wurden an meinem Auto mehrfach Kratzer zugefügt. Hierzu habe ich Anzeige erstattet und es gibt Überwachungsvideos. Der Staatsanwalt hält die Beweise für unzureichend, da die Person auf den Videos nur für jemanden identifizierbar ist, der sie kennt und die explizite Tat, das Kratzen, nicht zu sehen ist, da auf der Fahrzeugrückseite (1. U. 3. Kratzer) bzw. genau diese 10 s fehlen (2. Kratzer), Die Indizien sind eigentlich klar, da sich die Person vermutlich jeweils am Tatort aufgehalten hat (immer Nachts gegen 2.30 Uhr zur Zeitungszustellung).
Herzlichen Dank,
Jochen