Private Krankenversicherung

Kann eine PKV eine Arbeitsunfähigkeit in eine Berufsunfähigkeit umwandeln ?
Den Vertrag umstellen ohne Krankentagegeld !
Habe Widerspruch eingelegt bis heute noch keinen Bescheid der PKV erhalten.

Guten Tag,

leider sind das zu wenige Angaben.
Wie ist denn der konkrete Sachverhalt?

Danke.

Gruß

Harald Wesely

Hallo,

nein, umstellen nicht. Aber die PKV kann zu der Entscheidung gelangen, dass eine BU vorliegt. Dann muss auch kein Krankentagegeld mehr gezahlt werden, da es sich ja um eine Verdienstausfallversicherung bei 100%-iger Arbeitsunfähigkeit und nicht bei Berufsunfähigkeitsversicherung handelt.

Sie sollten dennoch dagegen vorgehen und versuchen nachzuweisen, dass sich Ihr Gesundheitszustand in kürze wieder bessern wird und Sie wieder arbeiten können.

Viel Erfolg!

seit 2010 bin ich schon krank geschrieben meine Ärzte sind der Meinung dass dies wieder vollkommen in Ordnung kommt und deshalb keine BU in Betracht kommt
Gruß
volki

Danke für Ihre Antwort
habe mit der PKV gesprochen die weist mein Anliegen zurück
welchen Anwalt kann ich dazu befragen ?

Ich würde die Kosten erst einmal gering halten und mich an eine(n) zugelassene(n) Versicherungsberater wenden, der sich mit diesem Themenbereich auskennt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsberater

Guten Tag und danke.
Es gibt zwei Beendigungsgründe für das Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung(PKV):
-das Erreichen eines bestimmten Lebensalters
-der Eintritt von Berufsunfähigkeit.
Das letztere wird immer häufiger geprüft.
Hier hat der Versicherer auch die Möglichkeit einen eigenen Vertragsarzt einzuschalten.
Liegt nämlich nach medizinischem Ermessen Berufsunfähigkeit vor ist der Versicherer von der Leistungspflicht befreit- er stellt also die Zahlungen ein.
Bereden Sie das am besten mit Ihrem Haus-/Facharzt. Viel Erfolg.
Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely

Verstehe die Frage bzw. den Hergang nicht.

Hallo, volki 11,

ein Krankentagegeld steht im Prinzip unbefristet zu, bei entsprechend 100 %-iger Arbeitsunfähigkeit.

Die Zahlung endet jedoch, wenn gemäß ärztlichem Befund eine Berufsunfähigkeit aufgetreten ist. Dann ist die grundlegende Voraussetzung für die Versicherung eines Krankentagegeldes nicht mehr gegeben, und der Tarif muß beendet werden. Das steht im §15 der AVB für das Tagegeld.

Je nach Versicherer gibt es ab Feststellung der Berufsunfähigkeit noch eine Übergangszeit von 3 oder 6 Monaten, wo das Tagegeld noch erbracht wird. Dann endet es aber.

Falls Du erwartest, daß die Berufsunfähigkeit nicht endgültig ist, kannst Du auch verlangen, daß der Tagegeld-Tarif nicht ganz beendet wird, sondern in eine Anwartschaft (Ruhendstellung) übergeführt wird.

Das kostet ca. 30 bis 40 % des normalen Beitrags, und der Tarif kann später wieder ohne neue Gesundheitsprüfung aufleben. Ob das Sinn macht, mußt Du einschätzen. Leistungen gibt es während des Ruhens aber keine.

Manchmal hat nicht der zuständige Arzt, sondern ein Arzt, den der Versicherer mit der Prüfung beauftragt hat, über die BU entschieden. Dann kann man sich durch anderes Attest, Gutachten und ggf. Rechtsanwalt dagegen wehren, daß das Tagegeld eingestellt wird, wenn man demnach immer noch „vorübergehend arbeitsunfähig“ ist, und nicht berufsunfähig.

Ist man aber wirklich berufsunfähig, gilt das Beschriebene.

Ich hoffe, es nutzt Dir, mindestens zum näheren Verständnis.

Noch mehr informationen zum Thema Tagegeldabsicherung findest Du auf der Seite: http://www.pkv-netz.com/tagegeldabsicherung.htm

Liebe Grüße von M.Rischer
PKV-Spezialist H-G. & Michael Rischer
home: www.pkv-netz.com

Deine Frage:
Kann eine PKV eine Arbeitsunfähigkeit in eine
Berufsunfähigkeit umwandeln ?
Den Vertrag umstellen ohne Krankentagegeld !

Ja, das kann sie. Genauso wie die gesetzl. Kasse.
Grundlage ist stets, dass eine ärztl. festgestellte BU und keine AU mehr besteht.
Dir bleibt natürlcih unbenommen, dich dagegen zu wehren und bpsw. mittels anderem ärztl. Attest das Fortbestehen der AU zu belegen.

Hallo volki,
(fast) alle PKV Unternehmen beenden das Krankentagegeld bei Eintritt der Berufsunfähigkeit weil ab diesem Zeitpunkt kein Anspruch mehr auf Krankentagegeld besteht.
Krankentagegeld = vorübergehend Arbeitsunfähigkeit.
Solltest Du wieder einen Beruf ausüben und ggf. Krankentagegeld absichern wollen muss ein erneuter Antrag gestellt werden.

Das ist eine sehr beliebte Art aus der Krankentagegeldzahlung (KT) herauszukommen. Wenn die von der PKV BESTIMMTEN Ärzte diese BU feststellen, muß die versicherungsgesellschaft noch 3 oder 6 Monate (ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich) das KT zahlen. Ich würde einen FACHANWALT FÜR VERSICHERUNGRECHT aufsuchen, denn diese festgestellte BU (Die angenehmen Ärzte hat Ihre PKV auf einer Liste???) ist nichts wert. Einzig ein vom Gericht bestellter vereidigter Gutachter kann die BU feststellen. Rennen Sie aber jetzt zu keinen X-beliebigen Gutachter (Arzt), denn diese Aussage wird vom Gericht nicht verwertet.Nachdem Sie der ? BU widersprochen haben, wäre es nicht schlecht, noch ein kurzes Gutachten Ihres Arztes nachzureichen, worin auch steht, wielange Sie voraussichtlich noch Krank sind. Auch ein knackiges Schreiben vom Rechtsanwalt bewirkt meist ein Umdenken der PKV. Probieren kann es ja die PKV mal mit Ihren Ärzten, die meisten Versicherten fallen darauf rein.

Sollte es wirklich dann endlich irgendwann auf eine BU hinauslaufen, können Sie innerhalb von 2 Monaten (ab Feststellung der BU Ihr Krankentagegeld gegen geringen Beitrag derweilen auf „Anwartschaft“ umstellen lassen. Wenn Sie die Wahl zwischen Großer und Kleiner Anwartschaft haben, nehmen Sie unbedingt die Große Anwartschaft.
Das macht Sinn, denn Sie erhalten sich Ihr günstiges Eintrittsalter und evtl. neu dazu gekommene Krankheiten. Sind Sie wieder Arbeitsfähig, so können Sie diese Anwartschaft wieder in den jetzigen aktiven Stand setzen. Das muß Ihre PKV akzeptieren.

Sollten Sie noch Fragen haben, einfach noch ne mail.

MfG -Leo!

Steht normal so in Ihren Tarifbewdingungen, also das das Krankengeld ab einem bestimmten Zeitraum ausgesteuert wird.

Hallo!

Tut mir Leid, da kenne ich mich nicht aus.

Gruß

H.C. Sanders

Ihre Anfrage ist sehr verwirrend!

Eine PKV kann nichts wandeln. Ihr Azrt bestimmt, ob Sie AU oder BU sind.
Hilft Ihnen dies weiter?

ja Sie kann, dafür ist jedoch eine ärztliche Aussage notwendigt.
Sie haben die Möglichkeit ein Gegengutachten erstellen zu lassen, aus dem hervorgeht dass Sie nur krank und nicht BU sind.
Außerdem können Sie darauf bestehen das das Tagegeld nicht gekündigt wird , sondern als Anwartschaft weitergeführt wird.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
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