Private Krankenversicherung für Familienangehörige

Hallo,

gibt es einen Anspruch auf Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung:

Der Arbeitnehmer und seine Tochter sind privat versichert (bei der gleichen Versicherung)
seine Ehefrau ist auch privat versichert- allerdings bei einer anderen Versicherung

Er hat dem Arbeitgeber vorgelegt:
Die Bescheinigung der KV für sich und seine Tochter.
Und eine Bescheinigung der anderen KV für seine Ehefrau - ausgestellt auf den Namen der Ehefrau

Er möchte den Höchstzuschuss des Arbeitgebers erhalten und behauptet er hätte darauf Anspruch weil seine Frau Hausfrau wäre und auch Anspruch auf eine Familienversicherung hätte

Aber das kann doch der Arbeitgeber gar nicht überprüfen? Die Frau könnte doch auch bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt sein oder wegen Mieteinnahmen halt keinen Anspruch auf eine Familienversicherung haben

Kennt sich jemand mit dieser Thematik aus?

den Zuschuss gibt es nur für die eigene und die der Tochter .
da die Frau eine eigene Police hat wird diese nicht vom AG bezuschusst, da dieser nicht mit der Frau in einem Vertragsverhältnis steht

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Er möchte seinen eigenen Zuschuss bis zur Höchstgrenze erhalten (in diesem Jahr sind das 295 Euro und ohne die Ehefrau wären es also ca. 60 Euro weniger)

Es geht also nicht darum, dass die Ehefrau vom Arbeitgeber einen Zuschuss erhalten soll sondern dass er selbst die vollen 295 Euro haben möchte weil er meint, die Frau müsste "dazu gezählt " warden

Hallo, das ist nicht mein fachgebiet.Bitte such Dir einen Experten der Krankenversicherung.
Sorry

Hallo Ipah,

Hallo,

gibt es einen Anspruch auf Zuschuss des Arbeitgebers zur
privaten Krankenversicherung:

ja - dies findest Du im § 257 SGB V -
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__257.html

Der Arbeitnehmer und seine Tochter sind privat versichert (bei
der gleichen Versicherung)
seine Ehefrau ist auch privat versichert- allerdings bei einer
anderen Versicherung

Er hat dem Arbeitgeber vorgelegt:
Die Bescheinigung der KV für sich und seine Tochter.
Und eine Bescheinigung der anderen KV für seine Ehefrau -
ausgestellt auf den Namen der Ehefrau

Er möchte den Höchstzuschuss des Arbeitgebers erhalten und
behauptet er hätte darauf Anspruch weil seine Frau Hausfrau
wäre und auch Anspruch auf eine Familienversicherung hätte

Wenn er belegen kann, dass seine Ehefrau keinerlei Einkünfte hat, dann wird dieser Krankenversicherungsbeitrag auch mit berücksichtigt.

Dies bedeutet ihm steht dann der Höchstbetrag zu.

Aber das kann doch der Arbeitgeber gar nicht überprüfen?

Richtig - aber der Arbeitnehmer muss es dann beweisen.
Evt. hilft dann der Einkommenssteuerbescheid.

Gruß Merger

den Zuschuss gibt es nur für die eigene und die der Tochter .
da die Frau eine eigene Police hat wird diese nicht vom AG
bezuschusst, da dieser nicht mit der Frau in einem
Vertragsverhältnis steht

Ich dachte Du wärst KV-Spezialist!

Einfach mal in die entsprechenden Gesetze reinschauen, hilft oft.

Hallo,

gegenüber dem Arbeitgeber muss es nachgewiesen werden, dass der Ehepartner keiner eigenen hauptberuflichen Tätigkeit nachgeht.

Auf der folgendenen Webseite kann man die gesamte Thematik gut nachlesen, dort stehen auch die Einkommensgrenzen und die jeweiligen Zuschüsse für 2014.

http://www.cecu.de/private-krankenversicherung-arbei…

Beste Grüße

Hallo,

ich verstehe die Frage an dieses Forum nicht. Dies ist doch eine reine Fachfrage für Ihre Versicherungen. Mit Ihrer Versicherung haben Sie ja einen Vertrag und den müssen Sie zuerst studieren. Wenn Sie die Versicherung kontaktiert haben und das geklärt haben können Sie bei Ihren Arbeitgeber vorstellig werden.

Lg. K

Hallo,
ich bin der „Arbeitgeber“ und soll den Zuschuss bis zur Höchstgrenze zahlen, also auch die Ehefrau berücksichtigen- mit der ich ja kein Arbeitsverhältnis habe. Und ob dieser Anspruch besteht das war meine Frage. Denn ich weiß ja nicht ob sie woanders beschäftigt ist, Miet- oder Zinseinnahmen hat. Aber mit dem Tipp dass der Arbeitnehmer beweisen muss, dass seine Frau kein anderes Einkommen hat mit dem sie die Höchstgrenze zur Familienversicherung überschreitet, ist mir schon sehr geholfen.
Vielen Dank!

Vielen Dank für den Tipp

Vielen Dank. Ihr Tipp mit dem Einkommenssteuerbescheid hat mir sehr geholfen. Auch wenn ich diesen wahrscheinlich nicht vorgelegt bekomme, dann soll sie schriftlich eine Bestätigung abgeben, dass sie keine anderen Einkünfte hat, die den Höchstbeitrag für die Familienvesicherung überschreiten.

Grundsätzlich haben privatversicherte Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss (außer er ist Beamter). Der Zuschuss beträgt maximal 295,65€ in 2014. Dieser Maximalzuschuss ist unabhängig von der Anzahl der Familienangehörigen; jedoch ist der Zuschuss abhängig von der Höhe seines Einkommens sowie seines Krankenversicherungsbeitrages.

Danke.
Aber das war gar nicht meine Frage :wink: