Guten Tag,Ich bin freiberuflich als hebamme tätig und privat Krankenverichert.Ich mußte nun aus gesundheitlichen Gründen meinen beruf aufgeben und werde in eine Frauenarztpraxis Angestellt.
Ich möchte meine PKV behalten,was kann ich tun,bzw was muß mein zukünftiger Arbeitgeber tun?
Ich möchte nicht in eine gesetztliche Versicherung wechseln.
Danke für Eure Antworten.Liebe Grüße
Matriat
Hallo Matriat,
leider können sie hier gar nichts tun. Die aktuelle Gesetzgebung sagt, dass man sich als Angestellte® nur dann privat versichern kann, wenn man mindestens ca. 4100 € brutto/monatlich verdient; und dass mindestens rückwirkend drei Jahre. Neuangestellte wie sie es dann sind, müssen generell drei Jahre warten. Diese Rschtsprechng steht zwar aktuell auf der Kippe, zum einen werden sich aber die Einkommensgrenzen nicht sonderlich verändern und zum anderen ist nicht bekannt, wann das neue Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht wird.
Sie müssen also leider in die GKV zurück und können die guten Leistungen nur über Zusatzversicherungen absichern. Für den Fall, dass sie irgendwann wieder selbstständig sind, sollten sie sich bei ihrem Versicherer über sog. Anwartschaften oder Optionen zur Vollversicherung informieren.
Viele Grüße
Björn Drebert
Hallo Herr Drebert,
so ganz kann ich das Gesetz nicht verstehen.Ich meinte es gab seit 2009 die Möglichkeit dass jeder sich privat versichern kann.
Wenn der Arbeitgeber seinen Anteil an Abgaben bezahlt dürfte es doch egal sein wohin er den Anteil bezahlt.
Ich hatte auch noch gehört dass wenn man unter 50 % arbeitet dann müßte man nicht wechseln.
Es ist alles so undurchsichtig.Bisher hieß es doch einmal PKV immer PKV.Vielleicht bin ich da auch zu naiv.
Trotzdem danke für Ihre Antwort.
Schönes WE
Matriat
Hallo Matriat,
der Personenkreis der PKV ist eindeutig gesteckt:
Selbstständige egal mit welchem Einkommen
Arbeitnehmer mit einem Einkommen von ca. 4100 € brutto/monatlich mindestens in den letzten drei Jahren
Beamte
ALLE anderen müssen sich in der GKV versichern.
Der Zwang seitens der PKV, jeden versichern zu müssen, bezieht sich auf einen anderes Gesetz. Es besteht für jeden in der BRD lebenden Menschen die Pflicht, versichert zu sein. Wer zuletzt in der PKV war, muss auch dort wieder aufgemommen werden (im Zweifel aber nur in den Basistarif).
Leider haben sie in der Tat keine Wahl als die in meiner ersten Antwort beschriebene.
Viele Grüße
Björn Drebert
Vielen Dank,auch wenn es unverständlich ist.
Hat mich gefreut dass Sie sich gemeldet hatten
Liebe Grüße und noch einen schönen sonntag
Maria Gungl
Hallo Matriat,
der Personenkreis der PKV ist eindeutig gesteckt:
Selbstständige egal mit welchem Einkommen
Arbeitnehmer mit einem Einkommen von ca. 4100 €
brutto/monatlich mindestens in den letzten drei JahrenBeamte
ALLE anderen müssen sich in der GKV versichern.
Der Zwang seitens der PKV, jeden versichern zu müssen, bezieht
sich auf einen anderes Gesetz. Es besteht für jeden in der BRD
lebenden Menschen die Pflicht, versichert zu sein. Wer zuletzt
in der PKV war, muss auch dort wieder aufgemommen werden (im
Zweifel aber nur in den Basistarif).Leider haben sie in der Tat keine Wahl als die in meiner
ersten Antwort beschriebene.Viele Grüße
Björn Drebert
Hallo Matriat,
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Du musst über der Beitragsbemessungsgrenze (49.950 EUR) in 2010 verdienen, damit Du weiterhin ohne Änderung in der PKV versichert bleiben kannst. Ansonsten wirst Du versicherungspflichtig und Dein Arbeitgeber meldet Dich bei der GKV an, oder Du wähkst eine gesetzliche Deiner Wahl.
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Du läßt Dich von der Versicherungspflicht befreien. Dies gilt auf ewig und unwiderruflich, egal wieviel Du verdienst und wie Dein späterer Status sein wird, dazu rate ich Dir nicht!
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In naher Zukunft wirst Du wieder freiberuflich tätig sein oder verdienst über den 49.950 EUR p.a., dann kannst Du eine Anwartschaft bei Deinem Versicherer stellen. Alterungsrückstellung bleibt erhalten und bei Rückkehr gibt es keine Gesundheitsfragen.
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Als GKV-Mitglied kannst Du Deine Vollversicherung in eine Zusatzversicherung umwandeln, viele Gesellschaften rechnen auf diese Beiträge hohe Rabatte an.
Schlauer ? ich hoffe !
Mit freundlichem Gruß
Hansi
Hallo Matriat,
du kannst dich von der Versicherungspflicht in der
gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen.
Das geht aber nur solange du noch freiberuflich tätig bist. Eine Rückkehr in die Gesetzliche ist dann aber nicht mehr möglich.
Dein Arbeitgeber hat damit nichts zu tun.
Deine private Krankenversicherung kann dir
dabei helfen, rufe mal dort an.
Viele Grüße
Alex
Hallo Alex,
danke für Deine Antwort.Ich denke dass eine vollständige Befreiung schon etwas gewagt ist.
Weißt Du vielleicht wie es ist wenn man weiterhin freiberuflich tätig ist und zusätzlich angestellt?
Nochmals vielen Dank und liebe Grüße
Maria
Hallo Hansi,
danke für Deine Antwort,schlauer ja aber nur bedingt.
Ich kann dieses Gesetz nicht verstehen,aber so ist es nun mal.Aber vielleicht weißt Du auch noch wenn ich weiterhin freiberuflich tätig bin und zusätzlich angestellt.
Vielen Dank
Liebe Grüße
Maria
Hallo Matriat,
soweit ich weiß kommt es darauf an wo deine
Haupteinkünfte erzielt werden.
Dann müßten deine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
wesentlich höher sein als die aus dem Angestelltenverhältnis.
Viele Grüße
Alex
Hallo Alex,
danke für Deine schnelle Antwort.
Schöne Grüße
Maria
Hallo Maria,
dann kommt es darauf an, für welche Tätigkeit Du mehr Zeit aufwendest. Natürlich spielt auch das Einkommen daraus eine Rolle. So eine „Doppelfunktion“ wird dann seitens der gesetzlichen Kasse geprüft, welchen Status Du, ob freiwillig (private KV möglich) oder pflichtversichert (dann keine private KV) letztendlich hast.
Ciao
Hansi
Hallo Hansi,
danke für Deine Antwort,schlauer ja aber nur bedingt.
Ich kann dieses Gesetz nicht verstehen,aber so ist es nun
mal.Aber vielleicht weißt Du auch noch wenn ich weiterhin
freiberuflich tätig bin und zusätzlich angestellt.
Vielen Dank
Liebe Grüße
Maria
Hallo Hansi,
danke für Deine schnelle Antwort.
Liebe Grüße
Maria
hallo,
leider kannst du dir das nicht aussuchen. du wirst versicherungspflichtig weil du angestellt wirst. kannst du da nicht vielleicht als freiberuflerin arbeiten?
befreien von der versicherungspflicht geht nur aus bestimmten gründen:
-wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
-durch Herabsetzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit während der Pflegezeit
-durch den Antrag auf Rente
-durch die Einschreibung als Student
-durch die Beschäftigung als Arzt im Praktikum
Denk doch mal drüber nach bei der privaten ein zusatzpaket versichert zu lassen, dann kannste gegenüber der gesetzlichen Kasse wählen dass du „als privatversichert“ zum arzt gehst.
bist du ggf. schon über 55Jahre?? dann sieht es anders aus!
gruss anna
Hallo Anna,
danke für Deine Antwort.Nein ganz so alt bin ich noch nicht.Bin gerade 50 geworden.
Ich muß mal schauen,vielleicht kann ich das Angestelltenverhältnis in ein freiberufliches umwandeln.
trotzdem danke
Liebe Grüße
Maria