Private Krankenversicherung

Hallo,

was passiert eigentlich, wenn man privat Krankenvollversichert ist und unterschreitet die Einkommensgrenze von ca. 53/58 Tausend Euro?
Das ist wohl die Grenze, die das freiwillig versichern erst zulässt, bzw. nicht zulässt.

Danke für Rat!

Was dann passiert ?
Nix.
Als Selbstständiger bleibst du auch bei geringerem Einkommen (ja sogar bei gar keinem Einkommen) in der PKV.

ein Angestellter ( unter 55 Jahren) kann dagegen in die GKV zurückkehren wenn sich sein Einkommen verringert.

MfG
duck313

Nicht ganz. Bis zur Grenze von 59.400€ im Jahr (2018) besteht für Arbeitnehmer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze, so der Fachbegriff, wird deswegen auch gern KV-Pflichtgrenze genannt, was ich persönlich auch viel symphatischer, weil nachvollziehbarer finde.
Wird der AN durch die Anhebung der JAEG versicherungspflichtig, hat er 4 Wochen Zeit, um zu erklären, wie er sich entscheidet. Er kann, nur in diesem speziellen Fall, weiterhin privat versichert bleiben.
Ansonsten ist bei Unterschreiten der JAEG immer eine Rückkehr in die gesetzliche KV Pflicht.
Freiwillig versichern heißt in dem Zusammenhang nichts anderes, als dass bei Überschreiten der AN die Möglichkeit hat, weiterhin freiwillig in der gesetzlichen KV zu bleiben.

Diese Grenze gilt im Übrigen „nur“ für AN.

Soon

Danke euch beiden!

Als Arbeitnehmer, was passiert da ab dem 55 Lebensjahr?

Grüße

Hallo,
auch nix, denn dann wird er nicht mehr krankenversicherungspflichtig, wenn er vorher schon lange in der PKV war, deshalb muss er weiter in der PKV verbleiben.
Gruss
Czauderna

1 Like

Die Frage ist mal wieder komplett falsch gestellt worden.
Bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, würde man doch wohl in die GKV-Versicherungspflicht kommen unter der Voraussetzung dass man Angestellter ist.