Private Krankenversicherung. Festlegung Höhe des Krankentagegeldes?

Hallo,

ich mache mir Gedanken, wie hoch man das Krankentagegeld wählen sollte.
Da ich wohl nicht der erste bin, meine Frage, wie habt ihr das gemacht und wie sind eure Überlegungen dabei gewesen?

Meine einzige Idee ist die, dass ich mit dem Krankentagegeld nahe bei meinem Nettogehalt landen sollte.

Eine Zusatzfrage, das Krankentagegeld muss ich am Ende des Jahre wie normales Gehalt versteuern?

Danke!

Hallo,

Du kannst da landen, wo Du möchtest, wobei Du nicht am Ende nicht mehr haben darfst als das bisherige) Nettoeinkommen. Nach unten bist Du aber in Deiner Entscheidung frei (je niedriger, desto niedriger logischerweise Dein Beitrag).

Die tatsächliche Obergrenze ist allerdings nicht das echte Netto, sondern Du kannst das KTG auch so bemessen, daß Du davon Deinen PKV-Beitrag und Deinen Rentenversicherungsbeitrag zahlen kannst.

Mehr zur Berechnung:

Noch ein Hinweis: schau mal in Deinen Arbeitsvertrag, was da hinsichtlich der Lohnfortzahlung geregelt ist. Manche Arbeitgeber zahlen länger als gesetzlich vorgeschrieben das Gehalt weiter. Entsprechend solltest Du auch Deinen Tarif bei der PKV wählen (spätere Zahlung von KTG = niedrigerer Beitrag).

Auf das KTG fallen weder Steuer noch Sozialabgaben an; weiterhin unterliegt es auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Gruß
C.

Hallo,

manche AG zahlen auch einen Zuschuß zum Krankengeld über das Ende der gesetzliche Entgeltfortzahlung hinaus.

Dazu gibt es viele tarifvertragliche Regelungen.

Also kläre erst mal, ob Dein AG überhaupt etwas über die gesetzliche Entgeltfortzahlung hinaus leistet und falls ja, in welcher Höhe.

&Tschüß
Wolfgang

Danke!

Sicher?
Falls ja, mal sehen wie lange noch…

Grüße

Danke!

Laut Rechner war es ja fast eine Punktlandung mit meinem Bauchgefühl :smile:

Grüße

:question:

Der Sinn der Worte ist dunkel.

Hallo,

am besten zunächst klären, was bei längerem Ausfall der eigenen Arbeitskraft an weiteren Absicherungen besteht:

  • Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung (Gespräch mit Deutscher Rentenversicherung)

  • Berufsunfähigkeit (vor 1961 geboren: Gespräch mit Deutscher Rentenversicherung; sonst private Absichereung)

-> wann beginnen diese Leistungen? Zeitdauer zur Prüfung der Ansprüche?

  • wie kann man sonst Einkommensausfälle für den Zeitraum X abdecken: Ersparnisse, Unterstpützung durch Angehörige, Verkauf von XY …

Der bisherige Nettoverdienst ist die Höchstgrenzte die abgesichert kann. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann man ebengfalls durch das Krankentagegeld (KTG) absichern. Wenn man sich bei Bezug von Krankentagegeld weiterhin in der Rentenversicherung pflichtversichern möchte (ggf. wichtig für Renten bei Erwerbsminderung), zahlt man 18,7% von 80% des bisherigen Bruttos (die private Krankenversicherung zahlt hierzu keinen Zuschuss).

Im Kleingedruckten des Versicherungsvertrages sollte man auf dfolgende Punkte achten:

  • Was ist, wenn man seine Tätigkeit noch teilweise erledigen kann? Z.B. Dachdeckermeister kann noch Schreibarbeiten leisten? Oft wird, wenn nicht zu 100% Arbeitsunfähigkeit besteht, das KTG eingestellt.

  • Sehr oft/(fast?) immer endet das KTG, wenn Berufsunfähigkeit festgestellt wurde. Wer stellt das wie fest? Fällt das KTG dann sofort weg? Wie geht es dann finanziell weiter?

Gruß
RHW