Private Krankenversicherung Arbeitnehmer steuerliche Höchstgrenze?

Hallo,

nachdem die Krankenkasse mir alle Beiträge für alle Sebstbeteiligungstarife und noch dazu den Betrag der Basisleistungen genannt hat, kommt jetzt die steuerliche Variante ins Spiel.
Dann kann ich mich entscheiden, was ich mache…

Meine Frage, gibt es eine Höchstgrenze für die abzugsfähigen Krankenkassen Kosten.
Momentan ist der monatliche Betrag bei 482 Euro.
5784 Euro sind das im Jahr.

Danke und Grüße

Einfach den Versicherungsverkäufer des Vertrauens fragen. So kann der Beitragsanteil für Chefarztbehandlung und Zwei-Bett-Zimmer beispielsweise nicht abgesetzt werden.
Da in Deutschland bekanntlich alles geregelt ist, so auch dies. Die entsprechende Regelung hört auf den äußerst poetischen Namen Verordnung zur tarifbezogenen Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Beiträge zum Erwerb eines Krankenversicherungsschutzes im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes
Einen absolute Höchstgrenze gibt es dabei nicht. Wenn z.B. die Absicherung des Basiskrankenversicherungsschutzes 5.000€ im Jahr kostet, dann können auch 5.000€ abgesetzt werden.

Danke!

Steuerlich absetzen kann ich doch den gesamten Beitrag?
Das heißt Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anteil?

Grüße

Dazu gibt es mittlerweile mehrere Urteile, die auch immer auf den Einzelfall abstellen, aber insgesamt den AG-Anteil als nicht anrechenbar erachten. Siehe hier

Data

Hallo, nein, es gibt keine absolute Höchstgrenze. Allerdings sind nur die Beiträge für die Leistungen abzugsfähig, die denen der GKV vergleichbar sind. Daher fallen Kosten für Chefarzt und Zweibettzimmer raus, ebenso wie Krankenhaustagegeld. Beiträge für Krankengeld bzw. Krankentagageld sind in beiden Systemen nicht abzugsfähig.

Im Einzelfall, z.B. bei Kompakttarifen , kann die Feststellung schwierig sein, da muss man die PKV fragen. Ob das der Vermittler des Vertrauens korrekt weiß, lassen wir mal dahingestellt.

Viel Glück

Barmer

Nein, natürlich nur das, was Du selbst gezahlt hats, also Arbeitnehmeranteil abzüglich Beitragsrückerstattung. Und das Schöne ist: das Finanzamt weiß das auch ohne Dein Zutun, wenn Du der Datenübermittluing nicht ausdrücklich widersprochen hast.

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