Hallo,
Du kannst da landen, wo Du möchtest, wobei Du nicht am Ende nicht mehr haben darfst als das bisherige) Nettoeinkommen. Nach unten bist Du aber in Deiner Entscheidung frei (je niedriger, desto niedriger logischerweise Dein Beitrag).
Die tatsächliche Obergrenze ist allerdings nicht das echte Netto, sondern Du kannst das KTG auch so bemessen, daß Du davon Deinen PKV-Beitrag und Deinen Rentenversicherungsbeitrag zahlen kannst.
Mehr zur Berechnung:
Noch ein Hinweis: schau mal in Deinen Arbeitsvertrag, was da hinsichtlich der Lohnfortzahlung geregelt ist. Manche Arbeitgeber zahlen länger als gesetzlich vorgeschrieben das Gehalt weiter. Entsprechend solltest Du auch Deinen Tarif bei der PKV wählen (spätere Zahlung von KTG = niedrigerer Beitrag).
Auf das KTG fallen weder Steuer noch Sozialabgaben an; weiterhin unterliegt es auch nicht dem Progressionsvorbehalt.
Gruß
C.