Private Krankenversicherung im Alter?

Hallo,

fast alle, mit denen ich mich unterhalte sagen, raus aus der privaten Krankenversicherung im Alter.
Da gibt es wohl ein paar ganz legale Möglichkeiten und Wege, die man nutzen kann…

Kann denn mal jemand konkret sagen, was ein ehemaliger Angestellter, der in Rente ist, für Zuschüsse zur Krankenversicherung erhält, damit man erahnen kann, welche Kosten hier tatsächlich auf einen zukommen?

Danke und Grüße

Hallo,
kann man, allerdings müsstest du bitte die Frage etwas konkretisieren - was meinst du mit Zuschüssen und auf welche Versicherung bezogen ?.
Grundsätzlich beträgt der Beitragszuschuss zur Krankenversicherung des Rentenversicherungsträgers meines Wissens nach derzeit 7,3% der Bruttorente.
Gruss
Czauderna

Hallo Kay-Uwe,

1; Es gibt Möglichkeiten und Wege im Alter von der PKV in die Gesetzliche zu kommen, ich könnte dir auch sagen WIE, allerdings wäre das Rechtsberatung im Internet (ohne das gewerblich zu tun) und es geht dann soweit, dass man seine Zulassung verliert.

2; JEDER echte Versicherlungs-MAKLER nach $93 ff kann dir das kostenlos oder gegen einen kleinen Obulus erklären.

3; So wie du schreibst, bist du Angestellter über der Bemessungsgrenze. Deshalb kann ich dir soviel sagen … wenn es soweit ist … mit dem Alter und du kommst - wie und warum auch immer - nur 1 Monat unter die dann gültige Bemessungsgrenze, wirst du AUTOMATISCH wieder in der Gesetzlichen pflichtversichert. Wenn danach dein Einkommen wieder steigt, hast du das Recht, in der Gesetzlichen zu bleiben :stuck_out_tongue_winking_eye: .

4; JEDE PKV hat allerdings heute schon Tarife für`s Alter, die ungefähr der Leistung und dem Beitrag der GKV entsprechen!

Ich hoffe etwas geholfen zu haben.

Grüße Bernd :sunglasses:

Das ist nicht richtig. Ab dem 55. Lebensjahr greift diese Regelung nicht mehr.

Du meinst doch nicht die Geschichte mit dem einen Jahr im EU-Ausland und dort gesetzlich versichert, oder? Das ist ein offenes Geheimnis, welches immer mal wieder von sg. Experten kolportiert wird. Ich möchte allerdings den spanischen AG oder auch polnischen, französischen oder rumänischen AG sehen, der für ein Jahr einen AN einstellt, der die Sprache nicht kann und dessen fachliche Eignung auch zweifelhaft ist. Hier einen Job zu finden, der auch passt, ist m.E. utopisch.

Es gibt übrigens auch Arbeiter über der BBG.

Der Arbeiter- und Angestelltenbegriff ist schon seit über 20 Jahren weggefallen.

Data

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Hallo,

die Deutsche Rentenversicherung zahlt für Rentner, die eine Rente von der DRV bekommen, einen Zuschuss zur Krankenversicherung von 7,3% der Bruttorente (maximal 50% der tatsächlichen Beiträge).

Für die Pflegeversicherung wierd kein Zuschuss gezahlt.

Gruß
RHW

Korrektur, nicht BBG sondern Jahresarbeitsentgeltgrenze. Das kommt davon, wenn man es eilig hat :- )

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Hallo MrsData,

du schreibst an mich „Es gibt übrigens auch Arbeiter über der BBG“ - Der Arbeiter- und Angestelltenbegriff ist schon seit über 20 Jahren weggefallen". Meine 1. Frage an dich ist deshalb, wo ich in meiner Antwort irgendwo erwähnt habe, dass Arbeiter über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (übrigends ist auch das eine „Bemessungsgrenze“ nicht in die PKV dürfen, denn sonst hätte deine Bemerkung ja keinerlei Sinn.

Desweiteren kommt mir das was du zu meiner ganz einfachen Antwort schreibst, wirklich etwas verwirrend vor … denn WAS hat dieser ??? Absatz von dir irgendwie mit meiner Antwort zu tun: „Du meinst doch nicht die Geschichte mit dem einen Jahr im EU-Ausland und dort gesetzlich versichert, oder? Das ist ein offenes Geheimnis, welches immer mal wieder von sg. Experten kolportiert wird. Ich möchte allerdings den spanischen AG oder auch polnischen, französischen oder rumänischen AG sehen, der für ein Jahr einen AN einstellt, der die Sprache nicht kann und dessen fachliche Eignung auch zweifelhaft ist. Hier einen Job zu finden, der auch passt, ist m.E. utopisch“.

Hier sind noch mal die kühlen Fakten:

Rückkehr in die GKV
Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

Als Angestellter müssen Sie Ihr Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 57.600 Euro (Stand: 2017) drücken. Dazu können Sie entweder Ihr Gehalt reduzieren – zum Beispiel durch Teilzeitarbeit – oder in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Als Selbstständiger müssen Sie im Hauptjob in ein Angestelltenverhältnis wechseln, in dem Sie weniger als 57.600 Euro jährlich verdienen. Oder: Sie sind verheiratet, geben Ihre Selbstständigkeit auf und können somit in die Familienversicherung Ihres Ehepartners eintreten. Notfalls können Sie sich arbeitslos melden. Wenn Sie älter als 55 Jahre sind, haben Sie kaum noch eine Chance zu wechseln. Eine Möglichkeit ist auch hier die Familienversicherung über den Ehepartner.

Gruß Bernd

Danke!!!

Was bedeutet denn Familienversicherung?

Grüße

Hallo,
kommt für dich eher nicht in Frage - Voraussetzung wäre, dass du ohne Einkommen wärst bzw. die Einkommensgrenze von derzeit 425,00 € mtl. nicht überschreiten würdest und wenn deine Ehefrau in der GKV selbst versichert wäre.
Wird bei dir deshalb nicht zutreffen, da du wahrscheinlich direkt vom Status Arbeitnehmer zum Status Rentner wechseln wirst wenn es dann soweit ist.
Gruss
Czauderna

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Es gibt in Deinem Beitrag nur einen relevanten Satz und zwar diesen:

Da der Fragesteller Rentner ist, dürfte das wohl zutreffen.

Du schreibst weiterhin:

Und wie genau ginge das so, Deiner Ansicht nach?

Hallo Kay-Uwe,

da ich davon ausgehe, dass du hier echte Antworten suchst und nicht nur rumstänkern oder dein Halbwissen verbreiten willst, gebe ich dir hier einen Link, wo du alles genau nachlesen kannst. Zu den Voraussetzungen und wie die Umstände zum bestimmten Zeitpunkt sein müssen, kann und darf ich nicht mehr erklären. Nur 2 Sachen … 1; es gibt (fast) für jedes Problem auch eine Lösung … 2; mir wurde abgesprochen, dass es auch (legale!) Möglichkeiten gibt wieder in die Gesetzliche zu kommen, auch wenn man älter als 55 Jahre ist … und es geht ja doch.

Nehme dir einfach die Erklärungen, Ratschläge und Tips, die dir logisch und nachvollziehbar vorkommen und setze sie dann - ggfls. mit professioneller Hilfe (Verbraucherzentrale, Rechtsanwalt, freier Versicherungsmakler) für deinen Bedarf um.

Viele Grüße, Bernd

Mir schwillt angesichts Deiner Frage annähernd der Kamm. In jüngerem Alter erst mal von der indivuell zugeschnittenen PKV profitieren. Im höheren und krankheitsanfälligerem Alter dann gerne auf die Unterstützung einer Gemeinschaft zurückgreifen. Das ist „Gewinne für mich, Risiken für Andere“.
Natürlich hat PKV was für sich, GKV aber auch. Sich von beiden das jeweils individuell finanziell Günstigste nach Belieben raus zu pieken, finde ich unanständig.

Danke für deine Rückmeldung, die ich durchaus nachvollziehen kann!

Bitte in meinem speziellen Fall berücksichtigen:

  • dass ich bereits 20 Jahre in die GKV eingezahlt habe, fast ohne Gegenleistung
  • ich mich nur mal rundum informieren möchte und noch kein Täter bin

Wenn dir hier schon der Kamm schwillt, wie sieht das bei dir denn bzgl. anderer Inanspruchnahmen der
Krankenversicherung aus?
Ich habe da zwei historische Ereignisse im Kopf, die Auswirkungen zur Folge haben, die alles andere in den Schatten stellen.

Grüße

So ist es mit allen Versicherungen, nimmt man sie nicht in Anspruch , „hat man nichts davon“-
außer der Sicherheit auf Schutz und Kostenübernahme im Fall der Fälle.

Das ist bei der GKV nicht anders als bei Risikolebensversicherung, Hausrat oder Kaskoversicherung, Sturmschaden, Glasbruch usw.

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Hi,

Mrs. Data hat nicht Dir geantwortet. Das geht ja sogar bei der Minimalstruktur hier eindeutig hervor. Wollte ich nur mal so anmerken.

Gruß T

Hallo C_Punkt,

ich bemerke leider, dass hier viele nur agressiv, als Unruhestifter und mit viel Halbwissen ausgestattet unterwegs sind und anscheinend als ihr neues Hobby das ruppige und oft falsche Bemängeln von denen ist, die - mit Sicherheit - nicht unfehlbar sind, aber wirklich helfen wollen.

DU schreibst: „Da der Fragesteller Rentner ist, dürfte das wohl zutreffen“ … sag` mir doch bitte mal, woher du so genau weißt, dass der Fragesteller jetzt schon Rentner ist, oder nicht vielmehr diese Antwort vorbeugend stellt?

Denn er schreibt ja nur: „Kann denn mal jemand konkret sagen, was ein ehemaliger Angestellter, der in Rente ist, für Zuschüsse zur Krankenversicherung erhält, damit man erahnen kann, welche Kosten hier tatsächlich auf einen zukommen?“ … ICH sehe es als vorsorgliche Frage, WENN er mal soweit ist.

Dann schreibst du auf meine Angabe: „Eine Möglichkeit ist auch hier die Familienversicherung über den Ehepartner“ … „Und wie genau ginge das so, Deiner Ansicht nach?“. Ich kann dir versichern,- es gibt Möglichkeiten (sogar über Lebensgemeinschaften), aber da du ja so schlau bis, wirst du dir die Antworten sicher selber ganz leicht besorgen.

Und ich wollte nur mal so anmerken, dass es mit deiner Meinung dann aber seltsam ist, dass mir Mrs. Data 3 Kommentare mit meinem Text und meinem Avatar gibt … vielleicht meint sie ja doch mich - oder?