Hallo und guten Tag,
Ich bin in einer privaten Krankenkasse, meine Frau in einer gesetzlichen versichert.
Mein Sohn sucht verzweifelt eine Ausbildung und ist auch beim Arbeitsamt registriert.
Mein Sohn ( 23 ) war bisher bei meiner Frau versichert. Jetzt stellt es sich so dar, dass er aufgrund seines Alters nicht mehr bei Ihr gesetzlich versichert ist. Daraufhin habe ich meine KK angeschrieben und gerufen. Nach Ausfüllen aller erforderlichen Formulare war ich guter Dinge das mein Sohn bei mir versichert ist. Auch die Beitragszahlung war vom Betrag her recht angenehm.
Nun dachte ich mir es geht alles seinen gerechten Gang. Das dachte ich auch nur.
Kurzum, ein Anruf in dieser Woche bei meiner Krankenkasse ergab, dass mein Sohn abgelehnt wurde. Ich habe keinerlei Anschreiben oder sonstige Post erhalten.
Mein Sohn ist, in seinen jungen Jahren, niemals Krank gewesen. Sollte er wieder bei meiner Frau ( sie ist nicht berufstätig ) gesetzlich versichert werden, dann würde ich als Alleinverdiener etliches an Beiträgen zu zahlen haben.
Meine Frage wäre , gibt es eine andere Möglichkeit, dass mein Sohn versichert werden kann?
Und hat die gesetzliche Kasse der Ehefrau nicht von sich aus den Vorschlag gemacht, der Sohn muss sich bei ihnen versichern ?
Das mag zum Mindestbeitrag sein, der dürfte um die 160 € liegen.
das wäre doch am besten, sobald er eine Ausbildungsstelle hat, ist er dann von dort versichert (sollte preiswerter werden,sein Chef zahlt ja dann anteilig mit )
MfG
duck313
leider nein. Ein Vorschlag seitens der KK meiner Frau kam nicht. Tja und 160€ oder +,
die muss man doch erst mal über haben. Ferner kommt noch dazu, dass mein Sohn noch leinen Ausbildungsplatz gefunden hat. Er schreibt Bewerbungen on Maß, ohne einen positiven Rücklauf zu erhalten.
MfG
Hallo,
wenn er keinen Ausbildungsplatz hat, aber beim Jobcenter registriert ist, läuft die Versicherung über das Jobcenter.
Und wenn er einen Ausbildungsplatz hat (viel Glück!), dann kann er in die gesetzliche KK, bzw. die KK, in der er über das Jobcenter war, wandelt seinen Status um.
Grüße
Siboniwe
Hallo,
es ist so - wenn die Familienversicherung endet und der Betroffene der bisherigen Krankenkasse keinen anderweitigen Versicherungsschutz nachweisen kann, dann muss die bisherige Krankenkasse die sog. Anschlussversicherung nahtlos herstellen - das ist gesetzlich vorgeschrieben. Was die Höhe der Beiträge angeht, so sind die weiter oben genannten ca. 170,00 € richtig (kann auch etwas niedriger sein -kommt auf die Kasse an).
Gruss
Czauderna
Oh vielen Dank, das werde ich dann mal so weitergeben/ erzählen
Hallo,
eine Ablehnung ohne ein Ablehnungsschreiben gibt es nicht. Vermutlich hält die PKV (bitte nicht Krankenkasse !!) den Vertrag nicht für bestandsfest gehalten. Das ist ihr gutes Recht.
Mit dem Mindestbeitrag in der GKV fahrt Ihr auf jeden Fall besser und es läuft auch ohne Antrag automatisch so weiter, solange Ihr keine andere Versicherung nachweist ! Sprecht mit denen !Eine PKV, die billiger ist als 170 EUR, kann nichts taugen !
Viel Glück
Barmer
Hallo,
jede private Krankenversicherung entscheidet eigenständig für jeden Tarif, wer dort versichert werden kann.
In der Praxis gibt es zwei Ablehnungsgründe:
-
Gesundheitszustand
-
Finanzlage: wie sicher ist die Zahlung der Beiträge (z.B. Schufa-Auskunft)?
Jede Privatversicherung hat dafür eigene interne Kriterien.
Eine Pflicht, eine private Krankenversicherung durchzuführen besteht nur im Basistarif. Der Beitrag liegt in der PKV bei ca. 600 bis 650 Euro monatlich (zuzüglich Pflegeversicherungsbeitrag).
Wenn man nach dem Ende der Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse nicht zeitnah eine Krankenversicherung nachweist, wird man automatisch freiwilliges Mitglied der bisherigen Krankenkasse. Wenn man die tatsächlichen Einnahmen der Krankenkasse nicht schriftlich auf dem Vordruck mitteilt, gilt ein Monatsbeitrag von ca. 750 Euro monatlich.
Tipp: Bei der Familienversicherung älterer Kinder sehr frühzeitig klären, bis wann die Familienversicherung bestehen bleibt und wie es dann weitergeht. Aussagen ggf. schriftlich geben lassen.
Gruß
RHW
Den ging es doch von Anfang an nicht.
Sie es mal so. Weil sich soviele Leute in dieser Konstellation die Rosinen rauspicken, haben die anderen in der GKV Etliches an Beiträgen zu zahlen. Ist natürlich blöd, wenn man dann selber mal in dieser Situation kommt.
Die GKV muss ihn aufnehmen/weiterversichern. Ggf. eben zu einem eigenen Beitrag. Ist doch nur gerecht?