Private Krankenversicherung - Grenze - Bonuszahlungen

Moin,

ich habe male ein Frage. Ich bin seit Jahren Privat krankenversichert. Mein Gehalt besteht zum Teil aus Fix und Bonus. Nun hatte ich meinen Arbeitgeber gewechselt.
Beim alten wurde der Bonus monatlich mit verzögerung ausgeschüttet, beim aktuellen aber Jährlich.

Für 2016 ist die Grenze ja 56250 €.

Zählt dies zum 31.12.2016 ? Oder für das Abrechnungsjahr 2016? da der Bonus erst 04/2017 ausgeschüttet wird? Gilt dieser dann Rückwirkend?
Ohne Bonus bin knapp drunter und ich wollte eigentlich in PVK bleiben.

Wer kann mit Fachwissen glänzen?

MFG

Servus,

fällt er nicht mehr unter die sogenannte „Märzklausel“. Einen Monat früher abgerechnet würde er sich noch auf die Bemessungsgrundlage 2016 auswirken. Es hat keinen Sinn, hier mit dem Arbeitgeber zu diskutieren, weil der vermutlich ganz bewusst die Aprilabrechnung wählt, weil eine Auszahlung mit den Abrechnungen Februar oder März eine ganze Menge doppelte Arbeit auslösen würde.

Ich schätze aber, dass hier eine Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag gem. § 8 SGB V in Frage kommt - Deine private KV, die ein Interesse an Deinen Beiträgen hat, kann hierzu wohl Einzelheiten sagen. Achtung: Frist für den Antrag ist drei Monate ab Eintritt der Versicherungspflicht. Zuständig ist die letzte gesetzliche KV, bei der Du versichert warst.

Schöne Grüße

MM

Hallo, das zaählt erst für 2017.

wenn Du sicher bist, in der PKV bleiben zu wollen, lass Dich nach §8 SGB V wegen Unterschreitens der JAEG befreien. Diese Befreiung ist aber unwiderruflich und endet erst, wenn eine andere Versicherungspflicht eintritt.

Viel Glück

barmer