Hallo,
ich bin im Begriff in eine PKV zu wechseln. Da ich nur für die Zeit meiner Doktorarbeit (Stipendium, also kein steuerpflichtiges Einkommen) in dieser PKV bin habe ich eine Frage zur „Vorvertraglichen Anzeigepflicht“:
Ich habe leichtes Asthma. „Leicht“ heißt, dass ich ca. 1mal pro Jahr ein Medikament bekomme und ansonsten keine Beschwerden habe. Mache darüber hinaus extrem viel Sport, alles ohne Einschränkungen.
Nun sagte mir der Versicherungsmakler, dass ich die Angabe des Asthmas weglassen könnte, da mich sonst die PKV nicht aufnehmen würde. Das Medikament aus eigener Tasche zu bezahlen wäre deutlich billiger, als in der GKV zu bleiben (GKV: 350€ monatlich, PKV: 75€mtl!!!)
Auf meine Rückfrage, wie es denn im Falle einer schweren Erkrankung aussieht, wurde mir gesagt, dass das kein Problem wäre, solange kein ursächlicher Zusammenhang zum Asthma besteht.
Stimmt das so?
Mir geht es quasi um den Fall: Schwerer Knochenbruch, teure Therapie und die PKV sucht nach Mitteln, um nicht zu zahlen. Könnte mir dann diese Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zum Verhängnis werden?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Beste Grüße,
Jochen