Private Klagechance, wenn Beweise für Staatsanwalt nicht eindeutig genug?

Hallo zusammen,

mich beschäftigt die Frage, ob ich im Rahmen einer Privatklage eine Chance habe, wenn der Staatsanwalt die Beweislage für unzureichend hält.

Mir wurden an meinem Auto mehrfach Kratzer zugefügt. Hierzu habe ich Anzeige erstattet und es gibt Überwachungsvideos. Der Staatsanwalt hält die Beweise für unzureichend, da die Person auf den Videos nur für jemanden identifizierbar ist, der sie kennt und die explizite Tat, das Kratzen, nicht zu sehen ist, da auf der Fahrzeugrückseite (1. U. 3. Kratzer) bzw. genau diese 10 s fehlen (2. Kratzer), Die Indizien sind eigentlich klar, da sich die Person vermutlich jeweils am Tatort aufgehalten hat (immer Nachts gegen 2.30 Uhr zur Zeitungszustellung).

Herzlichen Dank,
Jochen

Hi
alter Juristenspruch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Zu den Aussichten irgendeiner Klage kann dir hier keiner was sagen.

CU HaWeThie

hallo,

grundsätzlich ist ein Zivilrichter nicht an die Beweisaufnahme bzw. -würdigung im Strafverfahren gebunden.

Allerdings gibt es nach Auskunft mir bekannter Anwälte kaum Zivilrichter, die wirklich Lust haben, den Aufwand einer abweichenden Begründung auf sich zu nehmen.

Es gab aber mal eine spektakuläre Ausnahme, die bundesweit Schlagzeilen machte:

&Tschüß
Wolfgang

Die beiden Verfahren sind grundsätzlich getrennt zu betrachten. Hier im speziellen Fall ist zu berücksichtigen, dass die Staatsanwaltschaft noch nicht mal ein Verfahren eröffnet hat, es also noch nicht mal darum geht, eine strafrechtliche richterliche Würdigung des Sachverhalts nach Beweisaufnahme vorliegen zu haben.

Insoweit ist natürlich die fehlende Bereitschaft der StA zur Anklageerhebung zwar ein Indiz dafür, dass die Sache auch zivilrechtlich schwierig werden dürfte. Das heißt aber nicht, dass man sie nicht durchsetzen könnte.

Allerdings macht es natürlich grundsätzlich schon für das Zivilverfahren Sinn, vorab ein Strafverfahren anzustrengen, weil in diesem Beweise durch staatliche Stellen auch unter Anwendung von Zwangsmaßnahmen erhoben werden können (z.B. Durchsuchung der Wohnung, Abnahme von Fingerabdrücken, …), die man im Parteibetrieb des Zivilverfahrens nicht erhoben bekommt. Daher ist es ja so schön, wenn man dann im Zivilverfahren auf das Strafverfahren verweisen kann. Gerade, wenn wie hier, die Sache mit der Beweisführung schwierig ist, wäre das natürlich ein Trumpf gewesen, wenn man z.B. Fingerabdrücke hätte sichern und zuordnen können, an der Kleidung und am abgeschliffenen Schlüssel Lackspuren gefunden hätte, die zum Auto passen, … All dies muss man sich ohne Strafverfahren abschminken, und macht die Situation der Beweisführung nicht unbedingt besser.