Private Krankenversicherung

Moin moin,

am 1.02.2013 habe ich meine Referendariat im Schulwesen angefangen und war ab diesem Zeitpunkt privat versichert. Zum (erfolgreichen) Ende meines Referendariats habe ich zum 31.07.2014 zu einer anderen privaten Krankenkasse gewechselt und bin ab dem 1.08.2014 bei der „neuen“ privaten Krankenkasse versichert.
Da ich bei der PKV während meines Referendariats ein Jahr leistungsfrei geblieben bin, habe ich eine (nicht gerade geringe) Rückzahlung der Beiträge erhalten. Die Rückzahlungen werden bei dieser PKV nach einem leistungsfreien Jahr gegeben (diesen habe ich im November 2014 erhalten).
Nun war es aber so, dass ich am im Juni 2014 doch einmal zum Arzt musste und eine ca. 100 € Rechnung bezahlt habe. 

Meine Frage:
Kann ich diese Rechnung bei der PKV die ich im Referendariat hatte noch geltend machen, ohne das meine Rückzahlungen eingefordert werden und obwohl ich bereits eine andere PKV habe?

Wenn ja: Sollte dies mit einer schriftlichen Erklärung erfolgen?

Vielen Dank :wink:

Hallo,
die Rechnung bei der „alten“ PKV einreichen. Es bestand nach den Schilderungen Versicherungsschutz während des Zeitraumes. Die Rückzahlung dürfte sich auf 2013 beziehen-nicht auf 2014.
Gruß J.K.

Das sehe ich nämliche genauso. Ich war ja 1,5 Jahre dort versichert und war ein ganzes Jahr leistungsfrei, also bis zum 31.01.2014. Im letzten halben Jahr (also vom 1.02.2014 bis zum 31.7.2014) war ja die ärztliche Behandlung und somit war ich nach wie vor ein Jahr leistungsfrei und würde halt nur im „zweiten“ Versicherungsjahr den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen.

Hi,

Beitragsrückrstattungen (BRE) gibt es immer für ein leistungsfreies Geschäftsjahr. Normalerweise ist das das Kalenderjahr ( also 2013). Eigentlich würdest Du da nichts bekommen, da Du ja nicht das ganze Jahr versichert warst. Viele Gesellschaften gewähren in solchen Fällen aber eine sogenannte unterjährige Beitragsrückserstattung (anteilsmäßig, bei Dir also 11/12).

Ab 01.01.2014 beginnt das neue Geschäftsjahr und Du kannst bei Behandlungen vom 01.01.2014 - 31.07.2014 bei Deiner alten PKV gefahrlos Rechnungen einreichen, denn für dieses Jahr gibts von der eh keine BRE (auch nicht anteilsmäßig). Entscheidend ist hier immer das Behandlungsdatum.

Grüße, Bernhard.

Hallo, natürlich solltest Du die Rechnung einreichen, denn Du warst zu diesem Zeitpunkt ja dort versichert.

Die Beitragsrückerstattung, die gezahlt wurde, dürfte sich auf 2013 bezogen haben und wird durch Leistungen 2014 nicht gefährdet.

Ob Du auch 2014 eine BRE bekommen könntest, die dann wegfällt, können wir nicht erraten, denn bei der Festlegung der Bedingungen für die BRE sind die Unternehmen ziemlich frei. In der Regel gibts aber sowieso nichts, wenn das Jahr nicht komplett ist.

Viel Glück

Barmer