Hallo Volki,
ja das mit der BU (Berufsunfähikeit) ist ein beliebtes Spiel und wird in der Regel von Ärzten festgestellt, die jede Gesellschaft dafür parat hat, und deren Urteilsvermögen darauf geprägt ist.!!!
Die PKV (Private Krankenversicherung) zahlt dann mit Beginn der BU noch 6 oder 3 Monate das KT oder Tagegeld noch weiter und ist dann aus der Krankentagegeld-Zahlerei raus. (Je nach Unternehmen 6 oder 3 Monate laut Vertrag).
Nachdem inzwischen geklärt ist, daß eine Berufsunfähigkeit nur durch einen gerichtlich bestellten vereidigten Arzt/Gutachter festgestellt werden kann, der vom Gericht bestellt wird, würde ich sofort dagegen Einspruch einlegen, und wenn sich diese Gesellschaft quer stellt einen Rechtsanwalt mit Fachrichtung Versicherungsrecht beauftragen.(keinen Anderen).
Diese (Versicherungsärzte werden um es Milde ausnzudrücken für eine BU besonders belohnt!!!)
Und eine Rentenbeantragung durch die PKV gibt es nicht, die Deutsche Rentenversicherung kann aufgrund der Aussge und des seltsamen Arztes das nicht veranlassen.
Also keine Panik, solange Sie zu 100 % Arbeitsunfähig sind, und Ihr Arzt hinter Ihnen steht haben Sie nichts zu befürchten. Wenn Sie diesen Weg gehen.
Für Fragen gerne noch eine Mail. Viel Glück!
und lassen Sie sich nicht veralbern und für Blöd verkaufen.
MfG
-Leo