ich wende mich mit meiner Frage an diejenigen, die praktische Erfahrunge mit dem Thema Krankenversicherung für Rentner haben,
- zum Beispiel Ärzte, die Rentner als privat Krankenversicherte als Patienten haben
- Privatversicherte, die im Standardtarif für Rentner versichert sind und Erfahrungen mit den Abrechnungen der Arztrechnungen haben.
Also: laut SGB hat jeder privat versicherte Rentner die Möglichkeit, in den Standardtarif für Rentner zu wechseln. Dies hat den Vorteil, dass der Rentner niemals mehr als ein gesetzlich Versicherter zu zahlen hat.
Dazu habe ich mir von meinem Krankenversicherer ein Angebot vorlegen lassen, das mich zum Grübeln veranlasste:
Die Erstattung von ärztlichen Leistungen wird nur mit dem 1,8 fachen Satz der GOÄ vorgenommen. Bis jetzt wurde mir immer das 2,3 -fache gemäß den Rechnungen meiner Behandler erstattet.
Meine Frage: hat der Arzt immer das Recht, den 2,3-fachen Satz zu berechnen oder muss er sich nach Absprache auch an die Erstattung des 1,8-fachen Satzes halten?