hallo,
ich hab’ da eine Frage:
wenn jemand eine private Krankenhaus-Zusatzversicherung (chefarzt/2-bettzimmer) hat,
und im anschluss an einen krankenhausaufenthalt zu einer anschlussheilbehandlung
in eine reha-klinik muss, muss dann die kv die kosten für chefarzt-behandlung
sowie die kosten für ein 2-bettzimmer übernehmen?
oder kann die versicherung das ablehnen, weil sie meint, das sei eine reha?
wäre das rechtens?
wer weiß was?
Hallo,
Du bist seit 2 Jahren hier im Forum und Dir müsste bekannt sein, dass es für Versicherungsfragen auch ein passendes Brett gibt?!
VG
Hallo,
sowohl für die Krankenhauszusatzversicherung als auch das Krankenhaustagegeld gelten - neben den MB/KK die jeweiligen Tarifbedingungen. Die sind hier nicht bekannt.
Grundsätzlich dürfte es sich bei der Rehaklinik um eine sogenannte „gemischte Anstalt“ (§4.(5) MB/KK) handeln. Die PKV wird - soweit die Bedingungen nichts anderes bestimmen - hier prüfen, ob es sich bei der stationären Massnahme eher um eine rehabilitierende, kurähnliche (z.B.: die Arbeitsfähigkeit wieder herstellende) Massnahme oder um eine Massnahme handelt, wie sie ansonsten nur mit den Mitteln eines AkutKrankenhauses erfolgen kann.
Der vorhergehende Krankenhausaufenthalt ist hierfür nicht entscheidend - entscheidend kann aber z.B. sein, ob während des voran gegangenen Akutaufenthaltes eine schwerwiegende OP erfolgte.
Gruß
J.K.
In den allermeisten Fällen ist dazu auch die schriftliche Zusage der Versicherung notwendig und zwar vor der Behandlung in der gemischten Anstalt. Das gilt analog auch für das Krankenhaustagegeld.
Einzelne Tarife können von dieser allgemeinen Regel jedoch abweichen.
Die MB/KK 1966 hatte auch bereits eine solche Rehaklausel (etwas vekappter), die wurde aber schon 1976 präzisiert. Da die neuen MB/KK (es gab seitdem eine Reihe davon) in der Regel bestandswirksam eingeführt wurden gelten auch nur diese.
Grüße, Bernhard