Private Krankenversicherung - Asthma verschweigen

Hallo,

ich bin im Begriff in eine PKV zu wechseln. Da ich nur für die Zeit meiner Doktorarbeit (Stipendium, also kein steuerpflichtiges Einkommen) in dieser PKV bin habe ich eine Frage zur „Vorvertraglichen Anzeigepflicht“:

Ich habe leichtes Asthma. „Leicht“ heißt, dass ich ca. 1mal pro Jahr ein Medikament bekomme und ansonsten keine Beschwerden habe. Mache darüber hinaus extrem viel Sport, alles ohne Einschränkungen.

Nun sagte mir der Versicherungsmakler, dass ich die Angabe des Asthmas weglassen könnte, da mich sonst die PKV nicht aufnehmen würde. Das Medikament aus eigener Tasche zu bezahlen wäre deutlich billiger, als in der GKV zu bleiben (GKV: 350€ monatlich, PKV: 75€mtl!!!)

Auf meine Rückfrage, wie es denn im Falle einer schweren Erkrankung aussieht, wurde mir gesagt, dass das kein Problem wäre, solange kein ursächlicher Zusammenhang zum Asthma besteht.

Stimmt das so?

Mir geht es quasi um den Fall: Schwerer Knochenbruch, teure Therapie und die PKV sucht nach Mitteln, um nicht zu zahlen. Könnte mir dann diese Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zum Verhängnis werden?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Beste Grüße,
Jochen

Nun sagte mir der Versicherungsmakler, dass ich die Angabe des
Asthmas weglassen könnte,

Laß Dir das schriftlich geben, weigert sich der Makler, weißt Du, was Du davon zu halten hast. Hier wäre eine Beschwerde bei der IHK angebracht, falls Du einen Zeugen für die Aussage des Maklers hast.

monatlich, PKV: 75€mtl!!!)

Das weden ja grandiose Leistungen sein, die man für 75 € im Monat bekommt.

Stimmt das so?

Nein, sobald herauskommt, und irgendwann kommt es heraus, dass Du diese Erkrankung verschwiegen hast, fliegst Du raus und der Vertrag wird rückabgewickelt. D.h. Du bekommst alle Beiträge zurück und mußt alle Leistungen zurückzahlen. Dann bleibt Dir nur noch der Weg in den Basistarif für mehrere hundert Euro im Monat.

Mir geht es quasi um den Fall: Schwerer Knochenbruch, teure
Therapie und die PKV sucht nach Mitteln, um nicht zu zahlen.

In diesem Fall zu recht, niemand will Verträge mit Betrügern machen und das hier wäre ein klarer Versicherunsgbetrug.

Könnte mir dann diese Verletzung der vorvertraglichen
Anzeigepflicht zum Verhängnis werden?

So sicher wie das Amen in der Kirche.

Beste Grüße,

Dito

Jochen

Nordlicht

Nun sagte mir der Versicherungsmakler, dass ich die Angabe des
Asthmas weglassen könnte, da mich sonst die PKV nicht
aufnehmen würde.

O.k., der Makler stiftet Dich also zum Versicherungsbetrug an.
Und Du fragst jetzt, ob das o.k. ist?

Auf meine Rückfrage, wie es denn im Falle einer schweren
Erkrankung aussieht, wurde mir gesagt, dass das kein Problem
wäre, solange kein ursächlicher Zusammenhang zum Asthma besteht.
Stimmt das so?

Du schreibst also Deine Doktorarbeit, und kannst aber noch nicht einmal in den Versicherungsbedingungen nachlesen, was für diesen Fall vereinbart ist.

Ich bin fassungslos ;-(.

Hallo Jochen,

den beiden Äußerungen ist noch hinzuzufügen, dass Asthma sicher kein Ausschlussgrund ist, gute Versicherer stufen das nach Schwere der Erkrankung ab.

Ist es wirklich ein Makler, der die Aussage gemacht hat, oder nennst DU ihn nur so?

Gruß,
Andreas

Hallo,
eine wissentlich unterlasse Anzeige einer vorhandenen Erkrankung, wenn auch nur im geringen Umfang, könnte den Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag veranlassen.

Über eine vernünftige Risikovoranfrage sollte sich ein Versicherer auftun, der den Antrag auch so annimmt, notfalls halt mit einem Risikozuschlag. Immerhin noch besser als diese Erkrankung zu verschweigen.

Der Makler sollte bitteschön solche Aufforderungen unterlassen. Wahrscheinlich fehlt an der Stelle die notwendige Arbeitsauffassung. Man muß sich halt Mühe geben und Arbeit reinstecken und nicht direkt über Los zum Antrag gehen.

Gruß
A.

Nun sagte mir der Versicherungsmakler, dass ich die Angabe des
Asthmas weglassen könnte, da mich sonst die PKV nicht
aufnehmen würde. Das Medikament aus eigener Tasche zu bezahlen
wäre deutlich billiger, als in der GKV zu bleiben (GKV: 350€
monatlich, PKV: 75€mtl!!!)

Was du dann jedoch für die 75 Euro zu erwarten hast, würd ich mir im vorhinein GENAUSTENS duchlesen. Es gab schon diverse Fragen hier im Forum, bei denen bspw. eine Behandlung eines Bruches bezahlt wurde die anschließend nötige REHA aber nur mit 4 oder 5 Einheiten… auf dem Rest bleibst du sitzen… aber Geiz ist ja bekanntlich Geil.
Was den Versicherungsmakler angeht, da bin ich nahezu sprachlos. ER muss die Folgen kennen. Wenn du dich für diesen Weg entscheidest MUSS diese Aussage zwingend ins Beratungsprotokoll, ansonsten bist du der Dumme wenn es hart auf hart kommt.

Auf meine Rückfrage, wie es denn im Falle einer schweren
Erkrankung aussieht, wurde mir gesagt, dass das kein Problem
wäre, solange kein ursächlicher Zusammenhang zum Asthma
besteht.

Stimmt das so?

Nein… wer die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt fliegt raus, egal ob kausal oder nicht.

Mir geht es quasi um den Fall: Schwerer Knochenbruch, teure
Therapie und die PKV sucht nach Mitteln, um nicht zu zahlen.
Könnte mir dann diese Verletzung der vorvertraglichen
Anzeigepflicht zum Verhängnis werden?

definitiv ja… Gerade die 75 € Versicherung ist wahrscheinlich Spezialist im Suchen von Gründen für eine Nichtregulierung. UND… du entbindest deinen Arzt von der Schweigepflicht wenn du den Antrag unterschreibst.

Nein, sobald herauskommt, und irgendwann kommt es heraus, dass
Du diese Erkrankung verschwiegen hast, fliegst Du raus und der
Vertrag wird rückabgewickelt. D.h. Du bekommst alle Beiträge
zurück und mußt alle Leistungen zurückzahlen.

Noch schlimmer, bei einem Anfechtung des Vertrags aufgrund arglistiger Täuschung (und die liegt hier vor, denn Du weisst ja dass Du wegen dieser Krankheit nicht oder nur erschwert aufgenommen wirst und verschweigst sie deshalb) muss man die Leistungen zurückzahlen und der Versicherer darf die Prämien behalten (§ 39 VVG).

Schöne Grüße, Bernhard.

Erstmal Danke an alle, die geantwortet haben.

Zur Klärung: Der Tarif ist so günstig, weil ich (bei einem sehr großen Versicherer) als Student eingestuft wurde. Die Leistungen entsprechen dem günstigstem Tarif.

Zur Sache: Ich habe nicht vor, mir unrechtmäßig einen Vorteil zu verschaffen. Meine Annahme war bisher: Ich gebe das Asthma bei der PKV nicht an, damit sind alle Krankheiten, die im kausalen Zusammenhang zu dieser Vorerkrankung stehen, nicht mit versichert, also mein Risiko. Daher sehe ich den Vorwurf einer Leistungserschleichung, der arglisten Täuschung oder des Betruges als ungerechtfertigt an.
Ebenfalls würde mich nach meinem bisherigen Kenntnisstand keine PKV mit chronischem Asthma - auch in einer sehr leichten Form - aufnehmen und ich wäre gezwungen, mich für 350€ im Monat in der GKV zu versichern.

Da aber offensichtlich beide Annahmen so nicht stimmen werde ich nun anders vorgehen. Ich werde versuchen, mit einem Gutachten meines Hausarztes über einen adäquaten Risikozuschlag zu verhandeln.

Beste Grüße,
Jochen

Guten Tag,

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Hallo Andreas,

auch wenn die Frage wohl rhetorisch war:
Ich nenne Ihn Makler, er sich „Versicherungsfachmann BWV“

Gruß,
Jochen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Casper,

Nun sagte mir der Versicherungsmakler, dass ich die Angabe des
Asthmas weglassen könnte, da mich sonst die PKV nicht
aufnehmen würde.

O.k., der Makler stiftet Dich also zum Versicherungsbetrug an.
Und Du fragst jetzt, ob das o.k. ist?

Versicherungsbetrug ist m.E. nicht gegeben. Ich will ja keine Leistungen für etwas, was ich nicht mit versichert habe (d.h. für die Krankheiten, die mit meinem Asthma in Verbindung stehen, würde ich gerne selbst das Risiko übernehmen, sofern mir bei Angabe der Erkrankung der Ausschluss droht). Mittlerweile wurde mir jedoch u.a. hier von mehreren Seiten gesagt, dass weder eine solche „Teilversicherung“ möglich ist, noch leichtes Asthma einen absoluter Ausschlussgrund darstellt.

Auf meine Rückfrage, wie es denn im Falle einer schweren
Erkrankung aussieht, wurde mir gesagt, dass das kein Problem
wäre, solange kein ursächlicher Zusammenhang zum Asthma besteht.
Stimmt das so?

Du schreibst also Deine Doktorarbeit, und kannst aber noch
nicht einmal in den Versicherungsbedingungen nachlesen, was
für diesen Fall vereinbart ist.

„Können“ schon, wissen, wie der verklausulierte Text in der Praxis umgesetzt bzw. gehandhabt wird leider nicht. Die Diss befasst sich mit einem etwas anderen Thema.

Ich bin fassungslos ;-(.

Ich entschludige mich für das verursachte Entsetzen.

Beste Grüße,
Jochen