Private Krankenkasse Beihilfe Hessen

Ich möchte meine PKV umstellen, da pensioniert.
Ich  bin unentschlossen, ob ich den Beihilfeversicherungstarif 40% der PKV wählen soll, oder einen Versicherungsschutz mit höherem Eigenanteil. 3000€. Das würde die monatl. Prämie auch reduzieren.
Beihilfe wird 60% gewährt, ich müßte mich dann zu 40% bei der PKV versichern.
Ich habe gehört, die Beihilfe sichert aber nur die Rechnungen  bis zur gesetzl. Leistung ab, aber als privat Versicherter sind die Rechnungen oft leider höher.

Der Versicherer hält sich bei diesen Fragen bedeckt . Ich will ja nichts Unrechtes wissen,
nur eben nichts falsch machen.

1.) Wie lange hat man Zeit ab Penionierung  (6Monate?) den Beihilfetarif zu beantragen?
2.) könnte ich da wieder raus u in den Vollschutz gehen mit zBsp. höchstem SB (3000€)?
3.) Ist der Beihilfetarif empfehlenswert, oder bleibt man da auf vielen Eigenkosten       hängen?  Die Beihilfestelle streicht  ab u zu mal was raus.
4.) Gibt es Zusatzabsicherungen ?.
5.) wo kann ich mich da gegebenenf. erkundigen?
Ich muss dazusagen, ich habe keine gefährlichen Krankheiten. Die PKV weiss das ja auch alles.
Vielen Dank  für Ihre   Antworten.

Ich  bin unentschlossen, ob ich den Beihilfeversicherungstarif 40% der PKV wählen soll,

Ist die Beihilfe beim Pensionisten nicht 70 %.

oder einen Versicherungsschutz mit höherem Eigenanteil. 3000€.

Ein bißchen viel oder ? Un dann regst Du Dich über Kürzungen bei der Beihilfe auf ?

Ich habe gehört, die Beihilfe sichert aber nur die Rechnungen bis zur gesetzl. Leistung ab,

Das ist falsch. Aber das solltest Du doch aus Deiner aktiven Zeit kennen. Das Einzige, was sich durch die Pensionierung ändert, ist der Prozentsatz.

Der Versicherer hält sich bei diesen Fragen bedeckt .

Dann bist Du wohl bei einer Gesellschaft versichert, die sich mit Beamten nich auskennt.

1.) Wie lange hat man Zeit ab Penionierung  (6Monate?) den Beihilfetarif zu beantragen?

Bei uns sind es nur 2 Monate.

2.) könnte ich da wieder raus u in den Vollschutz gehen mi zBsp. höchstem SB (3000€)?

Was soll das ?

3.) Ist der Beihilfetarif empfehlenswert, oder bleibt man da auf vielen Eigenkosten       hängen? 

Aber 3000 € SB stört Dich nicht ?

4.) Gibt es Zusatzabsicherungen ?.

Hängt von Deinem Versicherer ab.

5.) wo kann ich mich da gegebenenf. erkundigen?

Bei Deiner Versicherung und bei der Beihilfestelle.

p
Hallo,

wie ist man denn jetzt versichert ? Umstellen im höheren Alter kann schwierig werden, die PKV muss nur Änderungen synchron zur Beihilfe mitmachen.

40% wäre bei 60% Beihilfe die richtige Lösung. Die Beihilfe wie auch die PKV zahlen natürlich Privatrechnungen im Rahmen der Gebührenordnungen und in Hessen gibt es auch noch Zwßeibettzimmer und Chefarzt im Krankenhaus.
pension hoch pension hoch
1.) gesetzlich sind 6 Monate vorgesehen, da Beamte länger zum Überlegen brauchen

2.) eher nicht, weil es wohl eine Höherversicherung ist.

3.) ja, für die kleinen Nickeligkeiten (Zahnersatz etc.)gibt es Ergänzungstarife. Ich weiss aber nicht, ob man die noch bekommt

4.) ja

5.) bei mir, bei der Beihilfe, beim Versicherungsvertreter

Warum kommen diese Themen erst bei der Pension och ?

Gruss

Barmer

Zu Ihren Fragen:
Punkt 1. Ihr bis jetzt bestehender Tarif wird umgesellt bzw. Prozentual reduziert und damit der Beihilfe angepasst.
Die Beihilfe folgt der Krankenversicherung mit Ihren Leistungen, bedeutet sind Sie GKV Versichert, dann erhalten Sie auch nur Leistungen wie in der GKV vorgesehen sind und nur in ein paar wenigen ausnahme Fällen werden extras bezahlt. Sind Sie aber in einer PKV versichert, leistet die Beihilfe dementsprechend mehr.
Diesist in  der hessischen Beihilfeverordnung  zu lesen.

Punkt2. Den SB können Sie nur mit erneuten gesundheitsfragen wieder ändern, das ist ein Risiko und nicht zu empfehlen

Punkt 3  Ich gehe ml davon aus das Sie schon sehr lange in diesem Tarif versichert sind, dann ist die Empfehlung eindeutig „JA“ bleiben Sie in Ihrem Tarif.
Es gibt bei einigen PKV Versicheren einen Baustein der das Auffängt was die Beihilfe streicht.
Allerdings wenn die Beihilfe z.B. wie in Niedersachsen das 2 Bettzimmer streicht ist ein Versicherer verpflichtet ( sofern Sie das im jetzogen Tarif abgesichert haben) Ihnen ohne erneute Gesundheitsprüfung die Umstellung auf 100% PKV Leistung anzubieten.
Dies erfolgt einmalig und sie habne dann ca. 2 Monate Zeit das Angebot anzunehmen oder nicht.

Punkt 4 Hatte ich jetzt schon unter Punkt 3 erwähnt ja das gibt es nur bieten leider nicht alle Versicherungen eine solchen Baustein an.

Punkt 5  Ein Mitarbeiter der PKV wo Sie gerade versichert sind oder ein unabhängiger Makler kann Ihne weiterhelfen, auch ein Versicherungsberater.

Ich hoffe das hilft Ihnen weiter .

Mfg
E.Riehl-Müller

in Hessen ist alles anders. 60% ist der Satz für ledige Pensionäre.

Gruss

Barmer

Danke Barmer,

in Hessen ist alles anders. 60% ist der Satz für ledige :stuck_out_tongue:ensionäre.

und ich dachte, ich würde die hessische Beihilfe kennen (war selber viele jahre davon betroffen).

Gruß

Nordlicht

Hallo,

Ich möchte meine PKV umstellen, da pensioniert.
Ich  bin unentschlossen, ob ich den Beihilfeversicherungstarif
40% der PKV wählen soll, oder einen Versicherungsschutz mit
höherem Eigenanteil. 3000€. Das würde die monatl. Prämie auch
reduzieren.

Mir ist kein Versicherer bekannt, der mit beihilfekonformen 40 % Tarifen für ambulante Behandlung bzw. 25 % Tarifen für stationäre Behandlung einen Eigenanteil mit 3.000 € anbietet. Also dürfte es sich hier um einen 100 % Vollkostentarif handeln.
Wenn man diesen abschließt - erhält man keine Beihilfe mehr, denn im Beihilferecht ist verankert, dass ein Versicherungsschutz über die 100 % nicht möglich ist.

Beihilfe wird 60% gewährt, ich müßte mich dann zu 40% bei der
PKV versichern.

Alternativ besteht die Möglichkeit beihilfekonforme Restkostentarife für ambulante Behandlung zu 40 % und für stationäre Behandlung zu 25 % abzuschließen.

Ich habe gehört, die Beihilfe sichert aber nur die Rechnungen
bis zur gesetzl. Leistung ab, aber als privat Versicherter
sind die Rechnungen oft leider höher.

Nicht immer ist richtig was man hört. Allerdings könnte man sich in den entsprechenden Beihilfevorschriften über die tatsächliche Absicherung informieren.
Hier hilft mit Sicherheit auch die zuständige Beihilfestelle.

Der Versicherer hält sich bei diesen Fragen bedeckt . Ich will
ja nichts Unrechtes wissen,
nur eben nichts falsch machen.

1.) Wie lange hat man Zeit ab Penisonierung  (6Monate?) den
Beihilfetarif zu beantragen?

Weshalb sollte die Änderung eingeschränkt sein ?
Die PKV-Leistung würde sich ja reduzieren.
Allerdings wird man nach 6 Monaten keine rückwirkende Änderung mehr beantragen können.

Würde man allerdings den derzeitigen Versicherungsschutz belassen
ambulant 50 % / stationär 35 % würde sich der Beihilfeanspruch um 10 % reduzieren,
da eine maximal Absicherung nur von 100 % möglich ist.

2.) könnte ich da wieder raus u in den Vollschutz gehen mit
zBsp. höchstem SB (3000€)?

Dann würdest Du auf jeden Fall auf den Beihilfeanspruch verzichten.
Ob für diesen Tarif eine Gesundheitsprüfung (Leistungsverbesserungen) bei der PKV erforderlich ist, musst Du deinen Versicherer fragen.

3.) Ist der Beihilfetarif empfehlenswert, oder bleibt man da
auf vielen Eigenkosten       hängen?  Die Beihilfestelle
streicht  ab u zu mal was raus.

ohne die Tarife bzw. den Versicherer zu kennen ist keine Aussage möglich.
Ich hoffe, dass Du keinen Billig-Versicherer hast.

4.) Gibt es Zusatzabsicherungen ?.

Sicher gibt es diese. Nur ob Du diese heute noch abschließen kannst ?

5.) wo kann ich mich da gegebenenf. erkundigen?

Bei deinem Versicherungsvermittler!

Ich muss dazusagen, ich habe keine gefährlichen Krankheiten.

Was ist denn eine gefährliche Krankheit ?

Die PKV weiss das ja auch alles.
Vielen Dank  für Ihre   Antworten.

Gruß Merger

PS: wenn Du Hilfe benötigst zu Beihilfeleistungen empfehle ich dir das Forum
www.beamtentalk.de
Dort findest Du Beihilfespezialisten die dir weiter helfen können.

Hallo,

Zu Ihren Fragen:
Punkt 1. Ihr bis jetzt bestehender Tarif wird umgesellt bzw.
Prozentual reduziert und damit der Beihilfe angepasst.
Die Beihilfe folgt der Krankenversicherung mit Ihren
Leistungen, bedeutet sind Sie GKV Versichert, dann erhalten
Sie auch nur Leistungen wie in der GKV vorgesehen sind und nur
in ein paar wenigen ausnahme Fällen werden extras bezahlt.

So ist dies leider falsch!

Den Beihilfeanspruch verliert ein Beamter nicht - auch wenn er in der GKV versichert ist.
Was die Beihilfe zahlt, kann man in den Beihilfevorschriften des jeweiligen Bundeslandes nachlesen.

Der GKV-Versicherte hat die Möglichkeit zu entscheiden, ob er die Behandlung über die GKV oder über die Beihilfe abrechnet.

Gruß Merger

… und in Hessen bekommt er sogar Beihilfe auf die GKV-Beiträge !

Gruss

Barmer

… und in Hessen bekommt er sogar Beihilfe auf die
GKV-Beiträge !

Das wäre mir neu, dass man Beihilfe auf GKV-Beiträge erhält.
Auf welche Quelle beziehst Du dich hier ?

Gruss

Barmer

Gruß Merger

in Hessen ist alles anders. 60% ist der Satz für ledige
Pensionäre.

es kann sich auch um einen verheirateten Pensionär handeln:

§ 15 (2) Bemessung der Beihilfe

(2) Der Bemessungssatz erhöht sich nicht nach Abs. 1 Satz 2 und 3,

1.wenn der Ehegatte selbst beihilfeberechtigt ist oder der Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes) des nicht selbst beihilfeberechtigten Ehegatten im vorletzten Kalenderjahr vor der Stellung des Beihilfeantrags den steuerlichen Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes überstieg,

Gruss

Barmer

Gruß Merger

1 Like

Hallo, Sitroe,

grundlegend sollten Sie das mit Ihrer PKV klären. Für Beamte (auch Pensionäre) werden meistens gar keine Tarife mit Selbstbeteiligung angeboten, schon gar nicht mit hoher.
Daher wird Ihnen gar nichts Anderes bleiben, als Ihre Tarife passend zur jetzigen Beihilfe
umzustellen. Daher entfällt die Überlegung wegen späterem „Rückwechsel“ auch.

Die Beihilfe leistet eindeutig besser, als die GKV. Soweit bestimmte Schwächen der Beihilfe Hessen bestehen, werden oft kleine Ergänzungen angeboten, wie z.B. bei Zahnersatz. Es kann gut sein, daß Sie dies bisher auch schon haben, und die nur entsprechend der jetzigen Beihilfe angepaßt wird.

Ich sehe insgesamt keinen Grund für besondere Sorge, und würde einfach zügig umstellen.

M.Rischer [email protected]

Hallo,

das ist die hessische Sachleistungsbeihilfe, die ist in den Beihilfevorschriften geregelt. Eine Art verdeckter Arbeitgeberzuschuss.

Über die Abschaffung wird seit Jahrzehnten diskutiert, aber die kommen ja mit ihrer Beihilfereform nicht ausm Quark.

Gruss

Barmer

Lieber Herr Merger,
ganz herzlichen Dank, für die ausführliche Antwort. Vieles habe ich nicht gewusst. Auch für den Link Beamtentalk bin ich dankbar.
Gefährliche Krankheit ?? Ich meinte eine kostenintensive Krankheit : -)
nochmals danke für Deine Hilfe
sitroe

Hallo, alle, Nordlicht, Barmer und Merger
vielen Dank für die Infos.
Zu den 3000€ . In dem Tarif ist die monatl. Prämie wohl sehr viel geringer u die PKV bietet sehr
gute Leistungen. Aber ich muss es erst beantragen ,u Gesundheitsfragen beantworten u dann
kalkuliert die PKV genau was auf mich zukommt.
Krankenkassen sind für den Normalbürger mit Vorsicht zu geniessen. Daher rührt meine Frage,
ob man wieder aus einem Tarif rauskann, wenn man nicht zufrieden wäre. Ich bin seit ca 35
Jahren in der PKV u bis jetzt ist’s gut gegangen, ausser, dass die Prämien schneller steigen
als man das Geld verdienen kann.
nochmals vielen Dank für die Infos
sitroe

in der PKV

Hallo Herr Barmer
vielen Dank für die Infos.
Tja, warum frage ich erst jetzt. - Ganz einfach, ich wusste es vorher nicht. Ich bin keine richtige Beamtin, aber ich gestehe, ich brauche etwas länger mich zu entscheiden, Vorher hatte ich noch nie was mit Beihilfe zu tun und bin jetzt vielleicht sehr vorsichtig, denn in jungen Jahren ist man bei den Versicherungen wilkommen, später , na da wird man zum Kostenfaktor und kurz gehalten, was Tarifänderungen angeht.
nochmals danke für die Infos
sitroe

Liebe Frau Riehl-Müller,
vielen Dank für Ihre Infos. Es ist schon eine nicht wenig komplizierte Materie, wie ich auch an den Kommentaren sehe.
Ja, in dem Tarif, den ich z Zt habe, bin ich schon länger drin. Bedaure allerdings, nicht schon früher den höchsten Selbstbehalt - 3000€ - gewählt zu haben.
Dass die hess. Beihilfeverordnung geändert werden soll hat auch diesmal unser Ministerpräs. wieder gesagt. Man darf gespannt sein.
nochmals danke für Ihre Mühe
sitroe

Hallo Herr Rischer,
ich bedanke mich für Ihre Infos. Sicherlich muss ich die Dinge mit der PKV selbst klären, aber ich gehe ganz gerne etwas informierter in ein Gespräch. Ich bin froh, dass Sie und andere mir da weitergeholfen haben. Leider - oder zum Glück - kann man nicht in die Zukuft sehen und am Sichersten so den besten Tarif wählen. Es bleibt ein gewisses Risiko. Aber wenn ich mich dann mal entschieden habe ist’s auch gut.
Nochmals vielen Dank
sitroe